Debatten abbilden

Das Helene-Lange-Archiv gibt Einblick in seine Bestände und zeigt dabei zentrale Diskussionslinien zum § 218 innerhalb der Frauenbewegung auf.

Welche Bestände zum Thema „§ 218 und die Frauenbewegung“ sind im Helene-Lange-Archiv (HLA) zu entdecken?

Im HLA gibt es zwei Bestände, die für Forschungen zum Thema § 218 besonders wichtig sind. Zum einem ist der Bestand „Bund Deutscher Frauenvereine“ (BDF) zu nennen, der bedeutendste Bestand im HLA. Der BDF war der einflussreiche Dachverband der bürgerlichen Frauenbewegung. 1894 gründeten ihn in Berlin 34 Frauenvereine nach amerikanischem Vorbild. Seine Mitgliederzahl und Bedeutung nahmen in den folgenden Jahren kontinuierlich zu. 1912 zählte er bereits 38 Verbände, in denen wiederum 2.200 Vereine organisiert waren, und repräsentierte so geschätzt 500.000 Frauen. 
Dokumentiert sind im BDF-Bestand die Generalversammlungen, die Vorstandssitzungen, vielfältiger Schriftwechsel, die Sacharbeit in den Kommissionen des Bundes, die Mitarbeit im International Council of Women (ICW) und vieles mehr. 

Zum anderen ist der Bestand „Zeitungsausschnittsammlung“ (ZAS) ebenfalls bedeutsam bezüglich des § 218. Die ZAS geht auf die Zeit der Weimarer Republik zurück und war der Informationsspeicher des BDF zur Unterstützung seiner politischen Arbeit. Entsprechend wurden systematisch Frauenzeitschriften wie z.B. die Korrespondenz Frauenpresse, aber auch zeitgenössische Zeitungen und Zeitschriften ausgewertet, unterstützt durch Aufträge an kommerzielle Zeitungsausschnittsdienste. 

In 461 Mappen finden sich eine Fülle von Zeitungsartikeln, aber auch Flugblättern, Petitionen, Gesetzesvorlagen, Sonderdrucke und Broschüren. Thematisch zeigt sich darin die Vielfalt feministischen Wirkens. So befinden sich in den Mappen Materialien zur Frauenbewegung im In- und Ausland, zu Lebensbildern, Frau und Gesellschaft, aber auch zu Sittlichkeits- und Alkoholfragen, Jugendschutz und Kultur, Arbeit und Soziales, Frau und Beruf, Politik und Verwaltung, um nur einige der 17 Themenkreise zu nennen.1

Welche Quellen sind besonders hervorzuheben?

Beeindruckend ist, was aus den Quellen historisch in Bezug auf die Frauenbewegung ablesbar ist. So hat sich beispielsweise der BDF unter Marie Stritt, die 1899 Auguste Schmidt als Vorsitzende des BDF abgelöst hatte und dessen radikalen Flügel zugerechnet wird, vorsichtig radikalisiert. Dies wird auch am Umgang mit dem § 218 deutlich. Schon 1902 hatte der BDF auf der Generalversammlung in Wiesbaden erstmals in einer Resolution für das Frauenstimmrecht votiert. Gleichzeitig wurde die Rechtskommission des BDF beauftragt, eine Denkschrift für eine Strafrechtsreform für Frauen vorzulegen, da die Revision des Reichsstrafgesetzbuches  anstand. Diese Denkschrift, die auf 46 Seiten2 sehr radikal die ersatzlose Streichung des § 218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frau forderte, lag den Delegierten der 8. Generalversammlung des BDF im Oktober 1908 in Breslau vor.

Sie wurde aber schon im Vorfeld kontrovers diskutiert, so auch von Helene Lange, die in der Septemberausgabe der von ihr herausgegebenen Frauenzeitschrift Die Frau3 einen achtseitigen Artikel4  dazu veröffentlichte. In diesem verurteilte sie die Abtreibung als Tat an sich, sprach der Frau das Selbstbestimmungsrecht auf den eigenen Körper ab und kritisierte Niveau und Qualität der Schrift. Auch Camilla Jellinek , Leiterin der Heidelberger Rechtsschutzstelle des BDF und Mitglied der Rechtskommission, hatte schon im Vorfeld zur Unterstützung der Argumentation der Rechtskommission einen Artikel in der Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform veröffentlicht.5  In der Breslauer Versammlung begründete sie dann den Standpunkt der Rechtskommission mit zum Teil sehr persönlichen Erfahrungen und setzte sich auch mit den von Helene Lange vorgebrachten Argumenten auseinander.

Dr. med. Agnes Bluhm, Die Strafbarkeit der Vernichtung keimenden Lebens (§ 218 R.St.G.B.) vom Standpunkte des Mediziners, 1909

Jellineks Koreferentin in Breslau war Dr. Agnes Bluhm, Ärztin und Rassehygienikerin, die sich gegen die Straflosigkeit der Abtreibung aussprach.6  Nach einer hochspannenden Debatte7  auf der 8. Generalversammlung stimmte die Mehrheit der Delegierten unter anderem für die Abschaffung der Zuchthausstrafe. Die Forderung nach einer ersatzlosen Streichung des § 218 kam allerdings nicht durch. Die unterlegene Minderheit um Camilla Jellinek, Adele Schreiber, Helene Stöcker und anderen gab zu Beginn der Abendsitzung eine Erklärung ab, in der sie lebhaft bedauerten, dass die Versammlung die Streichung des § 218 abgelehnt hatte. All dies kann im Protokoll ganz detailliert nachgelesen werden. 

Protokoll der 8. Generalversammlung des BDF vom 6. bis 9. Oktober 1908 in Breslau
Wortlaut des Beschlusses in B Rep. 235-20 Nr. 345, S. 17

Wurde der § 218 in der Folge vom BDF weiter diskutiert? 

1925 stand das Thema des § 218 dann wieder auf der Tagesordnung einer BDF- Generalversammlung, da im Reichstag wiederum eine Gesetzesnovelle des Strafgesetzbuches anstand. Auf der 14. Generalversammlung vom 4. bis 7. Oktober 1925 in Dresden diskutierten die Delegierten nach einem Referat von Else Ulich-Beil über „Die gegenwärtige sozialhygienische Gesetzgebung “ und nahmen u.a. Stellung zum Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und zum § 218.8 Erste Rednerin in der Diskussion war übrigens Camilla Jellinek, die eindrücklich von ihren Erfahrungen vor Gericht berichtete und erneut die Streichung des § 218 forderte. Mehrheitlich blieben die Delegierten allerdings auf der Linie des Breslauer Beschlusses von 1908 und stimmten der Resolution des Vorstandes zu, die an der prinzipiellen Strafbarkeit der Abtreibung festhielt.9  Auch hier ist die Diskussion anhand des Protokolls der Generalversammlung nachzuvollziehen.

Else Ulich-Beil, Die gegenwärtige sozialhygienische Gesetzgebung, 1925
Zusammenfassung der Fachkonferenz über den § 218, 1932

Angesichts einer starken öffentlichen Diskussion Ende der Weimarer Republik für die Abschaffung des § 218 lud der BDF dann 1932 auf Vorschlag seiner Bundesausschüsse für Bevölkerungspolitik und für Eheberatung zu einer Fachkonferenz mit streng vertraulichem Charakter über den § 218 am 11./12. Juni in Berlin ein. Ziel war es, nach drei Fachvorträgen am ersten Tag zu einer gegebenenfalls überarbeiteten Stellungnahme des Bundes zu kommen. Als Ergebnis der Konferenz wurde dem Vorstand allerdings empfohlen, „grundsätzlich an dem seinerzeit in Dresden festgelegten Standpunkt festzuhalten“, so Luise Scheffen-Döring in ihrer Zusammenfassung.

Wie sind diese Bestände erfasst und wo bestehen Forschungspotenziale? 

Alle Bestände des Helene-Lange-Archivs sind komplett erschlossen, die Überlieferung bis 1933 ist komplett digitalisiert.10  Im META-Katalog des DDF können die Metadaten durchsucht und gefundene Akten gleich online gelesen werden.11  Damit haben sich die Bedingungen gerade auch für die vielen auswärtigen Benutzer*innen (neben Deutschland und Europa u.a. auch aus den USA, Großbritannien und Japan) im Vergleich zur früheren Benutzung im Lesesaal des Landesarchivs Berlin erheblich verbessert.12

Die Akten des HLA sind eine Fundgrube für alle möglichen Forschungsfragen, die sich entweder durch eine Stichwortrecherche im META-Katalog oder durch die systematische Durchsicht der Tektonik/Klassifikation des jeweiligen Bestandes ergeben können. Es gibt noch viel zu entdecken! 

Das Helene-Lange-Archiv (HLA) ist nach der Lehrerin, Frauenrechtlerin und Politikerin Helene Lange benannt. Es umfasst etwa zwanzig Teilbestände von Frauenorganisationen und Nachlässe von einzelnen Frauen, die innerhalb des gemäßigten Flügels der bürgerlichen Frauenbewegung des späten 19. und vor allem des frühen 20. Jahrhunderts eine wichtige Rolle spielten, und dokumentiert damit die vielfältigen Aktivitäten der Verbände und Vereine nicht nur in den Bereichen Frauenbildung, -ausbildung und -beruf. Das HLA wird seit 1988 als Dauerleihgabe (Depositum) im Landesarchiv Berlin verwahrt und ist Mitglied im i.d.a.-Dachverband.

Stand: 17. Mai 2021
Lizenz (Text)
Verfasst von
Dr. Susanne Knoblich

promovierte Historikerin und Archivarin im Landesarchiv Berlin und hier u.a. zuständig für das Helene-Lange-Archiv

Empfohlene Zitierweise
Dr. Susanne Knoblich (2021): Debatten abbilden, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/angebote/dossiers/218-und-die-frauenbewegung/debatten-abbilden
Zuletzt besucht am: 11.05.2024
Lizenz: CC BY 4.0
Rechteangabe
  • Dr. Susanne Knoblich
  • Digitales Deutsches Frauenarchiv
  • CC BY 4.0

Fußnoten

  • 1Die Akten zum § 218 finden sich unter dem Klassifikationspunkt 15. Rechtsfragen, 15.02 Strafrecht.
  • 2„Frauenforderungen zur Strafrechts-Reform. Kritik und Reformvorschläge, nach den Beschlüssen der Rechtskommission des BDF zusammengestellt und bearbeitet von Julie Eichholz. Mannheim, um 1908, in: B Rep. 235-01 Nr. 198 Petitionen, Resolutionen, Druckschriften und verschiedene Korrespondenzen zum Strafrecht 1900–1932, ab S. 174.
  • 3Die Zeitschrift „Die Frau. Monatsschrift für das gesamte Frauenleben unserer Zeit“ war 1893 von Helene Lange begründet und bis zu ihrem Tod 1930 herausgegeben worden. Bis 1944 führte sie Gertrud Bäumer weiter, dann wurde ihr Erscheinen eingestellt. Die Zeitschrift ist komplett digitalisiert (UB Uni Köln).
  • 4Als Sonderdruck veröffentlicht, s. B Rep. 235-01 Nr. 198, S. 218–225 (wie Anm. 2).
  • 5Helene Lange macht hierzu in ihrem Artikel keine Quellenangabe, schreibt aber in der Fußnote auf S. 5, dass „diese Abhandlung in manchen Punkten eine eingehendere und bessere Begründung des Standpunktes der Rechtskommission gibt, als die Broschüre selbst, so sei sie den Vereinen zur Kenntnisnahme empfohlen.“ Ebd., S. 222.
  • 6Ihr Referat mit dem Titel „Die Strafbarkeit der Vernichtung keimenden Lebens (§ 218 R.St.G.B.) vom Standpunkte des Mediziners“, Referat, erstattet auf der VIII. Generalversammlung des Bundes Deutscher Frauenvereine zu Breslau am 9.X.08, wurde in den Abolitionistischen Flugschriften, hrsg. von Katharina Scheven, Dresden 1909, H. 9, abgedruckt, vgl. B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnenverein (ADLV) Nr. 142: Korrespondenz des Vorstandes 1904–1910, S. 51-65.
  • 7Übrigens entgegen der Geschäftsordnung des BDF auf Wunsch der Mehrheit des Vorstandes und des gastgebenden schlesischen Frauenverbandes als geschlossene Veranstaltung, ab S. 367.
  • 8Ausführlichst nachzulesen im maschinenschriftlichen Protokoll der Versammlung, s. B Rep. 235-01 Nr. 284, ab S. 89f. bzw. zusammengefasst in: Die 14. Generalversammlung des Bundes Deutscher Frauenvereine in Dresden, in: Nachrichtenblatt des BDF, hrsg. vom Vorstand, Nr. 10/11, Oktober/November 1925, S. 50ff. des PDF, S. 83 der Zeitschrift, s. B Rep. 235-01 Nr. 283 unter https://www.meta-katalog.eu/Record/BRep23501286MFNr30273032EinladungenListehla. Die Referate waren den Delegierten erstmals vor der Tagung schriftlich zugegangen, so dass die Frauen auf der Generalversammlung sofort in die Aussprache eintreten konnten.
  • 9Ebd., Beschluss eingerückt auf S. 53 des PDF bzw. S. 86 des Zeitschriftenartikels.
  • 10Neben den schon erwähnten Beständen B Rep. 235-01 Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) und B Rep. 235-20 Zeitungsausschnittsammlung (ZAS) sind dies in META-Katalog und DDF: B Rep. 235-02 Allgemeiner Deutscher Frauenverein (ADF), B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnenverein (ADLV), B Rep. 235-04 Deutscher Philologinnenverband (DPhV), B Rep. 235-05 Deutscher Akademikerinnenbund (DAB), B Rep. 235-06 Helene-Lange-Stiftung (HLSt), B Rep. 235-09 Nachlass Anna von Gierke, B Rep. 235-11 Nachlass Helene Lange, B Rep. 235-13 Nachlass Anna Pappritz und B Rep. 235-15 Nachlass Dorothee von Velsen. Dazu kommen die beiden Bestände von Frauenvereinen der radikalen Richtung der Frauenbewegung A Rep. 060-52 Verband Fortschrittlicher Frauenvereine und A Rep. 060-53 Verein Frauenwohl Berlin.
  • 11Ausnahme ist der Nachlass von Marie Munk (B Rep. 235-12). Hier liegen im META-Katalog die Metadaten zum Bestand vor, allerdings können die Digitalisate aus Personen-Datenschutzgründen und aufgrund noch bestehender Urheberrechte (Marie Munk ist 1978 verstorben) nicht online präsentiert werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an knoblich@landesarchiv.berlin.de.
  • 12Im Depositalvertrag mit dem Berliner Frauenbund 1945 e.V. war vereinbart, dass die Akten des HLA im Landesarchiv Berlin nur auf Mikrofiche benutzt werden dürfen, um die empfindlichen und einzigartigen Originale zu schützen. Allerdings lagen die Fiches nur in schwarz-weiß und einer z.T. schlechten Qualität vor. Einziger Vorteil war, dass an sogenannten Reader-Printer-Geräten sofort preislich günstigere Papierausdrucke als in der Kopierwerkstatt hergestellt werden konnten.