DDF-Broschüre zur Rechteklärung

veröffentlicht 15. Oktober 2018

Das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF) teilt sein Wissen über die Rechteklärung für Digitalisierungsprojekte mit allen Interessierten: Die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Schritte bezüglich Datenschutz, Persönlichkeits- und Urheberrecht sind ab sofort nachlesbar in der DDF-Broschüre Bewegungsgeschichte digitalisieren. Praxistipps zur Rechteklärung.

Die Broschüre richtet sich an alle Erinnerungseinrichtungen, die sich über die rechtlichen Grundlagen der Digitalisierung ihrer Materialien, die Bereitstellung digitaler Inhalte vor Ort, die Online-Stellung sowie die digitale Archivierung ihrer Bestände informieren wollen.

Insbesondere die Online-Stellung setzt eine aufwendige Rechteklärung voraus. Zwar brachte die seit März 2018 gültige Gesetzesnovelle in Form des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG) einige Erleichterungen für Bibliotheken und Archive.

Praxistipps Recht
Valie Djordjević/Paul Klimpel/Digitales Deutsches Frauenarchiv
Lizenz
Rechteangabe
  • Valie Djordjević/Paul Klimpel/Digitales Deutsches Frauenarchiv
  • CC BY 4.0

Doch gibt es immer noch keine allgemeine Erlaubnis für Kulturerbeinstitutionen, ihre Bestände online im Netz zu präsentieren. Die Herausforderung besteht nach wie vor darin, Nutzungsrechte für jedes Objekt einzeln einzuholen.

Kleinere Institutionen wie die Erinnerungseinrichtungen sozialer Bewegungen arbeiten meist mit wenigen Mitarbeiter*innen, häufig mit Unterstützung durch Ehrenamtliche, was eine vertiefte Einarbeitung in die komplexe Materie des Urheber- und Persönlichkeitsrechts erschwert.  Zudem bewahren diese Archive und Bibliotheken zum großen Teil Materialien wie Plakate, Flugblätter, Broschüren und Graue Literatur, deren Rechteklärung eine besondere Herausforderung darstellt. Nicht zuletzt sind insbesondere die Bewegungen der 1970er und 1980er Jahre von einem Geist der Kollektive getragen, der einer auf individuelle Urheber*innenschaft abzielenden Rechtslage gegenübersteht.

Die i.d.a.-Mitgliedseinrichtungen, die nun eine erste Auswahl aus ihren Beständen im DDF präsentieren, haben sich diesen Herausforderungen gestellt und sich intensiv mit Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Datenschutz auseinandergesetzt, juristisch begleitet von der Anwaltskanzlei iRights.Law. Die vorliegende Publikation bündelt diese Erfahrungen: Die Autor*innen reflektieren anhand praktischer Beispiele die konkreten Fragestellungen, die bei der Vorbereitung des DDF-Onlinegangs aufgetreten sind. Dabei berücksichtigen sie sowohl die jüngste Urheberrechtsnovelle als auch die im Mai 2018 in Kraft getretene europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Wir hoffen, dass Viele von dieser Publikation profitieren und sie gemeinsam mit unserem Vertragsgenerator dabei hilft, immer mehr Objekte für die Bildungs-, Forschungs- und Medienarbeit frei zugänglich zu machen. Sie kann auf der Website des i.d.a.-Dachverbands heruntergeladen werden, zudem bietet die Geschäftsstelle des DDF an, Erinnerungseinrichtungen je ein gedrucktes Exemplar kostenfrei zuzusenden (kontakt(at)ida-dachverband.de).

Valie Djordjević / Paul Klimpel: Bewegungsgeschichte digitalisieren. Praxistipps zur Rechteklärung (Hg.: Digitales Deutsches Frauenarchiv), 1. Auflage September 2018, ISBN 978-3-00-060585-7, dauerhaft auffindbar und zitierbar über urn:nbn:de:101:1-2018082209.

Stand: 15. Oktober 2018

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