Z-Forschung während und nach der NS-Zeit, Teil 2 – Berufsbiografien

verfasst von
  • Jakob Michelsen
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Auch Frauen waren an der Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma beteiligt und somit Täterinnen. Biografische Skizzen der Forscherinnen Eva Justin, Sophie Ehrhardt und Ruth Kellermann belegen ihre Mitwirkung, die ausbleibende Strafverfolgung nach Kriegsende und bleibende rassistische Haltungen.

Hinweis: Das Gendern der Selbstbezeichnungen Sinti/Sintizze und Roma/Romnja in der Form „Sinti*zze“ bzw. „Rom*nja“ (oder auch mit Doppelpunkt) wird von großen Teilen der Communitys der Minderheit abgelehnt, weil es zum einen als der Grammatik des Romanes widersprechend und zum anderen als neue Fremdbezeichnung angesehen wird. Aktuellen Empfehlungen mehrerer Selbstorganisationen folgend, benutze ich daher die Plural-Termini „Sinti“ und „Roma“ geschlechtsneutral.1 – Das Z-Wort, eine diffamierende Fremdbezeichnung, erscheint in diesem Text selbstverständlich nur als zitierter Quellenbegriff. In manchen neueren Publikationen wird das Wort, wo es zitiert werden muss, durchgestrichen, um die Distanzierung zu verdeutlichen. Hierauf habe ich verzichtet, um die Gewalthaltigkeit der Quellensprache sichtbar zu lassen.

Eva Justin

Eva Justin bei Schädelvermessungen an Sinti in Stein in der Pfalz
unbekannt
Quelle
Bundesarchiv / Bild 146-1986-044-10
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Eva Justin bei Schädelvermessungen an Sinti in Stein in der Pfalz, April 1938

Eva Justin2 war früheste und engste Mitarbeiterin von Robert Ritter (1901–1951), Leiter der damals sogenannten Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle (RHF). Die gelernte Krankenschwester hatte schon an der Universitätsnervenklinik in Tübingen für Ritter gearbeitet und war 1936 mit ihm nach Berlin gezogen. In der RHF fungierte sie als seine Stellvertreterin und „rechte Hand“ bei der reichsweiten Erfassung der Sinti und Roma. 1943 konnte Justin mit Ritters Unterstützung, ohne vorheriges reguläres Studium, an der Universität Berlin bei dem Rassenanthropologen Eugen Fischer (1874–1967) über das Thema Lebensschicksale artfremd erzogener Zigeunerkinder und ihrer Nachkommen promovieren. In der Dissertation forderte sie für „Zigeuner und Zigeunermischlinge“, neben Anwendung der allgemeinen „rassenpolitischen“ Maßnahmen, Zwangssterilisierung sowie ein Ende jeder staatlichen Fürsorge.3 Die Arbeit beruhte überwiegend auf auch methodisch fragwürdig erstellten psychologischen Studien an Sinti-Kindern; nach Abschluss dieser Untersuchungen wurden die Kinder nach Auschwitz deportiert und fast alle ermordet.4

 

Nach Kriegsende und Auflösung der RHF wurde Ritter 1947 beim Gesundheitsamt in Frankfurt am Main als Jugendpsychiater angestellt, 1948 konnte er Justin als Mitarbeiterin nachholen. Ein Ermittlungsverfahren gegen sie wurde 1960 eingestellt, eine durch Medienberichte über ihre frühere Tätigkeit ausgelöste Untersuchung führte 1964 nur zur Versetzung auf eine andere Stelle.5

Justin verwahrte nach 1945 einen erheblichen Teil der Unterlagen der RHF. Davon erfuhr Hermann Arnold (1912–2005), Amtsarzt in Landau, der in Fortsetzung der NS-Kriminalbiologie über sogenannte „Asoziale“ in der Pfalz forschte und 1953 Justin kontaktierte. Sie überließ ihm die RHF-Materialien, vermittelte ihm Kontakte zu weiteren ehemaligen RHF-Mitarbeiter*innen und tauschte sich mit ihm ausführlich über die RHF und die „Zigeunerforschung“ der NS-Zeit aus. Auf diese Weise hatte sie erheblichen Anteil daran, dass Arnold sich für Jahrzehnte als führender „Zigeunerexperte“ der BRD etablieren konnte, wobei er die rassistischen Konzepte der RHF weiterführte, kritische Forschungen über deren Tätigkeit bekämpfte und die ab Ende der 1970er-Jahre erstarkende Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma wütend attackierte.6

Sophie Ehrhardt

Sophie Ehrhardt7 wurde 1930 an der Universität München mit einer zoologischen Arbeit promoviert. Von 1930 bis 1935 arbeitete sie als Assistentin am Anthropologischen Institut der Universität München, dann bis 1938 an der Universität Berlin bei dem NS-Rassenkundler Hans F. K. Günther (1891–1968). 1938 wechselte sie als wissenschaftliche Angestellte zur RHF. Dort war sie für die Erfassung der Sinti und Roma in Ostpreußen zuständig, wobei sie die unter Zwang und Täuschung zustande gekommenen Daten für eigene Forschungen nutzte.8 Auch an Jüd*innen in den KZs Sachsenhausen und Dachau sowie im Ghetto Łódź (dt.: „Litzmannstadt“) führte sie rassenkundliche Untersuchungen durch. 1942 wurde sie Assistentin am Rassenbiologischen Institut der Universität Tübingen, das von dem Professor und SS-Hauptsturmführer Wilhelm Gieseler (1900–1976) geleitet wurde.9 Gieseler wurde 1945 von der französischen Militärregierung entlassen. Sein 1948 berufener Nachfolger starb bereits 1950, so wurde Gieseler 1955 wieder Institutsleiter. Während der jahrelangen Vakanzen leitete Sophie Ehrhardt faktisch das Institut, das nun „Anthropologisches Institut“ hieß. Sie selbst wurde 1948 als „unbelastet“ eingestuft.10 1950 habilitierte sie sich, 1957 wurde sie zur außerplanmäßigen Professorin berufen, ab 1968 war sie im Ruhestand.

Ehrhardt praktizierte nach 1945 weiterhin rassenkundliche „Zigeunerforschung“ und benutzte dazu einen Teil der RHF-Unterlagen, den sie bei sich verwahrte. An Handabdrücken wollte sie angebliche „Rassenmerkmale“ von Sinti und Roma feststellen.11 Auch mindestens zwei Doktorandinnen diente dieses Material als Grundlage für ihre Dissertationen.12 Ein 1966 in Angriff genommenes, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziertes Forschungsprojekt „Populationsgenetische Untersuchungen an Zigeunern“, für das Ehrhardt ebenfalls die RHF-Unterlagen verwendete, wurde nur in Teilen realisiert.13 1969 veröffentlichte sie einen Aufsatz mit Messdaten von „Zigeunerschädeln“, deren Herkunft fragwürdig ist, unter anderem weil Ehrhardt das durchschnittliche Sterbealter der 57 Personen mit 32 Jahren angibt.14

 

Sophie Ehrhardt, 1951
unbekannt
Quelle
Stadtarchiv Tübingen / D 150/007-090-09
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Sophie Ehrhardt lehrend vor Hörerinnen im Anthropologischen Institut der Universität Tübingen, 1951

Die bei Ehrhardt und Hermann Arnold vorhandenen RHF-Unterlagen wurden erst 1981 aufgrund massiven öffentlichen Drucks der Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma den Rassenforscher*innen entwunden und dem Bundesarchiv übergeben.15 Gleichzeitig erstattete der Verband Deutscher Sinti (VDS) Anzeige gegen Ehrhardt wegen Beihilfe zum Mord durch ihre frühere Tätigkeit bei der RHF. Das Ermittlungsverfahren wurde mit der Begründung eingestellt, die Verfolgung der Sinti und Roma sei bis 1943 nicht rassistisch motiviert gewesen, sondern habe der Verbrechensbekämpfung gedient16 – eine Diffamierung der Opfer, die nach 1945 jahrzehntelang gängig war.17

Ruth Kellermann, geb. Hesse

Ruth Hesse18 studierte von 1933 bis 1938 an der Universität Berlin Vor- und Frühgeschichte, Volkskunde und Anthropologie bzw. Rassenkunde. 1938 wurde sie mit einer Arbeit aus dem Bereich der vor- und frühgeschichtlichen Archäologie bei dem nationalsozialistischen Professor Hans Reinerth (1900–1990) promoviert.19 Danach war sie von Oktober 1938 bis Juli 1939 wissenschaftliche Angestellte bei der RHF. Ab Anfang 1939 reiste sie wiederholt mit einer RHF-Arbeitsgruppe nach Hamburg, um für das „Zigeunersippenarchiv“ die Unterlagen der „Zigeunerdienststelle“ der Hamburger Kriminalpolizei auszuwerten und dortige Sinti zu ihren Verwandtschaftsverhältnissen zu befragen. Im Sommer 1939 heiratete sie Volkmar Kellermann (1915–2000), der ebenfalls bei Reinerth promoviert worden war.20 Gemeinsam zogen sie nach Hamburg, wo er eine Assistentenstelle an der Universität erhielt und an Ausgrabungen teilnahm. Von 1947 bis 1955 arbeitete Volkmar Kellermann in der Abteilung Bodendenkmalpflege des Museums für Hamburgische Geschichte, danach als Dozent für den Bildungsverein Neue Gesellschaft, die Bundeswehr-Universität und die Landespolizeischule in Hamburg. Später soll er im Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen tätig gewesen sein.21

Ruth Kellermann kündigte gemäß bürgerlichen Konventionen nach der Heirat ihre Stelle. Sie blieb aber als freie Mitarbeiterin mindestens bis 1942 für die RHF tätig und bildete gewissermaßen deren Hamburger Außenstelle. Neben der Erfassung der Hamburger Sinti reiste sie mehrmals ins Frauen-KZ Ravensbrück, um dort gefangene Sintizze auszufragen, sowie ins österreichische Burgenland, um dortige Roma zu beforschen, und befasste sich mit Genealogien von Lalleri, einer Teilgruppe der Roma.22 Eine akademische Karriere scheint sie nicht (mehr) angestrebt zu haben, außer der Dissertation sind keine weiteren Veröffentlichungen von ihr bekannt. Jedoch sammelte sie im Rahmen ihrer Arbeit Material über Sinti und Roma und sah sich durchaus als „Zigeunerexpertin“.

Etliche überlebende Sinti bezeugten im späteren Ermittlungsverfahren gegen Kellermann, dass sie bei den Befragungen für die RHF teils durch Kellermanns scheinbare Freundlichkeit getäuscht, teils brutal von ihr geschlagen und gedemütigt worden waren. Eine Hamburger Sintezza, die im KZ Ravensbrück gefangen gewesen war, schilderte, dass sie nach einem Unfall von der NS-Ärztin Herta Oberheuser (1911–1978) ohne Betäubung chirurgisch behandelt wurde und vor Schmerzen schrie. Kellermann, die hinzugekommen sei, „schrie mich mit folgenden Worten an: ‚Du alte Drecksau, stell Dich nicht so an‘ und schlug mir mit der Hand ins Gesicht, so daß ich aus Mund und Nase blutete“.23 Es gibt weitere ähnliche Zeug*innenberichte.24

Nach 1945 war der gesellschaftliche und politische Umgang mit den Sinti und Roma weiterhin von massiver Diskriminierung, Sonderüberwachung, pauschaler Kriminalisierung und kommunaler Vertreibungspolitik bestimmt. Eine wichtige Rolle spielte hierbei die Wiedererrichtung spezieller Dienststellen zur Erfassung und Überwachung der Minderheit – sehr häufig besetzt mit polizeilichen „Zigeunerexperten“, die schon in der NS-Zeit an der Verfolgung der Sinti und Roma mitgewirkt hatten.25  

Bei der Hamburger Kriminalpolizei wurde Anfang der 1950er-Jahre eine neue „Landfahrerdienststelle“ eingerichtet, die bis 1970 bestand. Da die Akten der früheren NS-„Zigeunerdienststelle“ 1943 durch Bomben vernichtet worden waren, bemühte man sich um den Aufbau einer neuen Materialsammlung. Der zuständige Kriminalobermeister machte 1959 seine Vorgesetzten auf Kellermann aufmerksam und darauf, dass sie Unterlagen aus ihrer RHF-Tätigkeit besitze, die sie möglicherweise zu verkaufen bereit wäre. Das Kriminalamt kaufte die Unterlagen zwar nicht an, begann aber ab Januar 1960 eine Kooperation mit Kellermann, die vorsah, diese gegen Honorar mit der Erstellung von Gutachten, etwa zu Personenfeststellungen, zu beauftragen.26 Über die Umsetzung dieser Absprache ist bisher wenig bekannt. Kellermann sprach 1985 in einem Interview von lediglich einem bezahlten Vortrag vor Polizeibeamten und einer von ihr getätigten Aussage als Sachverständige, offensichtlich wollte sie hier aber ihre Aktivitäten herunterspielen.27 Belegt ist, dass sie im April 1961 auf der ersten bundesweiten Arbeitstagung für Sachbearbeiter zur Bekämpfung des Landfahrerunwesens in Hannover ein zweiteiliges Referat hielt über „Geschichte, Sitten und Gebräuche der Zigeuner“ sowie „Einführung in die Zigeunersprache; Zigeunernamen“28. Ein entsprechendes Typoskript Kellermanns offenbart eine Ansammlung biologistisch untermauerter antiziganistischer Klischees in der Tradition Robert Ritters und Hermann Arnolds, die sie den Polizeibeamten vermittelte: Sie beschreibt „Zigeuner“ als angeblich primitives, exotisches Außenseitervolk, das unveränderlich zu Betrug und anderen kriminellen Handlungen neige.29

Von 1970 bis 1982 war Kellermann mit Lehraufträgen bei der Hamburger Schulbehörde beschäftigt. Bis 1978 unterrichtete sie Soziallehre an der Fachschule für Ernährung und Hauswirtschaft, danach gab sie an der Volkshochschule Kurse zu kulturellen und stadtgeschichtlichen Themen und erteilte zeitweise auch Förderunterricht für lese- und rechtschreibschwache Schüler*innen.30 Dass sie in ihrem zur Erstbewerbung eingereichten Lebenslauf ihre Tätigkeit bei der RHF erwähnte, war für die Schulbehörde kein Hindernis: Es sei zu fragen, „ob wir jetzt nach 25 Jahren noch rechnen wollen“.31

Erst in den 1980er-Jahren geriet Kellermanns Tätigkeit als „Zigeunerexpertin“ in den Fokus einer kritischen Öffentlichkeit. 1984 erstattete der Hamburger Verein Rom & Cinti Union (RCU) Strafanzeige gegen sie wegen Beihilfe zum Mord aufgrund ihrer früheren Tätigkeit für die RHF: Die von ihr vorgenommene Erfassung der Sinti und Roma habe zu deren Deportation und Ermordung geführt. Kellermann hatte inzwischen Kontakte zum Hamburger Frauenbildungszentrum DENKtRÄUME geknüpft und sich dort als frauenbewegte „Sozialhistorikerin“32 eingeführt. Als sie am 21. November 1985 in einer Vortragsreihe der universitären Koordinationsstelle Frauenstudien/Frauenforschung im Museum für Hamburgische Geschichte über Frauenarbeit im 19. Jahrhundert referieren wollte, wurde die Veranstaltung von der RCU gesprengt, die das Publikum mit Kellermanns Vergangenheit konfrontierte. Eine Sintezza, die Auschwitz überlebt hatte, ging aufs Podium, spuckte Kellermann ins Gesicht und rief: „Du hast meine Familie ins Lager gebracht!“ Diese aufsehenerregende Aktion beförderte in der Frauenbewegung eine wichtige Diskussion über die Rolle von Frauen in der NS-Zeit als Opfer und Täterinnen33.

Genovana Steinbach und Ruth Kellermann (v.l.)
unbekannt
Quelle
FrauenMedia Turm, Köln, Signatur: Z-Ü107:1986-1-a
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Ruth Kellermann wird am 21. November 1985 von Sinti und Roma bei einer öffentlichen Veranstaltung in Hamburg mit ihrer NS-Vergangenheit konfrontiert

Das Verfahren gegen Ruth Kellermann wurde am 3. Mai 1989 eingestellt. Hauptbegründung war, dass sie nicht gewusst habe, dass ihre Tätigkeit bei der RHF zum Mord an den erfassten und beforschten Menschen führte. Alle anderen potenziell relevanten Delikte waren verjährt.34  Kellermann wurde sogar eine Entschädigung von 1.626,21 DM zugesprochen.35

Fazit: Täterinnenschaft, Karrieren und „gläserne Decken“

Justin, Ehrhardt und Kellermann waren in der NS-Zeit in einem Bereich politiknaher und praxisorientierter Wissenschaft tätig, der ein wesentlicher Bestandteil rassistischer Verfolgungs- und Mordpolitik war, und wurden so Mittäterinnen bei einem Völkermord. Wie so viele NS-Täter*innen wurden auch sie nach 1945 nicht zur Rechenschaft gezogen und konnten ihre Tätigkeiten und Forschungen teilweise fortführen.

Inwiefern in den Entnazifizierungsverfahren der drei Frauen und anderer RHF-Mitarbeiterinnen sowie in den eingestellten Ermittlungsverfahren gegen sie geschlechterspezifische Stereotype eine Rolle spielten, indem ihnen zum Beispiel als Frauen eigenständiges Denken und Handeln abgesprochen wurde oder sie sich selbst mit solchen Argumenten entlasteten, wäre noch näher zu untersuchen. Das Ermittlungsverfahren gegen Justin wurde jedenfalls 1960 unter anderem mit der Begründung eingestellt, sie sei „als junge und unerfahrene Frau damals gänzlich dem Einfluß ihres Lehrers Dr. Ritter erlegen“36. Dies ist faktenfern angesichts ihres sehr eigenständigen Agierens. In der Einstellungsverfügung des Ermittlungsverfahrens gegen Kellermann 1989 sind derartige geschlechtsspezifische Zuschreibungen nicht auszumachen.37

Die drei Biografien sind auch Beispiele für Möglichkeiten und Grenzen wissenschaftlicher Karrieren von Frauen vor und nach 1945. Dass Justin und Ehrhardt ihre beruflichen Laufbahnen fortsetzen konnten, hatte nicht zuletzt damit zu tun, dass sie – anders als Kellermann – unverheiratet waren. Für alle drei „Zigeunerforscherinnen“ kann gesagt werden, dass die Kategorie Geschlecht ihre Berufsbiografien beeinflusste, während ihre Beteiligung an NS-Verbrechen nach 1945 kein berufliches Hemmnis darstellte. 

Teil 1 dieses Essays gibt einen ersten allgemeinen Überblick zum Thema.
 

Veröffentlicht: 31. Juli 2025
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Verfasst von
Jakob Michelsen

M. A.; Studium der Geschichte und Kunstgeschichte; Tätigkeiten u. a. als Korrekturleser und Assistent einer Sozialberaterin; seit 2021 Mitarbeiter beim Landesverein der Sinti in Hamburg e. V.; Forschungsschwerpunkte: Wissenschaftsgeschichte der NS-Zeit, Antiziganismus, Geschichte gleichgeschlechtlicher Sexualitäten.

Empfohlene Zitierweise
Michelsen, Jakob (2025): Z-Forschung während und nach der NS-Zeit, Teil 2 – Berufsbiografien, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/z-forschung-waehrend-und-nach-der-ns-zeit-teil-2-berufsbiografien
Zuletzt besucht am: 24.01.2026
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  • Michelsen, Jakob
  • Digitales Deutsches Frauenarchiv
  • CC BY-SA 4.0

Fußnoten

  1. 1

    Beschluss der Mitgliederversammlung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma – „Über die Kontroverse zum Gendern der Selbstbezeichnung Sinti und Roma“, 18.10.2024, Zugriff am 2.2.2025 unter https://zentralrat.sintiundroma.de/wp-content/uploads/2024/10/stellungnahme-kontroverse-zum-gendern-der-selbstbezeichnung.pdf.

  2. 2

    Zu ihr neben der bereits im Teil 1 dieses Essays genannten Literatur zur Rassenhygienischen Forschungsstelle: Gilsenbach, Reimar: Wie Lolitschai zur Doktorwürde kam, in: Ayaß, Wolfgang et al.: Feinderklärung und Prävention. Kriminalbiologie, Zigeunerforschung und Asozialenpolitik, Berlin (West) 1988, S. 101–134; Kolling, Hubert: Justin, Eva, in: Wolff, Horst-Peter (Hg.): Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte. Who was who in nursing history. Band 2, München/Jena 2001, S. 112–114.

  3. 3

    Justin, Eva: Lebensschicksale artfremd erzogener Zigeunerkinder und ihrer Nachkommen, Berlin 1944, S. 119–121.

  4. 4

    Meister, Johannes: Die „Zigeunerkinder“ von der St. Josefspflege in Mulfingen, in: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts, 2. Jg., 1987, H. 2, S. 14–51; Gilsenbach: Wie Lolitschai zur Doktorwürde kam. – Außer der Dissertation publizierte Justin einen äußerst diffamierenden Aufsatz über Roma. Justin, Eva: Die Róm-Zigeuner, in: Neues Volk. Blätter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP, 11. Jg., 1943, H. 5, S. 21–24.

  5. 5

    Hierzu ausführlich: Sandner, Peter: Frankfurt. Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main, Frankfurt a. M. 1998, S. 283–297 und 302–321.

  6. 6

    Bundesarchiv Berlin (im Folgenden: BArch), ZSG 142/22, o. F. (Korrespondenz zwischen Eva Justin und Hermann Arnold); dazu: Weiß et al.: Zwei Welten, S. 78–82 und 91; zu Arnolds Rolle und seiner Verwendung der RHF-Materialien: ebenda, S. 35–46, 60–67 und 92–137; Kelch, Christian Gerhard, 2020: Dr. Hermann Arnold und seine „Zigeuner“. Zur Geschichte der „Grundlagenforschung“ gegen Sinti und Roma in Deutschland unter Berücksichtigung der Genese des Antiziganismusbegriffs, Diss. phil., Universität Erlangen-Nürnberg, Zugriff am 18.5.2025 unter https://open.fau.de/items/611e4c74-6b3a-4673-93fe-bd4ecf6dd006.

  7. 7

    Über sie: Hägele, Ulrich (Hg.): Sinti und Roma und Wir. Ausgrenzung, Internierung und Verfolgung einer Minderheit, Tübingen 1998, S. 75–79, 87–89 und 91–93; Grün, Bernd: Sophie Ehrhardt (1902–1990), in: Gleichstellungsbüro der Universität Tübingen (Hg.), 2007: 100 Jahre Frauenstudium an der Universität Tübingen 1904–2004. Historischer Überblick, Zeitzeuginnenberichte und Zeitdokumente, S. 396–408, Zugriff am 1.12.2023 unter http://hdl.handle.net/10900/44021; Grün, Bernd et al., Mai 2011: Bericht des Arbeitskreises „Universität Tübingen im Nationalsozialismus“ zu ‚Zigeunerforschung‘, ‚Kriminalbiologie‘ und Zwangssterilisierungen von ‚Zigeunern‘ an der Universität Tübingen, o. P., Zugriff am 1.12.2023 unter https://uni-tuebingen.de/universitaet/profil/geschichte-der-universitaet/aufarbeitung-ns-zeit/.

  8. 8

    Ehrhardt, Sophie: Zigeuner und Zigeunermischlinge in Ostpreußen, in: Volk und Rasse, 17. Jg., 1942, H. 3, S. 52–57.

  9. 9

    Zu ihm und dem Institut: Kröner, Hans-Peter: Von der Rassenhygiene zur Humangenetik. Das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik nach dem Kriege, Stuttgart/Jena/Lübeck/Ulm 1998, S. 150–173; Potthast, Thomas / Hoßfeld, Uwe: Vererbungs- und Entwicklungslehren in Zoologie, Botanik und Rassenkunde/Rassenbiologie: Zentrale Forschungsfelder der Biologie an der Universität Tübingen im Nationalsozialismus, in: Wiesing, Urban et al. (Hg.): Die Universität Tübingen im Nationalsozialismus, Stuttgart 2010, S. 435–482, hier S. 464–471.

  10. 10

    Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 13 T 2 Nr. 2126/067, Zugriff am 1.12.2023 unter https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/bild_zoom/thumbnails.php?bestand=593&id=3255221&syssuche=&logik=.

  11. 11

    Ehrhardt, Sophie: Wirbelmuster in den Interdigitalräumen der Palma beim Menschen, in: Zeitschrift für Morphologie und Anthropologie, 47. Jg., 1956, S. 316–330; dies.: Über Handfurchen bei Zigeunern, in: Bernhard, Wolfram / Kandler, Anneliese (Hg.): Bevölkerungsbiologie. Beiträge zur Struktur und Dynamik menschlicher Populationen in anthropologischer Sicht, Stuttgart 1974, S. 265–269. Zu nennen ist hier auch Ehrhardts unveröffentlichte Habilitationsschrift.

  12. 12

    Hohmann: Robert Ritter, S. 340 und 342–345; Grün: Sophie Ehrhardt, S. 402.

  13. 13

    Weiß et al.: Zwei Welten, S. 91–93.

  14. 14

    Ehrhardt, Sophie: Zigeunerschädel, in: Homo. Zeitschrift für die vergleichende Forschung am Menschen, 20. Jg., 1969, S. 95–110; dazu Weiß et al.: Zwei Welten, S. 90–91.

  15. 15

    Fings, Karola / Sparing, Frank: Vertuscht, verleugnet, versteckt. Akten zur NS-Verfolgung von Sinti und Roma, in: Gerlach, Christian et al.: Besatzung und Bündnis. Deutsche Herrschaftsstrategien in Ost- und Südosteuropa, Berlin 1995, S. 181–201, hier S. 185–186; Grün: Sophie Ehrhardt, S. 403; Zentralrat Deutscher Sinti und Roma (Hg.): 45 Jahre Bürgerrechtsarbeit deutscher Sinti und Roma / 45 years of civil rights work of German Sinti and Roma, Heidelberg 2017, S. 27–30, auch online: Zugriff am 1.12.2023 unter https://zentralrat.sintiundroma.de/wp-content/uploads/2017/05/buch_45jahre_web.pdf; Kelch: Dr. Hermann Arnold, S. 476–478.

  16. 16

    Heuß, Herbert: Verleugneter Völkermord? Ursachen und Konsequenzen. Eine kritische Darstellung und Bewertung von Ermittlungsverfahren zu NS-Verbrechen an Sinti und Roma, in: Heuß, Herbert / Roßberg, Arnold für den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma (Hg.): „Schonung für die Mörder?“ Die justizielle Behandlung der NS-Völkermordverbrechen und ihre Bedeutung für die Gesellschaft und die Rechtskultur in Deutschland – Das Beispiel der Sinti und Roma. Dokumentation einer Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll am 20./21. Mai 1992 und neue Prozesse, Heidelberg 2015, S. 30–44, hier S. 40; Weiß et al.: Zwei Welten, S. 170–171 mit weiteren Literaturangaben. – Zu einem früheren, 1963 ebenfalls eingestellten Ermittlungsverfahren gegen Ehrhardt: Hohmann: Robert Ritter, S. 382; Opfermann: Zum Umgang der deutschen Justiz, S. 48.

  17. 17

    Lotto-Kusche, Sebastian: Der Völkermord an den Sinti und Roma und die Bundesrepublik. Der lange Weg zur Anerkennung 1949–1990, Berlin/Boston 2022.

  18. 18

    Über sie: Hohmann: Robert Ritter, S. 287–291 und 552; Klein, Katrin: Keine Täterinnenbiographie? Der Fall Ruth Kellermann, Diplomarbeit, Hochschule für Wirtschaft und Politik, Hamburg 2001; Prehn, Ulrich: „… dass Hamburg mit als erste Stadt an den Abtransport herangeht“, S. 47–48; Weiß et al.: Zwei Welten, S. 172–174.

  19. 19

    Hesse, Ruth: Der Kimbernzug. Versuch seiner Festlegung auf Grund der vorgeschichtlichen Bodenfunde, Diss. phil., Universität Berlin 1938. Zur Beurteilung der Dissertation durch die Gutachter: Leube, Achim: Prähistorie zwischen Kaiserreich und wiedervereinigtem Deutschland. 100 Jahre Ur- und Frühgeschichte an der Berliner Universität Unter den Linden, Bonn 2010, S. 104.

  20. 20

    Klein: Keine Täterinnenbiographie?, Anhang Nr. 6 (Transkription eines Interviews der Journalistin Regina Leßner mit Ruth Kellermann am 19. Juni 1985), o. P.; Hinrichsen, Christiane: Die Dissertation von Volkmar Kellermann über die Gesichtsurnenkultur (1938) aus heutiger Sicht. Eine forschungsgeschichtliche Studie, Magisterarbeit, Universität Kiel 2001, S. 3; Leube: Prähistorie zwischen Kaiserreich und wiedervereinigtem Deutschland, S. 104–105.

  21. 21

    Klein: Keine Täterinnenbiographie?, Anhang Nr. 6, o. P.; Först, Elke: Bodendenkmalpflege, in: Fischer, Manfred F. / Först, Elke: Denkmalpflege in Hamburg. Idee – Gesetz – Geschichte, Hamburg 2000, S. 100–117, hier S. 107; Leube: Prähistorie zwischen Kaiserreich und wiedervereinigtem Deutschland, S. 105.

  22. 22

    Klein: Keine Täterinnenbiographie?, Anhang Nr. 6, o. P.; Prehn: „… dass Hamburg mit als erste Stadt an den Abtransport herangeht“, S. 47–48.

  23. 23

    StAHH, 213-12, 0014/013, Bl. 6910 (Zeuginnenvernehmung von J. B., geb. W., 5.11.1986).

  24. 24

    Zum Beispiel: StAHH, 213-12, 0014/011, Bl. 5705 (Zeuginnenvernehmung von G. S., geb. L., 27.11.1985).

  25. 25

    Margalit, Gilad: Die Nachkriegsdeutschen und „ihre Zigeuner“. Die Behandlung der Sinti und Roma im Schatten von Auschwitz, Berlin 2001; Widmann, Peter: An den Rändern der Städte. Sinti und Jenische in der deutschen Kommunalpolitik, Berlin 2001; Reuss, Anja: Kontinuitäten der Stigmatisierung. Sinti und Roma in der deutschen Nachkriegszeit, Berlin 2015; Fings, Karola: Schuldabwehr durch Schuldumkehr. Die Stigmatisierung der Sinti und Roma nach 1945, in: Mengersen, Oliver von (Hg.): Sinti und Roma. Eine deutsche Minderheit zwischen Diskriminierung und Emanzipation, Bonn/München 2015, S. 145–164. – Zu Hamburg: Robel, Yvonne: Erfahrung(en) eines Neubeginns? Sintize und Sinti, Romnja und Roma in der frühen Nachkriegszeit in Hamburg, in: Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen (Hg.): NS-Verfolgte nach der Befreiung. Ausgrenzungserfahrungen und Neubeginn, Göttingen 2022, S. 173–186.

  26. 26

    StAHH, 331-1 II, Nr. 905, Bl. 12, 25 und 30–31.

  27. 27

    Klein: Keine Täterinnenbiographie?, Anhang Nr. 6.

  28. 28

    StAHH, 331-1 II, Nr. 910, Bl. 23 und 27.

  29. 29

    StAHH, 213-12, 0014/001, o. F. (zwischen Bl. 241 und 242).

  30. 30

    StAHH, 361-3, Nr. 3335.

  31. 31

    Ebenda, o. F. (Mitteilung der Schulbehörde [gez. Klages] an den Personalrat, 22.9.1970).

  32. 32

    Strobl, Ingrid: Die nette alte Dame. Von allem nichts gewußt?, in: EMMA, 1986, H. 1, S. 21–23. 

  33. 33

    Braun, Helga, 6.9.2023: Die Frauenbewegung der 1970er/80er Jahre und ihr Umgang mit NS-Täterinnen, Zugriff am 1.12.2023 unter https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/die-frauenbewegung-der-1970er-80er-jahre-und-ihr-umgang-mit-ns-taeterinnen

  34. 34

    StAHH, 213-12, 0014/027, Bl. 13939–14175.

  35. 35

    Ebenda, Bl. 14218.

  36. 36

    Sandner: Frankfurt. Auschwitz, S. 310.

  37. 37

    StAHH, 213-12, 0014/027, Bl. 13939–14175.

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