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Scheidung nach afghanischem Recht : Für die Ehefrau ist ein Scheidungsgrund gegeben, wenn der Ehemann keinen Unterhalt zahlt. Dabei kommt es dich darauf an, ob und ggf. aus welchen Gründen der Ehemann nicht leistungsfähig ist.
Einrichtung
TERRE DES FEMMES
Von
Oberlandesgericht (OLG) Hamburg
In
Streit. Feministische Rechtszeitschrift
Heft
4
Datum/Jahr
2002
ISSN
0175-4467
Schlagworte
Ehe
;
Scheidung
;
Scharia
;
Migration
;
Recht
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