Mädchen- und Frauenbildung

verfasst von
  • Prof. Dr. Sylvia Schraut
veröffentlicht 27. August 2018
Vom Ausbau des Bildungssystems im 19. Jahrhundert konnten Mädchen aufgrund ihres Geschlechts nicht profitieren. Es war ein mühseliger, aber erfolgreicher Kampf der Frauenbewegung um die Verbesserung der Mädchenschulen, der Lehrerinnenausbildung und die Öffnung der Universitäten für Studentinnen ab 1900.

Das 19. Jahrhundert gilt in der deutschen Bildungsgeschichte als „Jahrhundert der Bildung und der Gebildeten“.1 Doch von den wachsenden Bildungschancen der Jungen waren die Mädchen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Schulbesuch hatte sich traditionell am zukünftigen Beruf der Söhne zu orientieren und wurde den Arbeitserfordernissen der Familienökonomie untergeordnet. Galt für Bauern- und Handwerkssöhne auf dem Lande eine Grundbildung in der Volksschule als ausreichend, so schien das notwendige Volksschulwissen der Mädchen für das Berufsziel Hausfrau nahezu vernachlässigbar.

Der Ausschluss der Bürgerinnen von den höheren Bildungsanstalten

Deutlicher noch als in den bildungsfernen Schichten fielen im 19. Jahrhundert die geschlechtsspezifischen Bildungsunterschiede im Bürgertum aus. Gehörte zum Bildungsgang des männlichen Hoffnungsträgers die Vorbereitung auf das Gymnasium durch einen Hauslehrer oder Privatschulunterricht, vielleicht auch der anschließende Besuch einer Universität, so sollte Bildung „bei Mädchen niemals in Wissenschaft ausarten, sonst hört sie auf, zarte weibliche Bildung zu sein“.2 Entsprechend gingen der zeitgenössische Ausbau des öffentlichen Volksschul- und Realschulsystems, die Vereinheitlichung der gymnasialen Lehrpläne und des Abiturs an den Bürgerinnen vorbei. Mädchen war der Zugang zu Realschulen, Gymnasium und Studium ohnehin grundsätzlich verwehrt. Für die Töchter des Bürgertums galt als Berufsziel die Führung eines geselligen standesgemäßen Haushalts. Die zukünftige Dame des Hauses sollte sich in Französisch unterhalten können. Erwünscht war der Beweis musischen Talents und die Befähigung zu angenehmer Konversation. Für eine solche Bildung reichten ‚Gemütsbildung‘, Halbwissen und ein wenig Privatschulunterricht aus. Die Grundlagen für eine passende Berufstätigkeit lediger Bürgerinnen wurden damit jedoch nicht gelegt. Einzig die bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts allmählich entstehenden Lehrerinnenseminare ermöglichten eine rudimentäre höhere Bildung. Sie eröffneten jungen Frauen den Weg in die Berufstätigkeit als Erzieherin oder Lehrerin in der Volksschule und an einer privaten Mädchenschule.

Folgerichtig sollte die in den 1860er-Jahren entstehende Frauenbewegung ein Hauptaugenmerk auf den Zugang der Mädchen zum Abitur und Studium richten und es waren vor allem frauenbewegte Lehrerinnen, die sich für verbesserte weibliche Bildungschancen und die erweiterte Qualifizierung der Lehrerinnen einsetzten. So lautete Paragraf 1 der Statuten des 1865 in Leipzig gegründeten Allgemeinen Deutschen Frauenvereins: Der Verein „hat die Aufgabe, für die erhöhte Bildung des weiblichen Geschlechts und die Befreiung der weiblichen Arbeit von allen ihrer Entfaltung entgegenstehenden Hindernissen mit vereinten Kräften zu wirken“.3 Luise Büchner – die schon in 1860er-Jahren für weibliche Bildung und Berufstätigkeit kämpfende hessische Frauenrechtlerin –  erklärte somit auf der Frauen-Vereins-Conferenz des Lette-Vereins 1869 in Berlin: „Die Frau ist dazu berufen, die Lehrerin ihres eigenen Geschlechts zu sein.“4 Und sie schrieb in der ersten Ausgabe des Frauen-Anwalts 1870: „Die Frau soll hinfort von keiner Art der Arbeit, sei sie mechanischer oder geistiger Natur, mehr ausgeschlossen sein, für welche sie ihre Befähigung thatsächlich erwiesen hat. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es zweier Wege; einen, der ihr den Eintritt in solche Arbeitsgebiete eröffnen wird, die ihr bis dahin noch verschlossen waren, den andern, welcher sie für jede Art der Arbeit genügend vorbildet und erzieht.“5 Doch die gesellschaftlichen Widerstände gegen die Erweiterung weiblicher Bildungschancen waren groß. Fast zwanzig Jahre vergingen, bis die erstarkende Frauenbewegung den Kampf gegen die männlichen Bildungsbastionen in die Parlamente tragen konnte.

Aufbrüche: Von der Gelben Broschüre zum ersten Mädchengymnasium

Einen Meilenstein auf dem Weg zur weiblichen Chancengleichheit im Bildungsbereich stellte eine Petition an das preußische Unterrichtsministerium aus dem Jahr 1887 dar. Verantwortlich zeichnete eine Reihe Berliner Frauenrechtlerinnen um Marie Loeper-Housselle, die Herausgeberin der Zeitschrift Die Lehrerin in Schule und Haus, darunter die Pädagoginnen Henriette Schrader, Minna Cauer und Helene Lange. Sie forderten „daß dem weiblichen Element eine größere Beteiligung an dem wissenschaftlichen Unterricht auf Mittel- und Oberstufe der öffentlichen höheren Mädchenschulen gegeben“ werde und den Aufbau staatlicher Ausbildungseinrichtungen für Lehrerinnen in den Oberklassen höherer Mädchenschulen.6

Petition betreffend der Anstellung wissenschaftlich gebildeter Lehrerinnen, in: Veröffentlichungen über die höhere Mädchenschule, o. Unterschrift und Jahr

 

Lebensbild Henriette Schraders anlässlich ihres 100-jährigen Geburtstags 1927
Lebensbild von Minna Cauer anlässlich ihres Todes 1922
Zeitungsartikel in der Danziger Zeitung zur Broschüre Helene Langes

Berühmt wurde die Begleitschrift, Die höhere Mädchenschule und ihre Bestimmung, die sogenannte Gelbe Broschüre, verfasst von Helene Lange. Hier kritisierte die engagierte Lehrerin publikumswirksam die Ausrichtung der gängigen Mädchenbildung. Sie dürfe sich nicht nur – wie vielfach zu hören – daran orientieren, dass die jungen Frauen den Interessen ihrer zukünftigen Ehemänner ,Wärme des Gefühls‛ entgegen brächten.7 Mädchen und junge Frauen bedürften vielmehr einer qualifizierten, ihrem Wesen gemäße Ausbildung, die sie befähige, ihren familiären und gesellschaftlichen Aufgaben verantwortlich gerecht zu werden. Hierzu brauche es entsprechend ausgebildete Lehrerinnen.

Diese und ähnliche Petitionen an die deutschen Landtage und den Reichstag blieben vorläufig ohne Erfolg. Doch auf Dauer war die frauenbewegte Bildungsoffensive nicht aufzuhalten. Helene Lange gehörte 1890 zu den Gründerinnen des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins. 1893 richtete sie in Berlin zusammen mit Kampfgefährtinnen private Gymnasialkurse ein, die Mädchen zum externen Abitur führen sollten. 1896 konnten schließlich die ersten Absolventinnen die Abiturprüfung ablegen.

Getrennt marschieren auf dem Weg zum selben Ziel? Der Verein Frauenbildung – Frauenstudium

Die Frauenrechtlerinnen des späten 19. Jahrhunderts waren sich darin einig, dass der Weg zur angestrebten Gleichberechtigung über den Ausbau der Mädchenbildung führe. In den argumentativen Strategien unterschieden sich die feministischen Bildungsbewegungen jedoch durchaus. War auf der Grundlage der behaupteten Geschlechterdifferenz ein spezifischer weiblicher Weg zu höherer Bildung zu fordern? Oder musste der Kampf um gleiche Bildungschancen auf der Basis der Menschenrechte erkämpft werden? Nicht immer standen sich die Vertreterinnen der beiden Richtungen freundschaftlich gegenüber.

1888 hob Hedwig Kettler – einer Pionierin in Sachen höherer Mädchenbildung – den Verein Reform, später umbenannt in Verein Frauenbildung – Frauenstudium aus der Taufe. Vereinsziel sollte es sein, den „Mädchen eine solche Schulbildung zu geben, daß sie befähigt und berechtigt erscheinen, sich auch anderen Berufen zuzuwenden, als den wenigen ihnen bis jetzt zugänglichen. Das ist jene Schulbildung, die der männlichen Jugend den Weg zu allen Berufsthätigkeiten der gebildeten Stände eröffnet: die Gymnasial- bzw. Realschulbildung!“8 Als konkrete Ziele erklärte die Satzung die Errichtung von höheren Mädchenschulen nach dem Lehrplan der Jungengymnasien, die Zulassung der Absolventinnen zum allgemeinen Studium und die Beseitigung staatlicher Schranken, die der Ausübung akademischer Berufe durch Frauen entgegenstanden.

Satzung des Vereins Frauenbildung – Frauenstudium von 1920


Der Verein wandte sich entschieden gegen die Versuche, einen weiblichen Sonderweg zum Abitur zu schaffen, distanzierte sich von den Berliner Gymnasialkursen und machte ab 1888 durch eine eigenständige Petitionsarbeit von sich reden. 1891 und in den Folgejahren wurde er bei den deutschen Landtagen mit der Forderung nach einem Mädchengymnasium und der Öffnung des allgemeinen Studiums für Frauen vorstellig. Schließlich gelang es ihm in Baden, eine Bresche in die Abwehrfront zu schlagen. 1893 konnte der Verein in Karlsruhe ein Mädchengymnasium eröffnen. Seit 1899 durften in Baden auch Mädchen Jungengymnasien besuchen. Ein Jahr später öffneten sich die badischen Universitäten den Studentinnen. Bis 1908 fielen die Schranken gegen das Frauenstudium auch in den anderen Ländern des Deutschen Reiches.

Mit den Berliner Abiturientinnen, dem Karlsruher Mädchengymnasium und der Öffnung der Universitäten hatte die Frauenbewegung eines ihrer zentralen Ziele erreicht. Lässt sich heute entscheiden, welche Strategie um die Erweiterung der Mädchenbildung erfolgreicher war? Vermutlich nicht. Beide Bewegungen suchten den Weg in die Öffentlichkeit und fanden Eingang in die breiten Bildungsreformdebatten der letzten Jahrzehnte vor dem Ersten Weltkrieg. Getrennt und gemeinsam schufen sie ein gesellschaftliches Klima, dem die Abwehrfront insbesondere der (männlichen) Lehrerverbände nicht standhalten konnte.

Stand: 27. August 2018
Verfasst von
Prof. Dr. Sylvia Schraut

vertritt die Professur für Deutsche und Europäische Geschichte der Neuzeit an der Universität der Bundeswehr, München. Sie hat Forschungs- und Publikationsschwerpunkte in der Geschlechtergeschichte und in der historischen Gewaltforschung.

Empfohlene Zitierweise
Prof. Dr. Sylvia Schraut (2018): Mädchen- und Frauenbildung, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/maedchen-und-frauenbildung
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Fußnoten

  • 1Jeismann, Karl-Ernst: Zur Bedeutung der Bildung im 19. Jahrhundert, in: Ders. / Lundgreen, Peter (Hg.): Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, Bd. 3, 1800–1870, München 1987, S. 1-22, hier S. 1.
  • 2Raumer, Karl von: Die Erziehung der Mädchen, Stuttgart, 1853, Nachdruck Paderborn 1988, S. 82.
  • 3Twellmann, Margit: Die Deutsche Frauenbewegung, Bd. 2 Quellen, Meisenheim 1972, S. 136.
  • 4Büchner, Luise: Über die Schulen für Mädchen, in: Die Frauen-Vereins-Conferenz am 4. bis 6. November 1869 in Berlin. Stenographische Aufzeichnungen, Berlin 1869, abgedruckt in: Dierks, Margarete (Hg.): Gebildet, ohne gelehrt zu sein: Essays, Berichte, Brief von Luise Büchner, Darmstadt 1991, S. 116–118, hier S. 117.
  • 5Büchner, Luise: Der Frauen-Anwalt, abgedruckt in: Dierks, Margarete (Hg.): Gebildet, ohne gelehrt zu sein: Essays, Berichte, Brief von Luise Büchner, Darmstadt 1991, S. 119-122, hier S. 120.
  • 6Der Text der Petition ist abgedruckt in: Beckmann, Emmy: Die Entwicklung der höheren Mädchenbildung in Deutschland von 1870–1914 (Quellenhefte zum Frauenleben in der Geschichte, Heft 26), Berlin 1936, S. 27.
  • 7Ebenda, Auszüge aus der Gelben Broschüre, S. 28–31, hier S. 29.
  • 8Rundschreiben der Herausgeberin des Frauenberuf an einige Mitarbeiterinnen dieses Blattes, 30.1.1888, abgedruckt in: Grimm, W.: Deutsche Frauen vor dem Parlament. Der Verein „Frauenbildungs-Reform“ in Weimar und seine Petitionen an den deutschen Reichstag und an die Landtage der deutschen Einzelstaaten, Weimar 1892, S. 3–6, hier S. 4.