Verwobene Geschichte

Sind 150 Jahre feministischer Widerstand gegen § 218 nicht genug?

Das Inkrafttreten des Strafrechtsparagrafen 218 im Zuge der Verkündung des Reichsstrafgesetzbuches am 15. Mai 1871 war von scharfer Kritik und vielfachen Einsprüchen von Frauenrechtler*innen, Jurist*innen und Mediziner*innen begleitet. Die Regelungen sahen eine 5-jährige Zuchthausstrafe für Frauen vor, die ihre ungeborenen Kinder abtrieben. Einige Vertreter*innen der damaligen Frauenbewegung waren alarmiert und verbanden ihre rasch einsetzenden Interventionen für die sexuelle Selbstbestimmung und gegen den § 218 mit der Hoffnung, dass dieser bald Geschichte und der Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft keine Straftat mehr sein würde. Viele von ihnen wie beispielsweise Camilla Jellinek1 , Helene Stöcker2  oder Marie Stritt3  würden sicherlich ungläubig die derzeitigen Debatten um den 218er und 219er verfolgen und wären schockiert, dass patriarchale Denkmuster im Jahr 2021 – und somit 150 Jahre später ‒ noch immer aktiv sind.

Rote Fäden

Es ist dieses Erschrecken über die anhaltende Kontrolle weiblicher Reproduktionsfähigkeit, welches sich wie ein roter Faden durch das vorliegende Dossier des Digitalen Deutschen Frauenarchivs zieht. Es versammelt über 40 Beiträge aus Wissenschaft, Aktivismus und Kultur zu „§ 218 und die Frauenbewegung. Akteurinnen – Debatten – Kämpfe“. Ein weiterer Faden nimmt die emanzipatorischen Kämpfe und Diskussionen um sexuelle Selbstbestimmung auf. Anhand der wechselvollen Geschichte des § 218 zeigt sich u.a., wie feministische Erfolge und frauenpolitische Errungenschaften immer wieder verteidigt werden müssen. In ihren Beiträgen nehmen unsere Autor*innen diese Fäden – die Diskussion weiblicher Selbstbestimmung und feministischer, auch internationaler, Bewegungen ‒ auf. Sie weben im übertragenen Sinne einen Schal zur vielstimmigen, kontroversen, mit vielen Aufs und Abs versehenen Geschichte des Kampfes gegen den § 218 in den letzten 150 Jahren.

Die Politiken befragend, welche hinter dem § 218 stehen, führen sie uns vom Kaiserreich durch die Weimarer Republik und den Nationalsozialismus. Sie werfen Schlaglichter auf progressive Entwicklungen in der BRD und DDR und auf Rückschritte im Zuge der Deutschen Einheit – durch die Gesetzesangleichungen verloren die DDR-Frauen ihr seit 1972 bestehendes Recht auf Abtreibung. Vor allem aber zeigen die Beiträge, wie historische und heutige feministische Bewegungskämpfe miteinander verknüpft sind. Gerade die historische Kontextualisierung zum Abtreibungsparagrafen kann herausarbeiten, dass es mit der Befürwortung des § 218 nicht um Humanität, Menschenwürde oder ‚Lebensschutz‘, sondern um das Sichern der patriarchalen Vormachtstellung, die Kontrolle weiblicher Reproduktionstätigkeit, religiöse und bevölkerungspolitische Interessen geht.

„Ob Kinder oder keine entscheiden wir alleine!“4

In den letzten Jahren äußern sich diese patriarchalen Interessen insbesondere durch Gesetzesverschärfungen wie beispielsweise 2020 in Polen. Doch Polen ist keine Ausnahme: Vor allem nationalistisch ausgerichtete Regierungen drängen immer mehr darauf, die ‚eigenen‘ Kinder zu vermehren. Frauen* sind und bleiben das Vehikel, ein Mittel zum Zweck – möglichst ohne eigene Rechte. Einige dieser Tendenzen finden sich auch in der bundesdeutschen Debatte wieder. In den letzten Jahren erleben wir Repressionen gegen Ärzt*innen wie Frau Dr. Kristina Hänel und eine sich verschlechternde Versorgungslage, wenn es um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch geht. Hier wird eine juristische, medizinische und politische (oder ideologische) Problemlage individualisiert: Die Schuldigen sind am Ende immer die Frauen*. Durch die gesellschaftliche Tabuisierung des Schwangerschaftsabbruchs wird zudem eine Schamkultur installiert, weil Abtreibungen (und die Nöte, die diese mit sich bringen) nicht anerkannt werden sollen. Dem gegenüber stehen Emanzipations- und Selbstbestimmungsbestrebungen von Frauen. Sie manifestieren sich nicht nur in erfolgreichen Kämpfen in Argentinien und Irland, wo Abtreibung legalisiert wurde, sondern auch in einer bundesdeutschen feministischen Bewegung für sexuelle Selbstbestimmung.

Das Thema Schwangerschaftsabbruch ist ein Gradmesser für Demokratie, welcher zeigt, wie es sowohl um sexuelle und reproduktive Freiheit als auch um die Achtung der körperlichen Integrität der Staatsbürger*innen in einer Gesellschaft bestellt war und ist. Jede Frau* muss das Recht haben, selbst über ihren Körper zu bestimmen und zu entscheiden, ob, wann und wo sie ihre Kinder zur Welt bringt. Diese uralte Forderung der Frauenbewegungen ist auch im Jahr 2021 noch aktuell. Es wird Zeit, diese Forderung umzusetzen. Dies sind wir der kommenden Generation, aber auch den Vorreiterinnen der ersten Frauenbewegung schuldig: Die Strafrechtsparagrafen 218 und 219a haben sich längst überholt und gehören abgeschafft.

Dank an Beiträger*innen

Dieses Dossier ist komplett unter Pandemie-Bedingungen entstanden, was für die Recherche in Archiven, die persönliche Vernetzung und inhaltlichen Diskussionen mit Expert*innen eine spezielle Herausforderung war. Dass es ein überzeugendes Reflexionswerkzeug in der Debatte um den § 218 werden konnte, ist insbesondere unseren engagierten Autor*innen und Interviewpartner*innen aus Wissenschaft, Politik und Kultur zu verdanken. Unermüdlichen konzeptionellen, redaktionellen und lektorierenden Einsatz zeigte die DDF-Redaktion unter Beteiligung von Dr. Jessica Bock, Dr. Birgit Kiupel, Cordula Jurczyk und Steff Urgast.

Ein besonderer Dank geht auch an die feministischen Erinnerungseinrichtungen des i.d.a.-Dachverbandes. Sie öffneten ihre Archive in Deutschland, Österreich, Luxemburg, Italien und der Schweiz und zeigen im Dossier erste Streitschriften, seltene Protokolle und teils bisher nicht-digitalisierte Bilder und Plakate, welche von der verwobenen Geschichte der Frauenbewegung im 150-jährigem Kampf gegen den § 218 erzählen. Sie haben aber nicht nur bei der Erstellung verschiedener Beiträge mitgewirkt, sondern durch das unbürokratische Zurverfügungstellen von Quelltexten und Publikationen geholfen, den Entstehungsprozess insgesamt mit zahlreichen thematischen Tipps und Anregungen zu unterstützen.

Und nun: Viel Freude beim Wiederentdecken und dem Knüpfen neuer Erkenntnisfäden!

Ihre Sabine Balke Estremadoyro

TERMINHINWEIS

re:publica 2021:  Insta-Live-Talk „150 Jahre Widerstand gegen § 218“ zum Dossier am 21.5.2021, ab 12 Uhr, mit Sarah Diehl (Publizistin, Aktivistin), Dr. Birgit Kiupel (Historikerin, DDF), Dr. Jessica Bock (Historikerin, DDF), Rebecca Gefken (belladonna Bremen, feministisches Archiv & Bibliothek), Valentina Chiofalo (Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen § 218 – Es reicht!“, wegmit218.de),  https://www.instagram.com/ddfarchiv/

Stand: 17. Mai 2021
Lizenz (Text)
Verfasst von
Sabine Balke Estremadoyro

DDF-Geschäftsführung und Vorstand i.d.a.-Dachverband e.V.

Empfohlene Zitierweise
Sabine Balke Estremadoyro (2021): Verwobene Geschichte , in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/angebote/dossiers/218-und-die-frauenbewegung/verwobene-geschichte
Zuletzt besucht am: 26.04.2024
Lizenz: CC BY 4.0
Rechteangabe
  • Sabine Balke Estremadoyro
  • Digitales Deutsches Frauenarchiv
  • CC BY 4.0

Fußnoten

  • 1„Und so haben wir denn nicht zu fürchten, der Frauenbewegung einen Schlag zu versetzen, ihren Prinzipien treu, ihr einen Dienst zu leisten, wenn wir die Abschaffung des §218 fordern: im Namen des Selbstbestimmungsrechts, im Namen der freien Persönlichkeit der Frau.“ Camilla Jellinek: Die Strafrechtsreform und die §§218 und 219 StGB, Vortrag, gehalten am 9. Oktober 1905 in Breslau, in: Janssen-Jurreit, Marielouise (Hg.): Frauen und Sexualmoral, Frankfurt a.M. 1986, S. 165‒177, hier S. 177.
  • 2„Keiner, der für die Aufhebung der §§218/219 des StGB. eintritt, wie es bekanntlich der Bund für Mutterschutz seit zwei Jahrzehnten getan hat, wird die Unterbrechung der Schwangerschaft an sich für etwas Gutes und Wünschenswertes halten. Sie wird nach meiner Überzeugung im Gegenteil jedenfalls stets eine traurige, ernste und bedauerliche Notwendigkeit bleiben.“ Helene Stöcker: Fort mit der Abtreibungsstrafe! (1924), in: Janssen-Jurreit, Marielouise (Hg.): Frauen und Sexualmoral, Frankfurt a.M. 1986, S. 239‒247, hier S. 239.
  • 3„Was die Praxis anbelangt, so erscheint nach den Beobachtungen und Erfahrungen des täglichen Lebens diese Strafbestimmung einfach lächerlich.“ Marie Stritt, o. T. 12. Juli 1906, 1 Bl., Sign..: B Rep. 235-01 MF-Nr. 2133-2140, Protokolle, Berichte und Korrespondenzen der Rechtskommission, Leipzig 29. Januar 1908, S. 338.
  • 4Slogan der Frauenbewegung der 1970er Jahre in der BRD