Verfolgte Frauen im Irak : Passt sich eine Frau islamischen Wertevorstellungen nicht an, sondern zeigt nach außen erkennbar einen westlichen Lebensstil, droht ihr im Irak asylerhebliche geschlechtsspezifische Verfolgung gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG
Einrichtung
TERRE DES FEMMES
Von
Verfassungsgericht (VG) Göttingen
In
Streit. Feministische Rechtszeitschrift
Heft
1
Datum/Jahr
2006
ISSN
0175-4467
Schlagworte