Arbeiterinnenbewegung im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert

verfasst von
  • Cornelia Wenzel
veröffentlicht 16. März 2022
Ungeachtet rechtlicher Beschränkungen schlossen sich Arbeiterinnen im 19. Jahrhundert in Vereinen zusammen, um für ihre Rechte und bessere Lebensbedingungen zu kämpfen. Von Frauenrechtlerinnen kritisch beäugt, von den Genossen ebenso unterstützt wie behindert, entstand eine schlagkräftige Bewegung.

Frauen aus den Unterschichten, ob verheiratet oder alleinstehend, versuchten ihre Existenz in frühindustriellen Zeiten durch Erwerbsarbeit zu sichern: in der Heimarbeit, als Dienstbotinnen, Hökerinnen oder im Handwerk. Dabei waren sie zudem mit Hausarbeit und Kindererziehung oft doppelt- und dreifach belastet. Bereits im 18. Jahrhundert schufteten sie unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen in Manufakturen, den Vorläufern der Fabriken.1 Einzelne Widerstandsaktionen sind überliefert, wie Diebstahl von Materialien, das häufige Wechseln des Arbeitsplatzes und Arbeitsniederlegungen. Ein frühes Beispiel ist der Aufstand der Manufakturarbeiterinnen 1769 in der Batistmanufaktur G. Metsch in Stockerei (Österreich).2 Da schon damals der Mann als Ernährer der Familie galt, erhielten Frauen für gleichwertige Tätigkeiten weitaus weniger Lohn als Männer.

Frauenerwerbsarbeit galt mithin nur als Zuverdienst zum Einkommen des Ehemannes. Deshalb konnten Witwen und ledige Frauen mit ihrer Erwerbsarbeit nie ihre Existenz sichern. Sie lebten zumeist in Armut, versuchten zum Beispiel Miete einzusparen, indem sie mit anderen Frauen eine Unterkunft teilten.3

Die organisierte Arbeiterinnenbewegung entstand im 19. Jahrhundert als Folge der massiven strukturellen Veränderungen der Arbeitswelt. Die Industrialisierung bedeutete für die arbeitende Bevölkerung oft eine erhebliche Verschlechterung der Lebensverhältnisse und zunehmende Verelendung, die nun noch größere Teile der erwerbstätigen Bevölkerung aus der Unterschicht betraf. Um auch nur die minimalste Versorgung sicherzustellen, mussten nicht nur die Männer, sondern auch die Frauen und nicht selten die Kinder (deren Arbeitskraft bereits in den vorigen Jahrhunderten ausgebeutet wurde) in die Fabriken. „Bereits 1875 arbeiteten rund eine Million Frauen in der Industrie, dies entsprach etwa 20 Prozent aller dort Beschäftigten. Weitere 1,4 Millionen Frauen waren als Dienstmädchen beschäftigt, mindestens eine halbe Million Frauen verdienten Geld durch Heimarbeit.“4 Frauenlöhne betrugen nur 35 bis 50 Prozent der Männerlöhne,5 ähnlich wie auch im 18. Jahrhundert in den Manufakturen. Nicht von ungefähr entstanden Gewerkvereine, Arbeitervereine und -parteien, die für Arbeitsschutzbestimmungen, kürzere Arbeitszeiten und höhere Löhne stritten. Ab Ende der 1860er-Jahre begannen auch die Arbeiterinnen, sich zu organisieren. Für die folgenden Jahrzehnte bis zum Jahr 1933 wird im Rückblick von Arbeiterinnenbewegung, Proletarischer Frauenbewegung, sozialdemokratischer, sozialistischer und kommunistischer Frauenbewegung gesprochen, dabei sind fließende Grenzen und sich überschneidende Entwicklungslinien zu beobachten.

Während die gemäßigte bürgerliche Frauenbewegung von einem dualistischen Geschlechterbild ausging, indem beide Geschlechter ihre spezifischen, sich ergänzenden Eigenschaften in die Gesellschaft einzubringen hätten, lag der Arbeiterinnenbewegung die Vorstellung von der Gleichheit der Geschlechter zugrunde.6 Sie betrachtete daher die Gleichbehandlung auch im Arbeitsleben als selbstverständlich. Bessere Arbeitsbedingungen, kürzere Arbeitszeiten und höhere Löhne sollten das Familieneinkommen nicht nur mit absichern, sondern Arbeiterinnen auch ökonomische Unabhängigkeit ermöglichen. Umstritten war jedoch vielfach das Engagement der Arbeiterinnenbewegung für Arbeitsschutzbestimmungen für Frauen (z.B. Mutterschutz), weil es dazu führen konnte, dass Frauen entlassen und stattdessen Männer eingestellt wurden.

Rechtliche Schranken

In Deutschland galt bis 1918 das Dreiklassenwahlrecht, das Arbeiter und Arbeiterinnen von der politischen Willensbildung faktisch ausschloss. Die politische Partizipation von Frauen wurde zudem von 1850 bis 1908 durch das Preußische Vereinsgesetz beschränkt, das Frauen (ebenso wie Schülern und Lehrlingen) die Mitgliedschaft in politischen Vereinen und die Teilnahme an politischen Veranstaltungen untersagte. In den meisten anderen deutschen Ländern galten ähnliche Gesetze. Dabei standen die Arbeiterinnenvereine konsequenter unter Beobachtung als die bürgerlichen Frauenvereine. Das verschärfte sich in den Jahren von 1878 bis 1890 durch das ‚Gesetz wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie‘, kurz Sozialistengesetz.

Erste Arbeiterinnenvereine

Porträt von Gertrud Guillaume-Schack, ca. 1900

Nichtsdestotrotz gab es immer wieder Vereinsgründungen, so etwa 1867 in Braunschweig und Hamburg7 . Der 1873 von Pauline Staegemann (1838–1909) gegründete Berliner Arbeiterfrauen und -Mädchenverein wurde ebenso schnell verboten wie der Verein zur Wahrung der Interessen der Arbeiterinnen, den sie 1885 zusammen mit Emma Ihrer (1857–1911) und Gertrud Guillaume-Schack  (1845–1903) ins Leben gerufen hatte. Letztere gab 1886 die schnell wieder verbotene „erste deutsche proletarische Frauenzeitschrift“8 heraus: Die Staatsbürgerin – Organ für die Interessen der Arbeiterinnen. Ungeachtet der Verbotsdrohungen wurde weiter gegründet, so etwa 1885 „in München, Nürnberg, Bremen, Frankfurt/Main und Hamburg. 1886 in Danzig, Gera, Dresden, Braunschweig und Stettin“.9  

Schmutzkonkurrenz

Arbeiterinnen, die sich organisieren wollten, waren nicht nur staatlichen Repressionen ausgesetzt, auch die Solidarität der Genossen konnte nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden. Nach der marxistischen Theorie galt Unterdrückung von Frauen als dem Kapitalismus immanent. Durch die Revolution und die Neuverteilung der Machtverhältnisse verschwände sie im Sozialismus von selbst. Hier bestand also sozusagen noch kein Handlungsbedarf. Auch wenn August Bebel 1879 mit seinem Werk Die Frau und der Sozialismus die Grundlage für das Geschlechterverständnis der SPD geschaffen hatte, ließ die praktische Umsetzung bei den Genossen lange zu wünschen übrig.10   Sie fürchteten, dass ihre Arbeitsplätze durch billigere Frauen- und Kinderarbeit ersetzt würden. Der damals geläufige Begriff ‚Schmutzkonkurrenz‘ macht deutlich, dass arbeitende Frauen als Konkurrenz und nicht als Genossinnen in der gleichen schlechten Lage betrachtet wurden. Stattdessen die gleiche Bezahlung für Frauen zu fordern, war zunächst keine Option.

Die Ära Zetkin

Die Mitarbeit von Arbeiterinnen im Umfeld der Sozialdemokratischen Partei war deshalb zunächst nicht sehr hoch. Das änderte sich mit dem Auftreten von Clara Zetkin (1857–1933). 1889 referierte sie auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale in Paris über die Proletarische Frauenbewegung. In ihrer zeitgleich erschienenen Schrift Die Arbeiterinnen- und Frauenfrage der Gegenwart analysierte sie die gesellschaftliche Situation und zog die Schlussfolgerungen für die Partei: „Die Produktionsverhältnisse haben die Stellung der Frau in ihrer ökonomischen Grundlage revolutioniert, ihrer Thätigkeit als Haushälterin und Erzieherin in der Familie die Berechtigung, ja die Möglichkeit geraubt. […] Die neue Rolle der Frau bewirkt ihre ökonomische Unabhängigkeit vom Manne, versetzt damit dessen politischer und gesellschaftlicher Vormundschaft über das Weib den Todesstoß. Die vom Manne befreite Frau gerät jedoch in der heutigen Gesellschaft in die Abhängigkeit vom Kapitalisten, sie wird aus einer Haus- zu einer Lohnsklavin. […] Aufgabe der Sozialistischen Arbeiterpartei ist es, die Lösung der Frauenfrage durch Organisation und politisch-ökonomische Schulung derjenigen Frauenschichten anzubahnen, deren Thätigkeit in Folge der neuen Produktionsverhältnisse am umfassendsten und gründlichsten umgestaltet ist: durch die Organisation der Industriearbeiterinnen.“11

In den 1890er-Jahren avancierte Zetkin zur unumstrittenen Führerin; ab 1892 gab sie Die Gleichheit  – Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen heraus. Aus bis dahin vereinzelten regionalen Initiativen wurde eine breite, international eingebundene Bewegung, die mehr und mehr innerparteilichen Behinderungen und staatlichen Repressionen trotzte. Bis 1914 kann die Proletarische Frauenbewegung als identisch mit der sozialdemokratischen gesehen werden. Neben Zetkin sind als wichtige Protagonistinnen Wilhelmine Kähler (1864–1941), Emma Ihrer, Käte Duncker (1871–1953), Ottilie Baader (1847–1925), Luise Zietz  (1865–1922), Lily Braun  (1865–1916) und Marie Juchacz (1879–1956) zu nennen.

Porträt von Wilhelmine Kähler, ca. 1910

Reinliche Scheidung

Zwar hatte Louise Otto-Peters, die 1865 zu einer der Gründungsmütter der bürgerlichen Frauenbewegung wurde, bereits 1848 in ihrer Adresse eines Mädchens geschrieben: „Darum will ich Sie an meine armen Schwestern, an die armen Arbeiterinnen mahnen!“12 Doch im Gegensatz zu ihr hatte die bürgerliche Frauenbewegung in den folgenden Jahrzehnten die proletarischen Schwestern meist nicht mehr im Blick. Als sich 1894 die bürgerlichen Frauenvereine zum Dachverband Bund Deutscher Frauenvereine (BDF)  zusammenschlossen, hätten einige Vertreterinnen des radikalen Flügels in diesen Zusammenschluss gerne auch proletarische Vereine einbezogen, konnten sich jedoch nicht durchsetzen. Es überwog die Befürchtung, der BDF könne durch die Mitgliedschaft (partei-)politischer Vereine riskieren, verboten zu werden. Clara Zetkin beendete die Debatte mit einem Artikel in der Gleichheit unter dem Titel Reinliche Scheidung: „Die Damen können Gift darauf nehmen, daß […] es nicht einer einzigen zielbewußten proletarischen Frauenorganisation auch nur im Traume eingefallen wäre, Anschluß an den Verband zu suchen. Die deutsche Arbeiterinnenbewegung ist über die Zeit frauenrechtlerischer Harmonieduselei längst hinaus. […] Denn die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen erstreben nur einen Kampf Geschlecht gegen Geschlecht […], die proletarischen Frauen dagegen erstreben einen Kampf von Klasse zu Klasse, in enger Ideen- und Waffengemeinschaft mit den Männern ihrer Klasse.“13 Damit war der Bruch zwischen den Bewegungen manifestiert.

Rein in die Partei

Das Reichsvereinsgesetz hob 1908 die geschlechtsspezifischen Bestimmungen der einzelnen Länder auf. Frauen konnten sich endlich ohne Verbotsdrohung frei organisieren und auch der formalen Mitgliedschaft von Frauen in der SPD stand nun nichts mehr entgegen.

Doch mit dem Beginn des Ersten Weltkrieges wurden neue Trennungslinien gezogen. Der weitaus größere Teil der bürgerlichen wie auch der sozialdemokratischen Frauen schloss sich der Kriegslogik an und übernahm im Nationalen Frauendienst  die Organisation der ‚Heimatfront‘. Auf beiden Seiten gab es jedoch auch Gruppen von Kriegsgegnerinnen. Für die SPD kam es durch die Zustimmung zu den Kriegskrediten zur Zerreißprobe, zunächst 1917 zur Spaltung in Unabhängige und Mehrheitssozialisten, dann 1918 zur Gründung der KPD. Teile der ehemaligen sozialdemokratischen Frauenbewegung bildeten nun die kommunistische Frauenbewegung.

Plakat des Nationalen Frauendienstes zum sparsamen Haushalten, Erster Weltkrieg, 1914-1916

Rein in die Parlamente

Weibliche Reichstagsabgeordnete der 3. Wahlperiode (1924-1928), u. a. Gertrud Bäumer, Marie Juchacz, ca. 1924

Die Verfassung der Weimarer Republik erklärte 1918 das allgemeine, freie, gleiche und direkte Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Mehr noch als 1908 strömten Frauen , die sich bislang in den Frauenbewegungen engagiert hatten, voller Enthusiasmus in die Parteien. Der erste frei gewählte Reichstag wies einen Frauenanteil  von 9,6 Prozent auf, eine sozialdemokratische Frau, Marie Juchacz, betrat als erste Frau die Rednertribüne in der Verfassungsgebenden Nationalversammlung in Weimar. Die Frauen aller Parteien wandten sich überwiegend sozialpolitischen Themen zu. Auch die Genossinnen waren da keine Ausnahme, sie wurden zudem zu Initiatorinnen und Trägerinnen parteinaher Organisationen wie der Arbeiterwohlfahrt (SPD), der Naturfreunde (SPD) oder der Roten Hilfe (KPD). Die ‚Frauenfrage‘ galt mit dem Wahlrecht als gelöst.

Wahlaufruf des Auschusses der Frauenverbände Deutschlands, Berlin: Eure Kinder brauchen Frieden und Brot. Darum Frauen wählt!
Wahlaufruf der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zur Reichstagswahl 1920: Frauenrechte in der Republik, 1920

Das Ende im Nationalsozialismus

Mit dem Beginn der nationalsozialistischen Diktatur 1933 waren alle freiheitlichen und emanzipatorischen Bewegungen – ob proletarisch oder bürgerlich, ob sozialdemokratisch, kommunistisch oder anarchistisch, ob radikal oder gemäßigt – von Verfolgung oder Vereinnahmung bedroht. Vereine lösten sich selbst auf oder wurden verboten, Protagonistinnen ins Exil oder in den Untergrund getrieben, in Gefängnisse gesteckt und in Konzentrationslagern ermordet. Erst ab 1945 entstanden aus den Trümmern von Krieg und Faschismus neue Bewegungen.

 

Stand: 16. März 2022
Lizenz (Text)
Verfasst von
Cornelia Wenzel

Wissenschaftliche Dokumentarin, Freie Mitarbeiterin des Archivs der deutschen Frauenbewegung in Kassel; Arbeitsschwerpunkte: Geschichte der Frauenbewegung, Überlieferung sozialer und politischer Bewegungen in Freien Archiven.

Empfohlene Zitierweise
Cornelia Wenzel (2022): Arbeiterinnenbewegung im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert , in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/arbeiterinnenbewegung-im-spaeten-19-und-fruehen-20-jahrhundert
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Rechteangabe
  • Cornelia Wenzel
  • Digitales Deutsches Frauenarchiv
  • CC BY-SA 4.0

Fußnoten

  • 1Vgl. dazu u.a.: Bake, Rita: Vorindustrielle Frauenerwerbsarbeit. Arbeits- und Lebensweise von Manufakturarbeiterinnen im Deutschland des 18. Jahrhunderts unter besonderer Berücksichtigung Hamburgs, Köln 1984.
  • 2Vgl. Bake, Vorindustrielle Frauenarbeit, 1984, S. 121 f.
  • 3Ebenda, S.124 f.
  • 4Reusch, Nina et al.: Proletarische Frauenbewegung, Deutsches Historisches Museum, 2016, Zugriff am 2.12.2019 unter https://www.dhm.de/lemo/kapitel/kaiserreich/innenpolitik/die-proletarische-frauenbewegung.html.
  • 5Ebenda.
  • 6Vgl. dazu etwa: Gerhard, Ute et al. (Hg.): Differenz und Gleichheit. Menschenrechte haben (k)ein Geschlecht, Frankfurt a.M. 1990.
  • 7Arendt, Hans-Jürgen / Scholze, Siegfried (Hg.): Zur Rolle der Frau in der Geschichte des deutschen Volkes, Frankfurt a.M. 1984, S. 23. , 1871 in Berlin und Chemnitz Ebenda, S. 29.
  • 8Gebhardt, Hartwig / Wischermann, Ulla: Gertrud Guillaume-Schack und ihre Zeitschrift „Die Staatsbürgerin“, in: Die Staatsbürgerin, Reprint 1988, S. 7.
  • 9Hervé, Florence: Zwischen Eigenständigkeit und Integration. Die proletarische Frauenbewegung bis 1933, in: Ariadne. Forum für Frauen- und Geschlechtergeschichte, Kassel, 2015, H. 67/68, S. 52; siehe dazu detaillierter: Ihrer, Emma: Die Organisationen der Arbeiterinnen Deutschlands, ihre Entstehung und Entwickelung, Berlin, 1893, S. 8 ff.
  • 10Vgl. dazu: Bussemer, Herrad-Ulrike: Sozialistische Emanzipationstheorie und proletarische Frauenbewegung, in: Ariadne,    November 1992,  H. 22, S. 11 f.
  • 11Zetkin, Clara: Die Arbeiterinnen- und Frauenfrage der Gegenwart, Berlin 1892, S. 39 f.
  • 12Otto, Louise: Adresse eines Mädchens, Leipziger Arbeiterzeitung, Mai 1948, zitiert nach: Möhrmann, Renate (Hg.): Frauenemanzipation im deutschen Vormärz, Stuttgart 1980, S. 199.
  • 13Zetkin, Clara: Reinliche Scheidung, in: Die Gleichheit, 4. Jg., 1894, S. 63.

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