Ingrid Sonja Liermann Geboren am in Hamburg Gestorben am in Hamburg

Über Ingrid Sonja Liermann

NS-Verfolgte und Inhaberin der Ika-Stuben, einer Bar, die ein Freiraum für lesbische Frauen in den 1950er- und 60er-Jahren in Hamburg war

„Hauptsache ich bin ich.“1 Mit diesem Satz fasste Ingrid Liermann in einem Interview zusammen, was für sie zeitlebens selbstverständlich und doch so schwer lebbar war: Es geht um das Recht auf eine eigene Identität, das Recht einer Frau, andere Frauen zu lieben und einen Lebensstil jenseits heteronormativer Geschlechtergrenzen – ohne deshalb diskriminiert zu werden.

Ingrids Geburt am 18. April 1926 fiel in die Zeit der Weimarer Republik. Ihre Mutter Ida Liermann war zu diesem Zeitpunkt 17 Jahre alt und wurde von ihrem Dienstherrn geschwängert.2Als ledig geborenes Kind geriet Ingrid in den Fokus der staatlichen Fürsorge, da das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz uneheliche Kinder, die sich bei der Mutter aufhielten, der Aufsicht des Jugendamtes unterstellte. Eine Befreiung von dieser Aufsicht gab es nur, „wenn das Wohl des Kindes gesichert ist“.3 Für Ingrid Liermann bedeutete dies, dass sie bis zu ihrer Volljährigkeit 1947 der behördlichen Aufsicht unterstellt blieb:

„Ab 1941 wurde ich in verschiedene Hamburger Erziehungsheime, später dann nach Farmsen eingewiesen. Meiner Mutter war das Sorgerecht für mich ganz entzogen worden, nachdem ich das zweite Mal aus dem Pflichtjahr auf dem Lande, wo ich den Belästigungen durch die Bauern ausgesetzt war, weggelaufen war und es auch in den Mädchenheimen Averhoffstraße und Schwanenwik nicht ausgehalten hatte.“4

Nach 1933 hatte sich die Hamburger Fürsorge in eine Wohlfahrtsdiktatur verwandelt. Dieses System speiste sich aus den Quellen einer normativ-autoritären Wohlfahrtspolitik und einer rassistischen Volksgemeinschaftsideologie.5 Käthe Petersen war seit 1934 Sammelpflegerin für sogenannte geistig gebrechliche Frauen.6 Ab 1936 war sie Leiterin des Pflegeamtes für gefährdete Frauen und Mädchen und trieb seitdem Zwangssterilisationen, Entmündigungen und Zwangseinweisungen voran und wurde so zur NS-Täterin. Ingrid Liermann wurde Frau Petersen unterstellt, die sie als „schwer erziehbar“ und „moralisch schwachsinnig“ stigmatisierte.7

Als Ingrid auf Nachfrage der Erzieherinnen in Farmsen gestand, dass sie lesbisch sei, wurde sie isoliert: „[...] Und ich war auch noch so blöde und hab gesagt, ja, ich bin lesbisch. [...] Deshalb mußte ich immer alleine schlafen. [...] Ich war so unbedarft im Grunde, und deshalb mußte ich immer alleine schlafen.“8 

Die Grenzen, wer im Nationalsozialismus zum sogenannten ‚gesunden Volkskörper’ gehörte, waren eng gezogen. Auch wenn die gleichgeschlechtliche Liebe unter Frauen nicht durch einen eigenen Strafparagraphen geahndet wurde, so war sie dennoch ein Grund für die Verfolgung lesbischer Frauen.

Anders dagegen verhielt es sich in Österreich, wo lesbisch liebende Frauen auch strafrechtlich verfolgt wurden. Ohnehin kann die Zeit des Nationalsozialismus nicht allein anhand der Begriffe homosexuell, lesbisch, schwul oder bisexuell untersucht werden. Die neuere historische Forschung geht unter dem Einfluss der Queer-Theory von einer Vielfalt von Definitionen und Selbstbestimmungen von Sexualitäten oder Gender-Rollen aus und versucht diese zu erfassen.9 Was es bedeutete, die enge Dichotomie von als männlich und weiblich geltenden Eigenschaften und die heteronormative sexuelle Orientierung in der NS-Zeit zu verlassen, kann hier aber nur skizziert werden.

An dieser Stelle sei nur auf zwei Beispiele hingewiesen:
Am 12.11.1939 wurde Heinrich Bode in Frauenkleidern der Polizei überstellt. In der Anklageschrift der Oberstaatsanwaltschaft gegen Heinrich Bode vom 04.03.1940 wird dann noch einmal deutlich, weshalb das Tragen von Frauenkleidern für die Nationalsozialisten ein Vergehen war: „Allgemein versteht man unter Unzuchtshandlung ein Tun, dass [sic!]  gegen die Zucht und Sitte in geschlechtlicher Hinsicht verstößt. Es kann nicht geleugnet werden, dass das Auftreten eines Mannes in Frauenkleidern nicht mit der herrschenden Auffassung von Zucht und Sitte im Einklang steht. In dem heutigen Staate von männlicher Auffassung, ist es nicht angängig, dass ein Mann durch Frauenkleidung ein anderes Geschlecht vortäuscht. Der § 183 StGB gebietet in seinem Begriff Unzuchtshandlung demgemäß eine ausdehnende Auslegung. Es ist zu verhindern, dass der Transvestismus im heutigen Staate infolge einer engherzigen Auslegung des § 183 nicht genügend geahndet werden kann.“10  

Heinrich Bode wurde wegen Homosexualität und auch wegen seines Tragens von Frauenkleidern gedemütigt, verfolgt und schließlich am 13.09.1943 im KZ Buchenwald ermordet.11 

Auch das Beispiel von Heinrich Habitz, der/die sich Liddy Bacroff nannte, Frauenkleider trug und gleichgeschlechtlichen Verkehr mit Männern hatte, zeigt, dass die NS-Justiz keine Gnade walten ließ. Sie/Er wurde am 6.01.1943 in Mauthausen ermordet.12

In der polizeilichen Ermittlungshilfe über Liddy Bacroff vom 25.01.1936 heißt es: „Sein Gefühlsleben sei das einer Frau gleichzusetzen. Das Verlangen den Geschlechtstrieb als Mann auszuüben, habe er nie gehabt. Mit der Bezeichnung, dass er ein ‚Mann-Weib‘ ist, ist er treffend gekennzeichnet.“13

In den engen Grenzen des Regimes gab es keine Möglichkeit ein Leben jenseits der Geschlechtergrenzen zu führen.

Auch wenn eine Frau Männerkleidung trug, wurde sie als pervers stigmatisiert.14
So ist bezüglich gleichgeschlechtlich liebender Frauen zum Beispiel aus dem Jahr 1933 ein Fall von damals unzulässiger Kuppelei bekannt, in dem von der „sexuellen Verirrung der beiden Frauen“ gesprochen wurde.15 Weitreichender war jedoch die Verurteilung einer Insassin aus Farmsen zu einer Gefängnisstrafe. Diese hatte ausgesagt, was nicht überprüfbar ist, dass einige Erzieherinnen untereinander im Pflegeheim Farmsen lesbische Beziehungen unterhielten. Die Sozialbehörde dementierte dies.16 Im Zusammenhang mit diesem Fall räumt die Behörde jedoch mehrfach ein, dass es zwischen den eingesperrten Frauen zu lesbischen Beziehungen gekommen war.17

Für dieses angebliche Vergehen wurde auch Ingrid Liermann in Farmsen bestraft – mit 14 Tagen in Dunkelarrest, einer Form der psychischen und physischen Folter.18 1944 gehörte sie zu den Zwangsarbeiterinnen bei der Firma Essig-Kühne. Für 56 Tage kam sie dann, so ihre Erinnerungen, wegen Überfüllung des Pflegeheims Farmsen ins KZ Neuengamme.19 Sie entging nur aufgrund der erschwerten medizinischen Bedingungen am Ende des Krieges der drohenden Zwangssterilisation. Doch mit Kriegsende 1945 war nicht etwa das Ende ihrer Vormundschaft gekommen.20 Um Ingrid Liermann erneut zu internieren, wurden ihr Prostitution und Diebstahl unterstellt, ohne dass dies bewiesen werden konnte.21 Erst 1947 konnte Ingrid Liermann gegen ihre Entmündigung erfolgreich klagen.22

Ein Leben ohne gesellschaftliche Ächtung war jedoch für gleichgeschlechtlich liebende Frauen auch nach 1945 noch nicht in Sicht. Ingrid Liermann arbeitete ab 1950 als Kellnerin in den Ika-Stuben, einem Lokal für lesbische Frauen, das sie 1966 übernahm.

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Privatarchiv Katja Nicklaus
Ingrid Liermann u.a. in den Ika-Stuben, Hamburg 1960er Jahre

Diese Kneipe war ein Freiraum im religiös und heteronormativ geprägten Klima der 50er- und 60er-Jahre – eines Klimas, das von Politikern wie Franz-Josef Wuermeling (CDU) geprägt wurde. Der Familienminister zwischen 1953 bis 1962 war entschiedener Gegner der Gleichberechtigung von Frauen.23 In diesem Klima genügte es schon, wie es Ingrid Liermann in den 1950er- und 60er-Jahren tat, in der Öffentlichkeit einen Anzug oder eine Hose zu tragen, dass ihr der Einlass in Hotels verwehrt blieb; denn dass Frauen Hosen trugen, war damals unerwünscht.Vgl. Wolter, Gundula: Hosen, weiblich. Kulturgeschichte der Frauenhose, Marburg 1994. Zur Situation lesbischer Frauen in den 50er- und 60er-Jahren vgl. 24  

Ingrid Liermann 1950er Jahre
Privatarchiv Katja Nicklaus
Ingrid Liermann in den 1950er Jahren

Noch weiter ging im September 1951 der Bonner Amtsgerichtsrat Richard Gatzweiler, der sich im römisch-katholischen Volkswartbund (VWB) für eine Bestrafung lesbischer Frauen aussprach. 25 Einige Lesben schlossen mit schwulen Männern Kameradschaftsehen, um sich der gesellschaftlichen Ächtung zu entziehen, manchen schien jedoch nur Suizid als Ausweg.26 Dass Ingrid Liermann Gäste der Ika-Stuben vor dem Selbstmord bewahrt hat, erschien 1966 in einem Artikel in der Zeit.

Bei der Beschreibung des Lokals wurde jedoch auch vor Verleumdungen nicht zurückgeschreckt. Weiter heißt es: „Eine Ärztin, die sich eine Lederjacke anzieht, wenn sie kommt, interessiert sich für Frauen, die entweder kürzlich Witwe geworden sind oder für ihr Leben gern kochen und jede Woche die Betten neu beziehen.“ 27Diffamierender geht es kaum.

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Privatarchiv Katja Nicklaus
Ingrid Liermann 1966

Der Artikel schildert das Ereignis, das zum Entstehen einer öffentlichen und politischen Lesbenbewegung beigetragen hatte. Nachdem ein lesbisches Paar wegen Mordes an dem Ehemann einer der Frauen im Mordprozess von Itzehoe (1974) verurteilt worden war, kam es in der Presse zu einer regelrechten Hetzjagd auf Lesben. Im Anschluss und als Reaktion auf die negative Presse formierte sich eine erste öffentliche politische Lesbenbewegung in der Bundesrepublik.28 Auch die Gründung der Zeitschrift EMMA hat ihre Wurzeln im Prozess von Itzehoe, da die Redakteurin Alice Schwarzer ein feministisches Gegengewicht zur damaligen, einseitigen Diskriminierung von Frauen durch die Presse herstellen wollte.29 Nach dem Mordprozess entstanden in den 70er-Jahren erste Räume, die von politisch engagierten Lesben besucht wurden wie zum Beispiel die Frauenkneipe in Hamburg.
Ingrid Liermann jedoch schloss sich dieser neuen Bewegung nicht an. Sie stand politischen Aktionen fern.

Die sogenannten Bewegungslesben vertraten eine machtkritische Position, die gesellschaftlich bestehende patriarchale Strukturen kritisierte. Frauen wie Ingrid Liermann wurden vielfach als „Sublesben“30 eingestuft, da sie sich nicht auf diese Weise politisch engagierten. Damit war eine Konfliktlinie zwischen den lesbischen Frauen entstanden, wobei die politisch aktiven Lesben übersahen, dass das Eintreten für eigene Lebensweisen in der NS-Zeit und auch in den 50er- und 60er-Jahren bereits eine politische Position war, die dem gesellschaftlichen Druck trotz aller Anfeindungen widerstand.

Ingrid Liermann blieb sich bis zu ihrem Tod 2010 selbst treu und damit auch ihrer lesbischen Identität: Noch in der Seniorenwohnanlage, in der sie zuletzt lebte, musste sie erleben, wie ein befreundetes schwules Paar von Bewohnern und Bewohnerinnen angefeindet wurde. Sie bezog bis zuletzt Position für ihre Freunde und verteidigte sie gegen die Diskriminierungen. Ingrid war eine Vorkämpferin für das Recht auf eine gleichgeschlechtliche Lebensweise ohne weltanschaulichen oder parteipolitischen Hintergrund und bleibt als solche in Erinnerung.

Veröffentlicht: 30. Juli 2018
Verfasst von
Katja Nicklaus M.A.

ist Historikerin und hat zur Geschichte Hamburgs und zur Frauengeschichte publiziert und gearbeitet.

Empfohlene Zitierweise
Katja Nicklaus M.A. (2024): Ingrid Sonja Liermann, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/akteurinnen/ingrid-sonja-liermann
Zuletzt besucht am: 14.10.2024

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Zitate von Ingrid Sonja Liermann

Biografie von Ingrid Sonja Liermann

Geburt in Hamburg

1941 - 1945

Als NS-Verfolgte Zwangsunterbringung in verschiedenen Hamburger Erziehungsheimen, später dann in Farmsen und in einem Aussenlager von Neuengamme

bis 1947

Da das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz uneheliche Kinder, die sich bei der Mutter aufhielten, der Aufsicht des Jugendamtes unterstellte blieb sie bis zu Ihrer Volljährigkeit der behördlichen Aufsicht unterstellt.

ab 1950

Ingrid Liermann arbeitete ab 1950 als Kellnerin in den Ika-Stuben, einem Lokal für lesbische Frauen, das sie 1966 übernahm.

1966 - 1980

Inhaberin der Bar Ika-Stuben für gleichgeschlechtlich liebende Frauen auf St. Pauli

Tod in Hamburg

Fußnoten

  1. 1 Ingrid Liermann im Interview mit Petra Vollmer am 23.11.1994, S. 30 (unveröffentlichtes Transkript).
  2. 2 Ingrid Liermann im Interview mit Petra Vollmer am 23.11.1994, S. 30 (unveröffentlichtes Transkript).
  3. 3 Zitiert nach http://www.hwr-berlin.de/fileadmin/downloads_internet/publikationen/beitraege_FB4/Heft_2_2012_Fachbereich_Rechtspflege.pdf, S. 14, Zugriff am 21.12.2017.
  4. 4 Ingrid Liermann in ihrem Antrag auf Beihilfe für Betroffene von NS-Unrechtsmaßnahmen in Härtefällen vom 25.6.1994 bei der Hamburger Stiftung Hilfe für NS-Verfolgte.
  5. 5 Vgl. hierzu die Arbeit von Uwe Lohalm: Völkische Wohlfahrtsdiktatur. Öffentliche Wohlfahrtspolitik im nationalsozialistischen Hamburg, in: Forschungsstelle für Zeitgeschichte (Hg.): Forum für Zeitgeschichte, Bd. 21, 2009, S. 549.
  6. 6 Vgl. Rothmaler, Christiane: Die Sozialpolitikerin Käthe Petersen zwischen Auslese und Ausmerze, in: Angelika Ebbinghaus (Hg.): Opfer und Täterinnen. Frauenbiographien im Nationalsozialismus, Nördlingen 1987, S. 75–90.
  7. 7 Vgl. Rosenkranz et al.: Homosexuellenverfolgung in Hamburg, S. 185.
  8. 8 Vgl. Rosenkranz et al.: Homosexuellenverfolgung in Hamburg, S. 185.
  9. 9 Vgl. hierzu Claudia Schoppmann: Verbotene Verhältnisse. Frauenliebe 1938-1945, Berlin 1999; vgl. Ingeborg Boxhammer und Christiane Leidinger: Sexismus, Heteronormativität und (staatliche) Öffentlichkeit im Nationalsozialismus. Eine queer-feministische Perspektive auf die Verfolgung von Lesben und/oder Trans* in (straf-)rechtliche Kontexten, in: Schwarz, Michael (Hg.): Verfolgte Homosexuelle im Nationalsozialismus. Zeitgeschichte im Gespräch, Bd. 18, 2014, S. 92–100.
  10. 10 Vgl. StAHH 213-11 2413/40 Anklageschrift der Oberstaatsanwaltschaft gegen Heinrich Bode vom 04.03.1940, S. 33.
  11. 11 Vgl. Rosenkranz et al.: Homosexuellenverfolgung in Hamburg, S. 67.
  12. 12 Vgl. StAHH 213-11 09753/38.
  13. 13 Zitiert nach Rosenkranz et al.: Homosexuellenverfolgung, S. 63.
  14. 14 Vgl. ebenda, S. 167.
  15. 15 StAHH 213-11 L0219/34 (hier anonymisiert wegen der Schutzfrist nach Hamburgischem Archivgesetz § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2).
  16. 16 StAHH 213-11 2336/43 (anonymisiert).
  17. 17 StAHH 213-11 2336/43, Schreiben der Weiblichen Kriminalpolizei vom 21.05.1941, S. 4, und Aussage einer Erzieherin vom 16.04.1942. Zu weiteren Schicksalen, Diffamierungen und Verfolgungen vgl. das schon mehrfach erwähnte Buch von Rosenkranz et al. Eine ausführliche Diskursanalyse wäre hier durch zukünftige Forschungen zu leisten, wenn die Schutzfristen im Staatsarchiv nicht mehr greifen.
  18. 18 Rosenkranz et al.: Homosexuellenverfolgung, S. 14.
  19. 19 Dr. Detlef Garbe, Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, geht dabei von der Unterbringung in ein Arbeitserziehungslager aus, wobei die Bedingungen, die dort herrschten, keinen Unterschied zu den Außenlagern des KZs Neuengamme machten. Vgl. ebenda, S. 186.
  20. 20 Vgl. ebenda.
  21. 21 StAHH 352-12 Gesundheitsbehörde Sonderakten, Ablieferung 1994 Nr. 961.
  22. 22 Vgl. Rosenkranz et al.: Homosexuellenverfolgung, S. 186.
  23. 23 Vgl. Steinbacher, Sybille: Wie der Sex nach Deutschland kam - Der Kampf um Sittlichkeit und Anstand in der frühen Bundesrepublik, München 2011, S. 128.
  24. 24 Plötz, Kristen: Als fehle die bessere Hälfte. „Alleinstehende“ Frauen in der frühen BRD 1949-1969, Königstein (Taunus) 2005, S. 194–211.
  25. 25 Vgl. www.deacademic.com/dic.nsf/dewiki/1076488.
  26. 26 Zu den Kameradschaftsehen vgl. Anzeigenteil in der Zeitschrift Wir Freundinnen, Monatsschrift für Frauenfreundschaft, 1951, S. 25.
  27. 27 Vgl. Witter, Ben: Für Damen, in: Die Zeit, 9.9.1966, Nr. 37.
  28. 28 Vgl. Pater, Monika: „Gegen geile Männerpresse – für lesbische Liebe“. Der Andersen/Ihns-Prozess als Ausgangspunkt für das Coming-out von Lesben, in: Invertito 8 (2006), in: H-Soz-Kult, 30.03.2007, Zugriff am 20.03.2018 unter www.hsozkult.de/journal/id/zeitschriftenausgaben-3315.
  29. 29 https://www.shz.de/lokales/schenefelder-tageblatt/eine-lesbische-liebe-ein-mord-und-die-emma-id8107081.html, Zugriff am 20.03.2018).
  30. 30 Zu den Bezeichnungen Sublesben vgl. auch https://www.wien.gv.at/menschen/frauen/pdf/mein-lesbisches-wien.pdf, S. 68, Zugriff am 20.03.2018.