„…unsere Bäuche gehören uns schon lange“ – Wirklich? Selbstbestimmung und Abtreibung in der DDR

verfasst von
  • Katja Krolzik-Matthei
veröffentlicht 13. September 2018
Im Zuge der Vereinheitlichung des Rechtsstaats zwischen BRD und DDR sollte die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, der § 218 StGB, für das wiedervereinte Deutschland der Referenzpunkt für die Regulierung der Abtreibung werden. Was bedeutete das für die Frauen in der DDR und wie reagierten sie darauf?

(Der Essay basiert auf ersten vorläufigen Ergebnissen einer Dissertation zum Selbstbestimmungsbegriff im Abtreibungsdiskurs der DDR.)

Bevölkerungspolitik und Abtreibungsgesetzgebung in der DDR

Für etwa 25 Jahre war die Bevölkerungs- und Geburtenpolitik in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR unumwunden und direkt auf den Zuwachs von Bevölkerung ausgerichtet. Hinsichtlich der Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen bedeutete das: Vor der Gründung der DDR blieb zunächst der § 218 StGB, als das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen, gültig, bis die Länder in den Jahren 1947 und 1948 nach und nach ‚Gesetze über die Unterbrechung der Schwangerschaft‘ erließen, womit der bis dahin geltende § 218 StGB außer Kraft gesetzt wurde. Diese Gesetze beinhalteten unterschiedliche Indikationsmodelle, die auf die soziale Situation der Nachkriegszeit reagierten. Dazu gehörten medizinische, eugenische und kriminologische Indikation. Eine soziale Indikation war ebenfalls vorgesehen. Wenn eine Frau einen Abbruch auf Grundlage dieser Indikation ersuchte, musste sie dies vor einer Kommission vortragen. Das 1950 erlassene ‚Gesetz über den Mutter- und Kindschutz und die Rechte der Frau‘ nahm die Möglichkeit einer sozialen Indikation zurück und enthielt nicht einmal eine kriminologische Indikation. Erhalten blieben medizinische und eugenische Indikation und die Kommissionen, denen die Entscheidung für oder gegen den Abbruch auf Antrag übertragen war.

Mittels Eingabe, einer für die DDR spezifischen Form minimalen Protests, machten zahlreiche Frauen auf die daraus resultierenden, zum Teil lebensbedrohlichen, Missstände aufmerksam. Auch als ein Resultat der Eingaben wurde das Gesetz 1965 durch eine ministerielle Verordnung ein wenig gelockert, eine soziale Indikation wurde eingeräumt – der entmündigende Gang zu einer Kommission wurde damit allerdings nicht vollständig abgeschafft. Dies geschah erst mit dem ‚Gesetz zur Unterbrechung der Schwangerschaft‘ von 1972, welches bis zur Wiedervereinigung seine Gültigkeit behalten sollte und das Bild über den Umgang der DDR mit Schwangerschaftsabbrüchen bis heute prägt. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes: die umfassende Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch eine Fristenlösung. Innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen konnte die schwangere Person selbst über das Austragen oder Abbrechen der Schwangerschaft entscheiden. Der Abbruch musste von Gynäkolog_innen auf Verlangen der Frauen in diesem Zeitraum durchgeführt werden.

Dieses Gesetz bedeutete einen enormen Zugewinn von Selbstbestimmungsmöglichkeiten für die Frauen in der DDR. Einiges deutet aber darauf hin, dass mit dieser Freiheit auch Verpflichtungen einhergingen. Die Bevölkerungspolitik der DDR war über die Jahre ihres Bestehens hinweg auf Bevölkerungswachstum ausgerichtet. Die sehr unmissverständliche Botschaft an die Frauen lautete: Wunschkinder gebären. In der Gleichzeitigkeit von Freiheitsgewährung und Zwang, zum Beispiel in der Frage der Abtreibung und dem Zwang zur Erwerbstätigkeit, in dem vorhandenen Wochenkrippenangebot verbunden jedoch mit der Forderung, ‚Wunschkinder‘ zu gebären, liegen Widersprüche, die in ihren Dynamiken bisher wenig erforscht sind.1

Meine ungeborenen Kinder und andere literarische Zeugnisse

Es gab sie, die Gelegenheiten, wo Frauen in der DDR öffentlich über Abtreibung sprachen. Da war 1982 die Veröffentlichung von Charlotte Worgitzkys Buch Meine ungeborenen Kinder2 . Die Protagonistin Martha Trubec, Theaterschauspielerin, verkörpert in einer Inszenierung von Friedrich Wolfs Cyankali, das die Rahmenhandlung des Buchs bildet, die Rolle der Mutter Fent: nämlich die der Mutter der Frau, der Hauptfigur Hete Fent, die in den 1920er-Jahren in Deutschland unbeabsichtigt schwanger wird und schließlich eine lebensbedrohliche Abtreibung an sich selbst vornimmt. Im Rahmen des Monologs, der immer wieder von der Auseinandersetzung mit dem Theaterstück unterbrochen wird, erzählt Martha Trubec einem unsichtbaren und namenlosen Gegenüber (den Leser_innen?) die Geschichte ihrer sechs Schwangerschaftsabbrüche. Tatsächlich wurde Cyankali in den Theatern der DDR immer wieder aufgeführt. Oft begleitet von Presseartikeln, die das Stück zum Anlass nahmen, Friedrich Wolfs fortschrittliches Denken zu rühmen und ihn zur Projektionsfläche des vorbildlichen Sozialisten zu machen. Auch andere literarische Texte beschäftigten sich mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch. In der Evangelischen Verlagsanstalt Berlin erschien 1974 das Büchlein Tage der Entscheidung von Ingerose Paust3 . Die Erzählung hat den Anspruch, die Ambivalenzen und individuellen Abwägungsprozesse, die einen Schwangerschaftsabbruch begleiten, aufzuzeigen. In Monika Helmeckes Kurzgeschichte Klopfzeichen4 , die im gleichnamigen Band 1979 im Verlag Neues Leben erschienen ist, ist von Gerda zu lesen, die sich gegen das Austragen einer unbeabsichtigten Schwangerschaft von einem ungeliebten Mann entscheidet. Alle drei Erzählungen stehen in starkem Kontrast zum O-Ton der DDR-Tagespresse. Nicht wenige Artikel gibt es, die sich mit dem Schwangerschaftsabbruch befassen. Eingebettet sind diese Artikel aber ganz überwiegend in das dominante Familienplanungsthema der DDR: Wunschkinder. Die sollte es geben und zwar zahlreich. Ein Schwangerschaftsabbruch als Etappe auf dem Weg zum Wunschkind – um die ungewollt schwangeren Frauen und deren Entscheidungswege ging es da nicht: „Jede normal empfindende, gesunde Frau wird selbstverständlich immer den Wunsch haben, Mutter zu sein“5 , hieß es am 25. Dezember 1971 in einem kommentierenden Artikel in der Berliner Zeitung zum neu verabschiedeten Gesetz zur Unterbrechung der Schwangerschaft.

Unausgesprochene Widersprüche

In den 1980er-Jahren entstanden in der gesamten DDR zahlreiche unabhängige Frauengruppen – ausdrücklich und bewusst nicht unter dem Dach der staatlichen Massenorganisation Demokratischer Frauenbund (DFD), sondern unabhängig, in mal mehr, mal weniger deutlicher Opposition zum System, in mal mehr, mal weniger deutlicher feministischer Absicht. Die Bandbreite der Themen, mit denen die unabhängigen Frauengruppen befasst waren, ist groß; Abtreibung gehörte sicherlich nicht zu den vordergründigen. Dennoch: Eingabeaktionen aus Unzufriedenheit mit der gynäkologischen Behandlung (Frauengruppen bei Gemeindedienst und Stadtmission Erfurt), Auseinandersetzung mit dem Kinderwunsch und ‚Kinderkriegen‘ (Lila Lady Club Leipzig), Durchführung einer DDR-weiten Befragung von Frauen zu ihrer Motivation zum Abbruch (Frauengruppe Schwerin) und immer wieder Diskussionen zu Reproduktionstechnologien und der Bedeutung von Mutterschaft.

Brief an den Chefarzt der Eisenacher Frauenklinik
Notizen für die Arbeitsgruppe zum Schwangerschaftsabbruch

Auf dem Evangelischen Kirchentag in Erfurt im Juni 1988 fand ein Frauenforum mit zahlreichen Arbeitsgruppen statt. Eine davon widmete sich dem Thema Schwangerschaftsabbruch. Eine Podiumsdiskussion mit Vertreter_innen unterschiedlicher Berufsgruppen hatte den Anspruch, die unterschiedlichen Dimensionen des Themas auszuleuchten. In den wenigen Dokumenten aus der Zeit vor dem Herbst 1989 deutet sich eine eher kritische, mindestens hinterfragende Haltung zur gängigen Praxis der Abtreibung in der DDR an. Und noch etwas spiegelt sich wider: der Wunsch nach Austausch über den Schwangerschaftsabbruch, sowohl in seiner individuellen wie auch in seiner gesellschaftspolitischen Dimension.

 

Im Spätherbst 1989 verbreitete sich unter den aktiven Frauen schnell die Nachricht, dass es im Zuge der Rechtsangleichung der wiederzuvereinigenden Staaten dazu kommen kann, dass die Abtreibungsgesetzgebung der BRD für Gesamtdeutschland übernommen werden soll. Für die Frauen der DDR eine unerträgliche und empörende Aussicht. Der Kampf gegen den § 218 StGB wurde zu einem maßgeblichen Thema für die Frauengruppen der DDR und trug ganz wesentlich zur Mobilisierung von Frauen bei. Sowohl diejenigen Gruppen, die sich als radikal-feministisch verstanden, als auch die kirchennahen und kirchlichen Frauengruppen bezogen deutlich Stellung gegen eine Kriminalisierung der Abtreibung, starteten Demonstrationsaufrufe, organisierten – gemeinsam mit Gruppen aus Westdeutschland – Kongresse, sammelten Unterschriften und schrieben zahlreiche Beiträge in den neuen unabhängigen Frauenzeitschriften wie Lilith, Ypsilon oder Weibblick.

Stellungnahme der Beauftragten des Ministerrates für Gleichstellungsfragen von Frauen und Männern zum Schwangerschaftsabbruch
Stellungnahme des „Frauenpolitischen Runden Tisches“ zum selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch

Der Unabhängige Frauenverband, im Winter 1989 gegründet und durchaus mit parlamentarischem Machtstreben ausgestattet, nahm dabei eine zentrale Rolle ein. In dieser hitzigen Zeit, die an beinahe jedem Tage neue Informationen mit weitreichenden Konsequenzen oder eher weiteren Unsicherheiten bereithielt, war für das Ausloten und Aushalten von Widersprüchen offenbar keine Zeit. Was als dezente Anfänge einer Abtreibungsdebatte in der DDR, angestoßen durch die Frauengruppen, erschien, wurde von den Sachzwängen der Wendezeit verschlungen. Wie ein Diskursstumpf wirkt da der Satz, den Gabi in einem Brief an Kathrin am 15. Januar 1990 schrieb: „Und wenn du schreibst, daß die Frauen in diesem Land ‚nicht gezwungen wurden, auf Kinder zu verzichten‘, so scheint mir eher, sie wurden gezwungen, nicht auf Kinder zu verzichten.“6

An Büchern wie Heike Walters Abgebrochen. Frauen aus der DDR berichten7  wird noch einmal, 20 Jahre nach dem Ende der DDR, sichtbar, wie unkompliziert und selbstbestimmt, wie ambivalent und komplex – wie divers – Abtreibung in der DDR war. Die Widersprüche und Undeutlichkeiten des Umgangs mit der Abtreibung in der DDR brauchen weitere Aufarbeitung und Analyse. Die Dokumente aus dieser Zeit, die Frauenarchive, die heute diese Dokumente beherbergen, spielen dabei eine wichtige Rolle.

Stand: 13. September 2018
Verfasst von
Katja Krolzik-Matthei

ist Sozialpädagogin und Sexualwissenschaftlerin; seit 2014 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HS Merseburg im BMBF-Forschungsprojekt zu sexualisierter Gewalt in pädagogischen Kontexten. Sie promoviert zum Selbstbestimmungsbegriff in der feministischen Abtreibungsdebatte.

Empfohlene Zitierweise
Katja Krolzik-Matthei (2018): „…unsere Bäuche gehören uns schon lange“ – Wirklich? Selbstbestimmung und Abtreibung in der DDR, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/unsere-baeuche-gehoeren-uns-schon-lange-wirklich-selbstbestimmung-und-abtreibung-der-ddr
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Fußnoten

  • 1Hahn, Daphne: Modernisierung und Biopolitik. Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach 1945, Frankfurt a.M./New York 2000; Leo, Annette / König, Christian: Die „Wunschkindpille“. Weibliche Erfahrung und staatliche Geburtenpolitik in der DDR, Göttingen 2015.
  • 2Worgitzky, Charlotte: Meine ungeborenen Kinder, Berlin 1982.
  • 3Paust, Ingerose: Tage der Entscheidung, Berlin 1974.
  • 4Helmecke, Monika: Klopfzeichen, Berlin 1979.
  • 5Helmecke, Monika: Klopfzeichen, Berlin 1979.
  • 6Rohnstock, Kathrin (Hg.): Frauen in die Offensive. Texte und Arbeitspapier der Gruppe „Lila Offensive“, Berlin 1990, S. 107.
  • 7Walter, Heike: Abgebrochen. Frauen aus der DDR berichten, Berlin 2010.