Zur Migrantinnenbewegung der 1970/80er-Jahre in der Bundesrepublik

verfasst von
  • Berrin Önler-Sayan
veröffentlicht
Als frauenbewegte Zeitzeugin blickt Berrin Önler-Sayan auf die Migrantinnenbewegung der 1970er- und 80er-Jahre zurück. Ihr Bericht: die Geschichte der Bundesrepublik aus weiblich-migrantischer Perspektive – geprägt von Rassismus und Sexismus.

Sind wir uns denn so fremd? Diese Frage war das Motto des ersten Gemeinsamen Kongresses ausländischer und deutscher Frauen in der Bundesrepublik und Europa, der vom 23. bis 25. März 1984 in Frankfurt stattfand. Allein durch unser Motto, dass das Einander-Fremdsein infrage stellte, wollten wir unsere Gemeinsamkeiten herausstellen, uns näherkommen und begegnen, aber auch die politische Öffentlichkeit auf die vielfältige massive Diskriminierung der ausländischen Frauen aufmerksam machen. Das große Schweigen zu brechen, war unser Ziel.

Wie kam es also zu diesem Kongress, der so ausschlaggebend und bedeutsam für die migrantische und deutsche Frauenbewegung war, bei dem bundesweit über 1.000 bewegte ausländische1 und deutsche Frauen zum ersten Mal zusammentrafen?

‚Zu Gast‘ und keine Rechte – die Arbeits- und Lebensverhältnisse der ‚Gast’arbeiter:innen

Um einen Blick auf diese Zeit zu werfen, versetzen wir uns in die ausgehenden 1970er- und beginnenden 1980er-Jahre der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und West-Berlins zurück.

Seit mehr als 30 Jahren gehörte Arbeitsmigration bereits zum bundesdeutschen Alltag.2 1984 lebten 1,35 Millionen ausländische Frauen und um die 500.000 ausländische Mädchen unter 16 Jahren in der BRD und West-Berlin. Sie stammten aus allen Teilen der Welt, mehrheitlich (75 Prozent) aus den europäischen Mittelmeerländern, den sogenannten Anwerbeländern, also u.a. Griechenland, Italien, Jugoslawien, Portugal, Spanien und der Türkei. ‚Gast’arbeiter:innen (Arbeitsmigrant:innen) aus der Türkei lebten seit über 20 Jahren in der BRD, das Anwerbeabkommen mit der Türkei wurde 1961 abgeschlossen.
Eine restriktive Ausländer- und Arbeitspolitik lag der Arbeitsmigration zugrunde und bestimmte die rechtliche und soziale Situation sowie den Rechtsstatus der Arbeitsmigrant:innen. Das Aufenthalts- und Arbeitsrecht war durch das Ausländergesetz geregelt. Arbeitsmigrant:innen bekamen auf Monate oder auch ein paar Jahre befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse (allein der Gang zur Ausländerbehörde am Fristende war ein Horror), hatten weder aktives noch passives Wahlrecht, nicht einmal kommunales Wahlrecht, auch wenn sie schon seit etwa 30 Jahren in der BRD lebten.

In West-Berlin galt ab 1975 eine Zuzugsperre für Ausländer:innen, die das Leben der Arbeitsmigrant:innen sehr erschwerte. Denn das Einzugsverbot in die Bezirke Kreuzberg, Neukölln, Tiergarten, Wedding, wo der größte Teil der Ausländer:innen in West-Berlin wohnten und lebten, bedeutete, dass nachkommende Familienmitglieder wie Eheleute oder Kinder nicht zusammenwohnen durften. Die ohnehin schwierige Suche nach bezahlbaren Wohnungen wurde durch die Zuzugssperre nochmals besonders erschwert, da die Familien in andere Bezirke umziehen oder sich teilen mussten.

Die 1978 gegründete Partei Alternative Liste (AL) war in West-Berlin politisch aktiv und kam bei Wahlen 1981 sogar auf 7,2 Prozent. Sevim Çelebi-Gottschlich, die 1984 gewählte erste ausländische (türkische) Abgeordnete im Abgeordnetenhaus war aktiv im Ausländerbereich der AL3. Ihre Wahl war ein Novum für die ganze Bundesrepublik und nur möglich, da sie bereits die deutsche Staatsbürger:innenschaft durch Heirat bekommen hatte.
Die AL war überhaupt die erste deutsche Partei, die einen Ausländerbereich konzipiert hatte, in dem sich Migrant:innen und Deutsche gegenseitig unterstützten und auch ohne Mitgliedstatus eine politische Plattform bildeten.
Wir, Arbeitsmigrant:innen und Student:innen, lebten alle mental in zwei Ländern: in dem Heimatland und in der Bundesrepublik. Wir verfolgten soziale und politische Entwicklungen, tagesaktuelle Ereignisse und Nachrichten in beiden Ländern. Unser Fokus war eher verstärkt auf das Heimatland gerichtet.

Ich bekam damals die türkische Zeitung Cumhuriyet, stets gesammelt über mehrere Tage, regelmäßig als Päckchen von meinem Vater aus Istanbul per Post zugeschickt, fast 15 Jahre lang. Damals wurden türkische Zeitungen noch nicht in die BRD und West-Berlin geliefert. Für meinen Vater war die allgemeine Bildung seiner Tochter wichtig. Ich war zum Studium nach West-Berlin gekommen und auch ich wollte, wie viele andere, anschließend in die Türkei ins Heimatland zurückkehren.

Ende der 1970er-, Anfang der 1980er-Jahre hegten immer noch sehr viele Arbeitsmigrant:innen Rückkehrpläne ins Heimatland. Sie waren unentschlossen und saßen sinnbildlich noch auf ihren Koffern. Entsprechend ihres unsicheren Rechtsstatus fühlten sich Arbeitsmigrant:innen noch sehr fremd in der BRD und lebten als Ausländer:innen stigmatisiert am Rande der Gesellschaft. Sie wurden überall in der Gesellschaft, auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, in der Schule, am Ausbildungsplatz massiv benachteiligt, diskriminiert, unterdrückt, übersehen, nicht beachtet, nicht wahrgenommen und erlebten Feindseligkeiten auf der Straße, im Bus, in Geschäften, im Treppenhaus, in der Nachbarschaft. Sie waren Menschen zweiter Klasse.

Arbeitsmigrant:innen litten unter den schwierigen Arbeitsbedingungen in den Fabriken, hatten kaum Kontakt zu der deutschen Gesellschaft und hatten als Folge dessen geringe Kenntnisse der Landessprache. Die erste Generation der Arbeitsmigrant:innen hatte vom Staat aus keine Möglichkeiten zum Spracherwerb bekommen! Sie mussten arbeiten.
Die Schwierigkeiten der Arbeitsmigration und die durch die geltende restriktive Ausländergesetzgebung, ihre Verordnungen und Verfügungen führten zu einer gesetzlich herbeigeführten Situation, die der Gesundheit und dem sozialen Leben der Arbeitsmigrant:innen schadete. Psychisch und physisch krankmachende Erfahrungen – durch Feindlichkeit und Ablehnung in der deutschen Gesellschaft – rissen tiefe, schmerzhafte Wunden in ihre Seelen.

Strukturell diskriminiert – die Rolle der Sozialfürsorge

Das deutsche Sozialversorgungs- und Unterstützungssystem hatte die Arbeitsmigrant:innen und deren Familien und Kinder gar nicht als Teil der Bevölkerung der BRD im Blick. Sie seien ja als ‚Gäste‘ gekommen – um zu arbeiten. Diese Ignoranz u.a. in Form schwerer Lücken im Versorgungssystem hatte schwerwiegende soziale Konsequenzen. Diese tiefen Lücken wurden spätestens Ende der 1970er- und Anfang der 1980er-Jahre unübersehbar. Die Notwendigkeit des Aufbaus der Sozialarbeit für die Arbeitsmigrant:innen lag auf der Hand.

Diese Aufgabe wurde unter den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege wie der Arbeiterwohlfahrt (AWO), dem Caritas Verband, dem Diakonischen Werk aufgeteilt. Der AWO waren die Arbeitsmigrant:innen aus der Türkei schon in den 1960er-Jahren zugeordnet worden. Als erster Sozialdienst hatte sie 1962 die ersten Türk-Danış-Beratungsstellen in mehreren Städten, wo türkische Sozialarbeiter:innen neben deutschen Mitarbeiter:innen eingestellt wurden, eröffnet.

Wegen der oben erwähnten Sprachbarrieren war es Migrant:innen kaum möglich, bürokratische Angelegenheiten mündlich oder schriftlich selbst zu bewältigen. Eine große und oft die einzige Hilfe war es, wenn jemand Schulkinder in höherem Alter hatte, die in den Behörden dolmetschten oder Briefe schrieben, die aber durch diese Aufgaben als hilflose Helfer:innen belastet wurden. Ansonsten musste nach weiterer externer Hilfe gesucht werden, u.a. durch Nachbar:innen. Wegen dieser Schwierigkeiten waren sie stark auf die Angebote der Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden angewiesen oder organisierten sich selbst in Arbeiter:innen- und Frauenvereinen als erste Anlaufstellen. Sie kannten ihre Rechte in vielerlei Hinsicht nicht – nicht als Arbeiter:in, nicht als Patient:in.

Migrantisch-feministische Solidaritäten

Es gab jedoch Solidarität unter den Arbeitsmigrant:innen aus der Türkei sowie den Student:innen und Sozialarbeiter:innen, die in Großstädten zum Teil in Vereinen organisiert und eng vernetzt waren. Sie waren durch ihre Sprachkenntnisse über die sozialen, politischen und rechtlichen Entwicklungen in der BRD viel besser informiert und damit Stütze für und Bindeglied zwischen anderen Arbeitsmigrant:innen und der deutschen Gesellschaft.

Bei der Formierung der Bewegung haben sich Frauen das Recht genommen und es als notwendig angesehen, Veranstaltungen und Aktivitäten nur für Frauen zu organisieren. ,Kein Zutritt für Männer‘ war auch bei linken und sozialdemokratischen arbeitsbewegten Vereinen und politischen Initiativen ein heiß diskutiertes Streitthema zu der Zeit. Sollten Aktivitäten oder Veranstaltungen nur für Frauen stattfinden? Und wenn ja, wozu?
Die Schwerpunkte in der Sozialarbeit waren soziale Beratung zum Arbeitsleben (wie Konflikte am Arbeitsplatz) zur Wohnsituation (wie Wohnungssuche) und Konflikte mit den Wohnungsgesellschaften, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer:innen, zur Benachteiligung und der Diskriminierung, zur schulischen Situation der Kinder, zur Unterdrückung der ausländischen Frauen und Mädchen in den Familien, Ehe- und Familienkonflikte, Beratung zur Berufsausbildung, zur Benachteiligung der Jugendlichen in der Ausbildung, Beratung zu Gesundheit und zu Kindererziehung (Konflikte in der Kindererziehung durch kulturelle Unterschiede), aber auch Übersetzung von Behördenbriefen, schriftliche Kommunikation mit Behörden.

Das Zusammenarbeiten von ausländischen und deutschen Sozialarbeiter:innen verlief aber nicht unbedingt konfliktlos. Ausländische Sozialarbeiter:innen stellten nunmehr eine Konkurrenz dar, da sie die Sozialarbeitsstellen besetzten.4 Ihre Erstsprachkenntnisse waren für sie damit Segen und Fluch zugleich: Viele waren trotz höherer Qualifikationen und Ausbildung als Sozialarbeiter:in dazu angehalten, als Dolmetscher:innen zu arbeiten, sehr lange Zeit bekamen sie keine leitenden Funktionen im Sozialbereich.

Wir, Sozialarbeiterinnen und Studentinnen aus der Türkei, hatten uns auf den Weg gemacht, um vor allem die Arbeitsmigrant:innen zu unterstützen, indem wir dolmetschten, sie zu Behörden begleiteten, übersetzten, beratend tätig waren. Ihre Probleme auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, in der Schule und Berufsausbildung, im Bildungswesen, in der Familie berührten uns.

Schon mit der gegen Ende der 1970er-Jahre von acht türkischen Studentinnen in West-Berlin gegründeten türkischen Fraueninitiative hatten wir uns die Aufklärungsarbeit für türkische Frauen zur Aufgabe gemacht. Wir verfassten Infoblätter auf Türkisch zu verschiedenen Themen, zum Beispiel zu Patient:innenrechten. Unser gesellschaftliches Bewusstsein führte unweigerlich zur Solidarität unter uns Frauen: Als ausländische Frauen litten wir alle unter der Ausländerfeindlichkeit und der Diskriminierung im Gesundheitswesen. Unser einziger Vorteil war, dass wir als Studierende der deutschen Sprache mächtig waren.

Frauenbewegte Sozialarbeit

Dies spornte aber auch an: Als Mitarbeiterinnen in den Sozialberatungsstellen waren wir tagtäglich mit der Diskriminierung, dem Unrecht, das die Arbeitsmigrant:innen erlebten, der Ausbeutung der ausländischen Frauen in Industrie und Betrieben konfrontiert. Wir mussten Lösungsansätze entwickeln, Menschen beraten, Wege finden für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen waren, uns gegen häusliche Gewalt in türkischen Familien positionieren. Die Chancenungleichheit in jeder Hinsicht – zwischen den Geschlechtern, den Einheimischen und Ausländer:innen, den deutschen und ausländischen Frauen – beschäftigte uns.

Die Beweggründe für unsere politischen Aktivitäten waren die massive Ausländerfeindlichkeit und Diskriminierung in der deutschen Gesellschaft. Wie die Klimakrise für die Fridays-for-Future-Bewegung Anfang der 20er-Jahre des 21. Jahrhunderts die Triebkraft ist, war es für uns die Diskriminierung in der deutschen Gesellschaft in den 1980er-Jahren. Die Tragweite der Bewegungen ist nicht miteinander gleichzusetzen. Die gesellschaftlichen Phänomene sind unterschiedlicher Natur. Ich kann mich aber sehr gut in die Situation der Aktivist:innen der Fridays-for-Future-Bewegung hineinfühlen. Wenn meine eigene Bewusstwerdung und mein Gewissen mich in Bewegung versetzten, konnte ich nicht einfach ruhig sitzen bleiben.

Wir hatten als Kommunikationsmittel nur das Festnetztelefon (ohne Anrufbeantworter), die Post oder den direkten Kontakt in Arbeitsgruppen und Treffen. Unsere Verbreitungsmöglichkeiten waren Pressemitteilungen, Flugblätter und Plakate.
Neben unserer Tätigkeit im Sozialbereich waren viele von uns aktiv in unterschiedlichen politischen Bereichen wie Gewerkschaften, damaligen Arbeiter- und Frauenvereinen und Ausländerbeiräten. Diese waren 1971 die einzigen Gremien zur Interessenvertretung der ausländischen Einwohner:innen – nur in beratender Funktion auf kommunaler Bezirksebene.

Zwischen vielen deutschen politischen Gruppierungen und Gewerkschaften bestanden schon Kontakte zu den Vereinen und politischen Formationen von ausländischen Arbeitsmigrant:innen und Student:innen. Sie versicherten sich ihrer gegenseitigen Solidarität durch politische Aktivitäten. Der Zeitgeist der 1968er-Bewegung war präsent und wirkte in großen Teilen der deutschen Gesellschaft, auch unter den Arbeitsmigrant:innen. Eine gegenseitige Beeinflussung war im Gange. Es waren politisch bewegte Zeiten. Die politische Landschaft in der Türkei hatte hier auch ihr Pendant und alle politischen Strömungen fanden ihre Gegenstücke in Berlin.

Alsbald wurde im Sozialsystem der besondere Unterstützungsbedarf von ausländischen Frauen und viel später der Mädchen (und erst viel später für Männer) festgestellt und durch Gründung und Öffnung von Beratungsstellen für Frauen und Mädchen sowie der Entwicklung von Beratungsansätzen- und formen angegangen, auch durch migrantische Selbstorganisationen.

Türkische Mädchen standen oft im Spannungsfeld einer autoritär-patriarchalen Familienstruktur und der als offener wahrgenommenen deutschen Gesellschaft, mit der sie außerhalb der elterlichen Wohnung und spätestens mit der Pubertät in Berührung kamen. Oft kam es dazu, dass Mädchen die elterliche Wohnung verließen – ein Phänomen, das starke Familienkonflikte auslöste und Sozialarbeiter:innen, Lehrer:innen und Psycholog:innen intensiv beschäftigte.

Migrantische Pionierinnenarbeit

Ausgehend von einem Pilotprojekt an der Freien Universität Berlin war TIO e.V. (Treff und Informationsort für Frauen aus der Türkei) 1978 in der Lausitzer Straße 46 in Berlin-Kreuzberg eröffnet worden, die erste Beratungsstelle für Migrantinnen in der Bundesrepublik. TIO e.V. hatte mit dem Beratungsschwerpunkt häusliche Gewalt in Familie, Ehe, Partner:innenschaft gegen Frauen und Mädchen einen besonderen Status für die migrantische Frauenbewegung. Neben der üblichen Sozialberatung für Migrantinnen wurden Alphabetisierungs- und Deutschkurse, Rechtsberatung und soziale Aktivitäten angeboten.

Plakat für das Internationale Frauenfest
Plakat: Für ein eigenständiges Arbeits- und Aufenthaltsrecht ausländischer Frauen, 1985

Nach der Ausländergesetzgebung verloren ausländische Frauen bei Trennung und Scheidung, die sie unter anderem wegen häuslicher Gewalt einreichten, die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und wurden in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt mit der Begründung, dass der Grund der Migration – die Eheschließung – entfallen sei.
In Berlin wurden Ende der 1970er- und in den 1980er-Jahren weitere Beratungsstellen für Migrantinnen eröffnet wie Elişi Evi e.V. – Interkulturelle Bildungs- und Beratungsangebote für Frauen und Mädchen; Elele – Nachbarschaftszentrum; Kidöb – Treffpunkt für türkische Frauen; Al Nadi – Treffpunkt für arabische Frauen; Akarsu e.V. – Gesundheitsetageé für ausländische Frauen und Mädchen; Uğrak – Beratung, Kurse, Treffpunkt für Frauen aus der Türkei; HÎNBÛN – Internationales Bildungs- und Beratungszentrum für Frauen und ihre Familien (überwiegend für kurdische Frauen); Beraberce e.V. – Interkultureller Mädchentreff; Otur ve Yaşa e.V. – Wohnen und Leben; Papatya – anonyme Krisen- Übergangseinrichtung für junge Migrantinnen; Mädchenladen in Wedding. Diese waren zugleich Orte der Begegnung, in denen soziale Kontakte und lebensnotwendiger Informationsaustausch stattfanden. In diesen neu gegründeten Beratungsstellen u.a. in Kreuzberg, Neukölln, Tiergarten, Spandau und Wedding wurden mehrere Arbeitsstellen durch türkische und kurdische Sozialarbeiterinnen besetzt. Sie waren mehr oder weniger auch engagiert in der migrantischen Frauenbewegung. Im Sozialbereich verkörperte sich der Zusammenhang/die Verbindung zwischen migrantischen Sozialarbeiterinnen und der Frauenbewegung.

Verein Akarsu, Flugblatt 1996
Plakat: Rassismus in weiblichen Gewand, 1994

Zu diesen Beratungsstellen gehörten auch in Selbstorganisation von türkischen Frauen gegründete Frauenvereine, wie der Türkische Frauenverein, gegründet schon am 8. März 1975 in Berlin als ein Ort der Hilfe zur Selbsthilfe mit Angeboten wie Sozialberatung, Deutschkurse, Alphabetisierungskurse – anschließend mit türkischem Grundschuldiplom, Hausaufgabenhilfe und Informationsveranstaltungen, bis 1979 mit Eigenfinanzierung durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Verkaufsstände auf den Märkten.

In allen oben genannten Beratungsstellen für Arbeitsmigrantinnen fanden Sprech-stunden, Sozial- und Rechtsberatung, Sprach- und Alphabetisierungskurse und Aktivitäten für Frauen statt. Deutsche und ausländische Mitarbeiter:innen bildeten zusammen mit türkischen und anderen ausländischen Arbeitervereinen aus Anwerbeländern ein starkes Netzwerk mit Kontakten zu Gewerkschaften und Parteien, wie der SPD und AL.
Viele dieser Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen waren und sind bis heute Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Dachverband der Selbstorganisationen von Migrant:innen. Dieser unterstützte und koordinierte die Einrichtungen bei ihrer Sozialarbeit im eigens geschaffenen Arbeitsbereich Migration. Es gab und gibt weiterhin monatliche Austauschtreffen von ausländischen und deutschen Sozialarbeiter:innen, die beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband zentral waren. Aus ihnen sind viele Impulse und Aktivitäten für mehr Rechte der Migrant:innen entstanden.

Veranstaltungen und Aktivitäten zum 8. März jeden Jahres, zu dem jedes Mal unterschiedliche Forderungen gestellt wurden, waren für uns politische und kulturelle Highlights und gehörten zum Jahresprogramm jeder Beratungsstelle für Frauen.
Die erwähnten Beratungsstellen, aber auch Frauenhäuser, waren unsere Räume zur Multiplikation der politisch-feministischen Energien mit Synergieeffekt. Sie waren unser Netzwerk, wo wir uns gegenseitig informierten, unterstützten, Ideen entwickelten – und gleichzeitig unser Wirkungsfeld, wo wir mit Migrant:innen aus der Türkei im Kontakt standen.

Wiederbelebung der Arbeiterviertel

Kreuzberg, Neukölln, Wedding und Tiergarten sind alte Arbeiterbezirke in West-Berlin. Viele im Zweiten Weltkrieg stark beschädigte, unsanierte Wohnhäuser, Fabrikgebäuden- und -etagen, wo die Produktion stillgelegt wurde, standen noch Ende der 1970er-Jahre leer oder waren in einem desolaten Zustand, mit Kohleöfen und Außentoiletten ohne Bad. Arbeitsmigrant:innen aus der Türkei und anderen Anwerbeländern hatten zwar Wohnungen in diesen Bezirken mit niedrigen Mieten beziehen können. Reihenweise standen viele Häuser aber leer, die durch eine Kahlsanierung abgerissen werden sollten. Doch war die Stadt geprägt von hohem Wohnungsleerstand in West-Berlin, abertausende Menschen suchten bezahlbare Wohnungen. Dieser Umstand entfachte die heftige Hausbesetzungsbewegung in Berlin (1979–1981). Als politische und städtebauliche Reaktion auf die Besetzung der leerstehenden Häuser in Kreuzberg wurde die Internationale Bauausstellung 1984/87 (IBA 84/87) durch Beschluss des Abgeordnetenhauses vom Berliner Senat mit der Sanierung und Instandsetzung der Häuser in Kreuzberg, wo viele Arbeitsmigrant:innen aus der Türkei lebten, beauftragt.
Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen in Kreuzberg 36 (alte Bezeichnung des Berliner Postzustellbezirks Südost 36/SO 36 – Umgebung vom Kottbusser Tor) wurden Anfang der 1980er-Jahre alte leerstehende Fabrikgebäuden und -etagen und Remisen in den Hinterhöfen, Ladenwohnungen ausgeschrieben und an migrantische und deutsche Initiativen vergeben. So wurden viele oben erwähnten Standorte in Kreuzberg in den sanierten Gebäuden eröffnet: Akarsu e.V. Gesundheitsetagé für Frauen und Mädchen aus der Türkei, FrauenSchoko Fabrik, ORA 34, Kotti Nachbarschaftsverein und Familiengarten, Otur ve Yaşa e.V., Kulturorte wie Ballhaus Naunynstraße, Kindergärten für türkische und deutsche Kinder mit türkischen und deutschen Erzieherinnen. Viele dieser Beratungsstellen/Einrichtungen bestehen/existieren nach fast 40 Jahren noch heute, einige wenige jedoch nicht mehr.

Mit der städtebaulichen Sanierung des heruntergekommenen alten Arbeiter:innenbezirks durch die IBA 84/87 unter Berücksichtigung sozialer Komponenten und der Multikulturalität der Wohnbevölkerung bei der Raumvergabe und -schaffung für soziale und politische Projekte ging das Aufleben der Vielfalt unter anderem mit der Frauenbewegung einher – und bekam einen kräftigen Schub. Dies war nur durch den innerhalb der IBA entwickelten Sanierungsansatz behutsamer Stadterneuerung anstatt kahler Flächensanierung möglich.

Ich schrieb 1983 im Auftrag der Internationalen Bauausstellung, damals noch IBA 84, das erste Konzept für ORA 34 in der Oranienstraße 34, im Hinterhof eines mehrgeschossigen Gebäudes, einer ehemaligen Schuhfabrik. Nach diesem Konzept sollte hier in jedem Stockwerk inter- und multikulturelle Einrichtungen ihren Sitz finden. So kam es auch: Seit 1989 existiert ORA 34, das Nachbarschaftshaus für interkulturelle Begegnung im gleichen Gebäude im Hinterhof.

Lebhafte Bewegung und Vernetzung

Das kulturelle, interkulturelle und politische Leben tobte in Kreuzberg. Das multikulturelle gesellschaftliche Klima im Mikrokosmos dieses Bezirks war sehr impulsiv und lebendig.
Wir, in diesen Beratungsstellen und Frauenhäusern eingestellte Sozialarbeiterinnen, gründeten unterschiedliche Arbeitsgruppen und organisierten ständig Aktivitäten: Diskussionsabende, Veranstaltungen, Podiumsdiskussionen zu den Themen, mit denen wir uns auseinandersetzten, wie Rechte der Arbeitsmigrant:innen und der Frauen, Anti-Diskriminierung, Ausländer:innenfeindlichkeit, kommunales Wahlrecht für Ausländer:innen, Geschlechter(un)gleichheit, Chancen(un)gleichheit auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, in der Bildung für Jugendliche, Frauendiskriminierung in der türkischen und deutschen Gesellschaft, aufenthalts- und arbeitsrechtliche Situation der ausländischen Frauen bei Trennung und Scheidung.

Asiye aus der Türkei war eine der Frauen in West-Berlin, die vor häuslicher Gewalt und Erniedrigungen ihres Mannes mit ihren beiden Kindern ins Frauenhaus flüchtete und sich in Scheidung befand. Sie hatte als zugezogene Ehefrau keine eigenständige Aufenthaltserlaubnis und sollte die Bundesrepublik 1984 verlassen. Wir Sozialarbeiterinnen organisierten mit Asiye in Kreuzberg eine Protest-Veranstaltung. Bleiberecht für sie und ihre Kinder lautete die Forderung. Wir befanden uns in Mitten des Organisationsprozesses des ersten gemeinsamen Frauenkongresses in Frankfurt. Um diese Forderungen in noch breitere Öffentlichkeit zu tragen, wurden wir initiativ und Asiye nahm an dem Frauenkongress im März 1984 in Frankfurt teil und berichtete vor über 1.000 Teilnehmenden aus unterschiedlichen Nationalitäten über ihre rechtliche Situation. Über ihre Geschichte (von Asiye) wurde nach dem Kongress in der Presse viel berichtet.
Damals, als angestellte Sozialarbeiterin bei pro familia West-Berlin, war ich sehr nah dran an den Themen der feministischen Bewegung in der Bundesrepublik: unter anderem zur Abschaffung des § 218, Frauengesundheit, reproduktive Frauenrechte, hormonlastige Verhütung, der Intention und Rolle der Pharmaindustrie dabei, der Objektivierung des Frauenkörpers oder soziale und sexuelle Unterdrückung der Frauen.

„Wir waren alle so bunt und multikulturell, wie wir sein konnten“ – der erste gemeinsame Kongress von ausländischen und deutschen Frauen

Und wir wollten diese Themen zur Sprache bringen. Denn selbst auf dem Tribunal gegen Ausländerfeindlichkeit und Menschenrechtsverletzungen 1983 in Frankfurt, dem sogenannten Frankfurter Apell, wurden die besonderen Benachteiligungen und die Rechte der ausländischen und deutschen Frauen nur am Rande erwähnt. Dieser Zustand wurde selbst zum Geburtsimpuls des ersten gemeinsamen Kongresses.
Die feministische Sozialarbeiter:innen-Szene in West-Berlin war zu dieser Zeit wie eine Denkfabrik für öffentlichkeitswirksame Protestideen. Daher war es fast selbstverständlich, dass der Aufruf des Organisationskomitees des Frauenkongresses von Frankfurt auch in West-Berlin von ausländischen und deutschen Sozialarbeiterinnen, Akademikerinnen und Studierenden gehört wurde.

Das Frankfurter Organisationskomitee, ansässig in den Räumen der Interessensgemeinschaft der mit Ausländern verheirateten Frauen (IAF e.V.), nahm Kontakt zu verschiedenen Fraueninitiativen und relevanten Organisationen in mehreren Städten auf. Die Postadresse der IAF war die schriftliche Kontaktadresse des Organisationskomitees. Die IAF e.V., gegründet 1972 in Frankfurt, war selbst durch ihre bundesweite Organisationsweise in der Lage, die Kontaktaufnahme bundesweit zu unterschiedlichen Frauen- und anderen politischen Initiativen zu optimieren. Die Alternative Liste (AL) in Berlin war eine von den kontaktierten Adressat:innen.
Jede zuerst kontaktierte interessierte Frau sollte wie eine Multiplikatorin agieren und Mitstreiter:innen gewinnen. Eine Freundin von mir, Evelyn, auch aktiv im Ausländerbereich, erzählte mir von der Planung des Frauenkongresses in der Sitzung des Ausländerbereichs der AL. Sie wurde bereits vom Organisationskomitee aus Frankfurt als Multiplikatorin kontaktiert. Ich organisierte den Kongress, beeindruckt von der Initiative, bald mit Evelyn und mehreren anderen Mitstreiterinnen zusammen von West-Berlin aus mit. Die private Telefonnummer von Evelyn stand sogar später unter dem Aufruf zum Kongress als einziger Kontakt für West-Berlin.

Plakat: Tag der offenen Tür 17 Juni. IAF - Verband binationaler Familien und Partnerschaften

Unser Aufruf war das einzige Medium neben unserem Plakat, mit dem wir den Kongress ankündigten. Wie schon erwähnt: Unsere Kommunikationswege und Möglichkeiten waren damals begrenzt. Ausländische und deutsche Frauen riefen gegen Frauenunterdrückung, Rassismus und ausländerfeindliche Politik auf. Unser Aufruf zum ersten gemeinsamen Frauenkongress gegen die besondere Unterdrückung von ausländischen Mädchen und Frauen beinhaltete umfangreiche Informationen zu deren damaligen Lebenssituationen, zu unseren Beweggründen und dem Programm des Kongresses vom 23. bis 25. März 1984.

In der intensiven neunmonatigen Vorbereitungszeit des Kongresses trafen sich alle Organisatorinnen aus unterschiedlichen Städten monatlich mit dem Organisationskomitee in Frankfurt. Der Aufruf und das Plakat wurden inhaltlich und grafisch bei diesen Organisationstreffen jeweils mit mindestens 20 Teilnehmerinnen diskutiert und schließlich mehrheitlich beschlossen. Das Bild einer sehr originellen und eins zu eins übernommenen Höhlenmalerei mit mehreren sich an den Schultern festhaltenden Frauen auf dem Aufruf sollte unsere Frauensolidarität symbolisieren. Ausgestattet mit dem Aufruf in der Tasche nahmen wir Kontakt zu jeder Person im Freundinnenkreis auf. Ab dem Moment wurde jede für die Sache gewonnene Freundin eine Multiplikatorin, sodass wir mit zwei vollen Reisebussen nach Frankfurt zum Kongress fuhren. Was für eine Mobilisierung!

Wir waren alle so bunt, jung und multikulturell, wie wir sein konnten. So schrieben wir, die Verfasserinnen, 1984 im Aufruf zum ersten gemeinsamen Frauenkongress in etwa fünfzehn unterschiedlichen Sprachen: „Die Idee des Frauenkongresses wurde geboren auf der ersten Großveranstaltung des Frankfurter Appels im Juli 1983. Seitdem arbeiten wir als Frauen aus Frauengruppen, Vereinen, Organisationen und Gewerkschaften aus verschiedenen Städten zusammen.“

Plakat des Ausländisch-deutschen Frauenkongresses 23.03.1984 - 25.03.1984 in Frankfurt (Main)

Es wurden für die Organisation und Durchführung des Kongresses Finanzmittel beantragt und erhalten. Ansonsten finanzierten wir unsere Fahrten nach Frankfurt und auch vieles mehr für die Vorbereitungen selbst. Wir hatten ein volles politisches und kulturelles Programm entwickelt und zehn Arbeitsgruppen konzipiert und organisiert, jede voll gespickt mit gesellschafts- und frauenrelevanten Themen. Natürlich engagierte ich mich bei der Vorbereitung der Arbeitsgruppe Gesundheit als eine Beschäftigte im Bereich der Frauengesundheit und nahm auch an dieser Arbeitsgruppe während des Kongresses teil. Wir waren alle voller Elan dabei und gespannt auf unseren dreitägigen Kongress.
Ich hielt die Eröffnungsrede mit zwei anderen Rednerinnen. Wir führten hitzige Diskussionen in den sehr gut besuchten Arbeitsgruppen, die in stark gefestigte, zentrale und sofortige politische Forderungen in einem Abschlusskommuniqué mündeten. Darin wurde kein Lebensbereich von ausländischen und deutschen Frauen auf dem Arbeitsmarkt, in der Familie, in der Gesellschaft ausgelassen: kommunales Wahlrecht, Abschaffung des § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes, eigenständige Aufenthaltserlaubnis für ausländische Ehefrauen, Abschaffung statt Verschärfung des § 218, das Recht auf Familienzusammenführung für Arbeitsmigrant:innen und vieles weitere.

Er war ein hochpolitischer und gleichzeitig ein sehr persönlicher Kongress, da wir uns in unserer Kommunikation bei Eröffnungsreden und in den Arbeitsgruppen über eigene urpersönliche/private Erfahrungen und Erlebnisse ausgetauscht hatten.
Unser Kongress war mit Beteiligung von mehr als 1.000 Frauen verschiedener Nationalitäten ein beachtlicher Erfolg, von dem starke Impulse ausgingen.
Der Kongress wurde an allen drei Tagen von Journalistinnen begleitet. Zu der Abschlussveranstaltung wurden auch Journalisten eingeladen. Wir erreichten eine große mediale Öffentlichkeit in der Presse und in Fernsehnachrichten vor, während und nach dem Kongress. Der Kongress war ein starkes Zeichen gegen die Ausländerpolitik der Bundesregierung und ein Protest gegen die geplanten Verschärfungen des Ausländergesetzes durch den damaligen Innenminister Zimmermann (CDU), wodurch die Zahl der in der BRD lebenden Ausländer:innen halbiert werden sollte. Dazu sollten all diese Restriktionen dienen.

Durch den Kongress entstanden mehrere feministisch-politische Initiativen und Aktivitäten, wie u.a. die Internationale Frauengruppe in West-Berlin. So sollten wie im Abschlusskommunique festgehalten, u.a. eine Frauendelegation am Kongress des Frankfurter Appells teilnehmen und dort unsere Forderungen einbringen oder eine ausländische Vertreterin auf der bundesweiten Protestaktion „Nicht Blumen – Rechte fordern wir“ im Sinne des Kongresses sprechen.5 Das sozial-politische Potenzial an Energie und Impulsen, welches durch den Kongress entstanden ist, sollte nicht verloren gehen. Wir, die Teilnehmerinnen, sollten in unseren Heimatstädten neue Frauengruppen bilden, um unsere Forderungen gegen Frauenunterdrückung, Rassismus und ausländerfeindliche Politik weiterhin geltend zu machen, was in der Tat mehrfach verwirklicht wurde. Ein gutes Beispiel hierfür ist, was ich während meiner Schreibarbeit dieses Essays von einer Mitorganisatorin und Freundin aus Stuttgart erfahren habe: Die Frauengruppe, die nach diesem Kongress in Stuttgart gegründet wurde, war viele Jahre lang politisch aktiv.

Wir, die Teilnehmerinnen aus West-Berlin, gründeten wie oben erwähnt anschließend rasch die Internationale Frauengruppe für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht der nachgezogenen Ehefrauen. Dies war gleichsam eine der Hauptforderungen des Kongresses: ein eigenständiges Aufenthaltsrecht der ausländischen Frauen unabhängig vom Ehepartner politisch durchzusetzen. Die Geschäftsstelle von pro familia, damals in der Ansbacher Straße 11, war einmal monatlich unser Treffpunkt.

Wie wir in unserem Aufruf zum ersten gemeinsamen Frauenkongress formuliert haben, organisierten wir als ausländische und deutsche Frauen diesen Kongress, um uns unserer eigenen Stärke bewusst zu werden, Erfahrungen und Wissen auszutauschen, Forderungen aufzustellen und Aktionsformen und Austauschmöglichkeiten zu diskutieren. Ich kann zurückblickend bestätigen, dass wir jedem genannten Ziel gerecht wurden und es mit Leben füllten. 

Veröffentlicht: 06. Juli 2023
Lizenz (Text)
Verfasst von
Berrin Önler-Sayan

Aus Istanbul stammend lebe ich seit 1974 in Migration. In (West-) Berlin studierte ich Betriebswirtschaftslehre. Mein Interesse galt jedoch stets der Politik und dem Sozialen, sodass ich im Sozialbereich tätig war, immer an der Schnittstelle mehrerer Kulturen. Die politischen Entwicklungen in den migrantischen, feministischen und ökologischen Lebensbereichen in der Bundesrepublik haben mich sehr bewegt und geprägt.

Empfohlene Zitierweise
Berrin Önler-Sayan (2024): Zur Migrantinnenbewegung der 1970/80er-Jahre in der Bundesrepublik, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/zur-migrantinnenbewegung-der-197080er-jahre-der-bundesrepublik
Zuletzt besucht am: 10.11.2024
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Rechteangabe
  • Berrin Önler-Sayan
  • Digitales Deutsches Frauenarchiv
  • CC BY-SA 4.0

Fußnoten

  1. 1 Ausländisch war eine übliche Bezeichnung, die ich im Text beibehalten möchte, um die Atmosphäre wiederzugeben. Selbst der Titel des Kongresses bezeugt dies.
  2. 2 Mattes, Monika: "Gastarbeiterinnen" in der Bundesrepublik. Anwerbepolitik, Migration und Geschlecht in den 50er bis 70er Jahren, Frankfurt a.M. 2005.
  3. 3 Gasero, Vera: Eine Türkin zieht in das Berliner Parlament ein, in: taz vom 23. April 1987, S. 5.
  4. 4 Orben-Schmidt, Liclin: Gegen die belehrende große Schwester, in: taz vom10. Juli 1989, S. 9., https://taz.de/!1806219/
  5. 5 Arbeitsgruppe Frauenkongreß (Hg.): Sind wir uns denn so fremd? : Dokumentation des 1. gemeinsamen Kongresses ausländischer und deutscher Frauen 23. - 25. März 1984, Frankfurt a.M. 1984.

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