Politisches Nachtgebet zum Thema Abtreibung

verfasst von
  • Irene Franken
veröffentlicht
Das Politische Nachtgebet vom Oktober 1971 trug das Thema Abtreibung/Kampf gegen den § 218 in Kreise des Bürgertums, die bisher noch keinen Kontakt mit den Argumentationen dafür und dagegen gehabt hatten. Die Broschüre spiegelt bis heute unkonventionelle Positionen zu der Thematik.

Ein ökumenischer Arbeitskreis um die Theologin Dorothee Sölle entwickelte zwischen 1968 und 1972 bzw. 1974 in Köln ein avantgardistisches Format von Gottesdiensten, die sogenannten Politischen Nachtgebete. Monatlich präsentierte eine Gruppe engagierter, überwiegend sozialistisch ausgerichteter Christen und Christinnen Bausteine zu aktuellen Themen der Zeit, bot Spiritualität, Kirchenkritik und Angebote zu direktem politischem Engagement. Nachdem im Januar 1971 ein erstes Politisches Nachtgebet zum Thema Frauenemanzipation stattgefunden hatte, folgte im Oktober 1971 ein weiteres zum Thema § 218.

Dorothee Sölle und der § 218 

Im Sommer 1971 (und damit genau 100 Jahre nach der Verabschiedung des Reichsstrafgesetzbuches mit dem § 218) gab es in der Bundesrepublik den ersten Höhepunkt im Kampf gegen den sog. Abtreibungsparagrafen, so auch in Köln (Aktion 218 Köln). Als Teil dieser aufgewühlten Debatte legte eine lose christlich-sozialistisch orientierte Gruppe das Thema ‚JA zum Leben, nein zum § 218‘ als Titel für ein Politisches Nachtgebet fest. Aber nicht alle AktivistInnen des Ökumenischen Arbeitskreises hatten eine klare Meinung zu der Frage der Schwangerschaftsunterbrechung. Dorothee Sölle etwa, die theologische Mitinitiatorin des Formates Nachtgebet, schwankte in ihrer Haltung zwischen der Rolle als Kirchenvertreterin (Schutz des werdenden Lebens) und der als sozialpolitisch aktiver Frau (Solidarität mit verarmten oder mit Gewalt geschwängerten Mädchen und Frauen, Wahlfreiheit für Frauen in Konfliktsituationen).1

Flugblatt mit Ankündigung des Politischen Nachtgebets "Ja zum Leben, nein zu § 218" im Oktober 1971 in Köln

 Die Theologin war zu dem Zeitpunkt der Nachtgebete an Frauenthemen interessiert, aber keine explizite Feministin. Sie räumte in einem Aufsatz des Jahres 1971 bezüglich des § 218 kirchenkritisch ein, dass die christliche Auffassung von der ‚Sündhaftigkeit lustvoller Sexualität‘ und damit des weiblichen Körpers die Haltung der großen christlichen Kirchen zum Schwangerschaftsabbruch beeinflusse.2 Die Theologin benannte als Ursachen für die Konfliktsituation von Frauen zum Beispiel die soziale Herkunft, soziale Ungleichheit, Abhängigkeiten und andere Diskriminierungen, nicht aber verantwortungsloses Sexualverhalten.3 Die Parole ‚Mein Bauch gehört mir‘ gefiel Sölle jedoch eindeutig nicht.4 Sie lehnte das ‚Selbstbestimmungs-Paradigma‘ (Weeber) der zeitgenössischen Feministinnen ab: „Der Individualismus und die individuelle Selbstverwirklichung  – ohne Interesse am Reich Gottes – ist ein psycho-kapitalistisches goldenes Kalb.“5 Die geforderte Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper galt ihr als Ergebnis ‚grenzenloser Autonomie‘ sowie individualistischen Strebens.6 Dorothee Sölle beteiligte sich vermutlich aus diesem Grund auch nicht an diesem Nachtgebet.

Dorothee Sölle im Interview, die Hände sprechen eine lebhafte Sprache. Köln 25.05.1999

Das Politische Nachtgebet zum Thema § 218 

Am 5. Oktober 1971 fand die erste liturgische Veranstaltung zum § 218 statt. Die MacherInnen fächerten darin anhand unterschiedlicher gesellschaftlicher Stereotype die typischen Positionen des Jahres 1971 zum Thema Abtreibung auf. Wegen des großen Andrangs wurde sie am nächsten Abend ähnlich wiederholt. 

Üblicherweise gab es bei jedem Politischen Nachtgebet eine feste Struktur mit den vier Elementen Information, Gebet/Spiritualität, Aktion und Diskussion, doch für den Abend wählte das Vorbereitungsgremium einen anderen Aufbau für die Textcollage. Wie stets bei dieser ‚Reihe‘ gab es eine Din-A 5 Broschüre, die den Ablauf dokumentierte und in einer Auflage von circa 2.000 Exemplaren unter die Leute gebracht wurde.7 Laut Maria Mies fanden die Heftchen weit über Köln hinaus große Verbreitung „und in vielen anderen Städte und sogar im Ausland wurde das Kölner Politische Nachtgebet nachgeahmt.“8

Prof. Mechthild Höflich, Soziologin und FH-Dozentin, leitete die Veranstaltung mit den Worten ein, das Thema sei so kontrovers, dass das Vorbereitungsgremium sich nicht an das übliche Schema der Nachtgebete – „politische Information, Meditation, Aktionsvorschlag und Diskussion“ – halten werde.9 Es habe keine einheitliche Gruppenmeinung, sondern kontroverse Auffassungen gegeben. „Dieses Nachtgebet unterscheidet sich von den bisherigen durch die Form der Podiumsdiskussion wie auch durch die Auswahl der Teilnehmer. Wir meinten, es sei wichtig, daß sich Menschen hier versammeln, innerhalb dieses Kirchenraumes, auch als Gesprächspartner im Podium, die die Problematik dieses Paragraphen unterschiedlich sehen.“10

Sie positionierte sich vorab – noch außerhalb des Rahmens der Veranstaltung - als Befürworterin der Entkriminalisierung, nahm aber an jenem Abend eine andere argumentative Rolle ein, die konservative ablehnende Rede-Position.11 Es hatte sich dazu sonst niemand bereitgefunden, weder Ärzte noch Pädagogen. „Sie lehnten aber aus beruflichen oder aus Zeitgründen ab, oder sagten, man könne im Nachtgebet nicht von einem anderen Standpunkt her sachlich diskutieren, ohne durch die Emotionen isoliert und auch mißverstanden zu werden.“12 Das lässt erkennen, dass die der Aufklärung dienende und ohne vorgegebene Haltung geplante Veranstaltung von AbtreibungsgegnerInnen vorverurteilt wurde.

Beteiligt waren des Weiteren am ersten Abend Ingund Mewes, damals Wolff-Mewes, Sprecherin beim WDR, Schauspielerin, Mutter und mehrfach von der Illegalität der Abtreibungen ‚Betroffene‘; sodann ein Journalist, ein bekannter Kölner Rechtsanwalt; eine Presbyterin, zwei progressive ‚Geistliche‘, darunter der sog. Studenten-Pfarrer Klaus Schmidt. Bei der Wiederholung war das Personal nicht ganz identisch, hier traten unter anderem eine Religionslehrerin und mit Gisela Sch. eine Sekretärin beim WDR Köln auf, die zugleich Aktivistin der Aktion 218 war. Die meisten SprecherInnen agierten aus ihren authentischen Positionen heraus, einige wenige vertraten aus dramaturgischen Gründen tradierte Positionen, mit denen sie nicht übereinstimmten. 

Der Kölner Studentenpfarrer Klaus Schmidt (rechts) beteiligte sich am Politischen Nachtgebet zum Thema Abtreibung und sammelte Unterschriften für einen Aufruf an Bundesminister Jahn zur Entkriminalisierung des Eingriffs.

Der Anwalt begann mit Darstellung der gesetzlichen Lage sowohl im Strafgesetzbuch als auch im Grundgesetz. Er stellte den Sinn des Gesetzes, ungeborenes Leben zu schützen, in Frage: Es gebe eine große Dunkelziffer des ‚Delikts‘; die meisten Frauen, die kein Kind austragen wollten, bekämen auch eine Abtreibung organisiert.13 Der Jurist führte das Grundgesetz ins Feld, wonach es keinen Gebärzwang geben dürfe, - dieser verstoße gegen die Würde des Menschen. Eine ungewollte Schwangerschaft gehöre in den Bereich der Sozialfürsorge, nicht in den Entscheidungsbereich des Strafrechtes. 

Die Schauspielerin Ingund Mewes fuhr mit einer Lesung zweier Tucholsky-Texte aus der Weimarer Republik fort: Die Leibesfrucht spricht und – gemeinsam mit ihrem Mann – Colloquium in utero von 1932, bei dem Zwillinge noch im Mutterleib miteinander über die Perspektiven außerhalb des Mutterleibs, vor allem in beruflicher bzw. finanzieller Perspektive, diskutieren.14 Mechthild Höflich sprach sich in ihrer Rolle als ‚Konservative Presbyterin‘ gegen die Streichung des § 218 aus. Sie problematisierte die verschiedenen ethischen Auffassungen vom Zeitpunkt des Beginns von Leben. Als scheinbare Gegnerin der Entkriminalisierung wies sie auf die Unterschiede in der Wahrnehmung des Beginns von Leben sowohl in medizinischen Texten als auch bei vielen Frauen hin und plädierte für die Verhinderung einer Schwangerschaft, auch durch die Pille. Die Verhütungspille wurde in den 1960er Jahren in Deutschland nur an verheiratete Frauen mit mehreren  Kindern herausgegeben, dennoch wurde auch die Pille von konservativen Gläubigen abgelehnt.15 Noch im Sommer 1968 hatte Papst Paul VI. in seiner Enzyklika ‚Humanae vitae‘ (Über die Weitergabe des Lebens) festgeschrieben, dass jeder sexuelle – selbstverständlich eheliche – Akt auf die Erzeugung menschlichen Lebens hinzielen solle. 

Der ‚Arzt‘ (Dr. Goldstein) wies auf die Möglichkeit hin, direkt nach einem ungeschützten Verkehr ein Medikament einzunehmen und mit ihm die Einnistung des Eis zu verhüten. Er brachte die Thematik in einen Kontext von Sexualunterdrückung.16 Studenten-Pfarrer Klaus Schmidt hinterfragte den Begriff ‚Recht auf Leben‘.17 Es gehe nicht an, Eltern zur Elternschaft zu zwingen. Mit Bibelstellen begründete er die Notwendigkeit der Liebe zum Kind, andernfalls solle es nicht auf die Welt kommen.18 Dennoch kritisierte der Pfarrer einige Positionen der Gruppe ‚Aktion 218‘: „Man kann sicherlich mit Recht sagen, daß die große Mehrheit der Frauen von der ‚Aktion 218‘, die für die Abschaffung des Abtreibungsparagraphen eintreten, zumindest von dem gleichen hohen humanen Verantwortungsbewußtsein ausgehen. Freilich gibt es am Rande dieser Bewegung Aussagen, die dieses Niveau nicht erreichen. Wer zum Beispiel noch im 5. Monat – noch dazu in quasi kapitalistischer Manier sagt: ‚Mein Bauch gehört mir‘, der eilt vielleicht zu einem für ihn (!) wichtigen Tun, aber er (!) zertritt sicherlich nicht nur einen Wurm. Und nach dem Maßstab von Rosa Luxemburg begeht er ein ‚Verbrechen – wenn er den Embryo – wie geschehen – als eine Art Tumor oder als ein Produktionsstück seines Körpers ansieht und sonst gar nichts.“19 Der ‚Pfarrer‘ verkannte die radikale Absicht der Aktion 218, einen souveränen weiblichen Körper zu definieren, und deutete den Spruch: ‚Mein Bauch gehört mir‘ nur ökonomisch. Dagegen opponierte die selbst in der Aktion 218 Köln aktive Ingund Mewes als ‚Kirchenkritikerin‘: Die Gegenposition sei „Mein Bauch gehört dem Staat, mein Bauch gehört der Kirche – das sind dich Ansichten, die den Frauen seit Jahrtausenden suggeriert werden […]“, infolgedessen werde die Frau auch „zur Leibeigenen der Männer“ herabgewürdigt.20 Am zweiten Abend meldete sich hier auch ‚die Feministin‘ Gisela Sch. zu Wort. Sie stellte den § 218 als dauernde Bedrohung für die Gesundheit von Frauen dar und wies auf den Klassencharakter des Gesetzes hin, denn nicht alle Frauen könnten einen Kurpfuscher, geschweige denn einen Arzt/eine Ärztin bezahlen oder gar ins Ausland fahren, um dort die Abtreibung vornehmen zu lassen. Die ‚Religionslehrerin‘ fand diese Position – im Anschluss an Positronen der Dorothee Sölle – zu liberalistisch und zu individualistisch. Der entstehende Mensch habe das Recht, geboren zu werden. Ein Eingriff wie die Abtreibung müsse eine Entscheidung einer Gemeinschaft sein.21 Die Frau in der Konfliktsituation müsse daher eine Beratungsstelle konsultieren, aber sie solle selbst das letzte Entscheidungsrecht haben.

Aktion 

Als Aktion – dieser übliche letzte Teil des Politischen Nachtgebetes wurde für besonders wichtig erachtet – verteilte das Vorbereitungskollektiv einen offenen Brief an das Ministerium für Justiz in Bonn, der an dem Abend und auch später unterzeichnet werden konnte. Die Initiative übernahm zwar nicht das eingeführte Flugblatt der Aktion 218 Köln, aber die christlichen SozialistInnen trugen zum Kanon der Protestierenden ihre eigene Stimme bei.

Veröffentlicht: 05. März 2019
Verfasst von
Irene Franken

Historikerin, Frauengeschichtsforscherin, Initiatorin und Mitwirkende beim Kölner Frauengeschichtsverein, Mitglied des Netzwerks Miss Marples Schwestern, i.d.a u.a. historisch-archivarischer Zusammenschlüsse; Veröffentlichungen, Ausstellungen, Führungen, szenische Stücke/Hörspiele zur Frauengeschichte, Texte für eigenes Frauengeschichtswiki; ausgezeichnet mit verschiedenen Preisen, u.a. als Alternative Ehrenbürgerin von Köln (2017).

Empfohlene Zitierweise
Irene Franken (2024): Politisches Nachtgebet zum Thema Abtreibung, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/politisches-nachtgebet-zum-thema-abtreibung
Zuletzt besucht am: 14.10.2024

Fußnoten

  1. 1 Sölle, Dorothee: Für die Bejahung des Lebens – gegen die Bestrafung der Mutter, in: Jochimsen, Luc (Hg.): Paragraph 218. Dokumentation eines 100jährigen Elends, Hamburg 1971, S. 155‒159; der Beitrag stand dort unter der Überschrift: „Drei Plädoyers für die Reform des § 218“ (S. 151); Wiederabdruck in: von Paczensky, Susanne(Hg.): Wir sind keine Mörderinnen! Streitschrift gegen eine Einschüchterungskampagne. Reinbek bei Hamburg 1980, S. 93‒98. Der Beitrag hatte einen aktualisierenden Anhang: Nachtrag nach vielen Jahren (S. 97/98.) Ursprünglich war der Beitrag ein Artikel für das Deutsche Allgemeine Sonntagsblatt, 20.6.1971, d.h. eine Stellungnahme zur Sternkampagne.
  2. 2 Weeber, Sonja Kristina (22. September 2014): Dissident*innen im Kampf gegen den § 218. Beiträge feministischer Theolog*innen in den deutsch-deutschen Diskussionen um den Schwangerschaftsabbruch zwischen 1971 und 2001–Eine diskurstheoretische Analyse, M.A.-Arbeit Geschlechterstudien / Gender Studies / Humboldt-Universität zu Berlin, Zugriff am 25.02.2019 unter https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/Weeber.pdf, S.67.
  3. 3 Sölle: Bejahung, S. 156; Weeber: Dissident*innen im Kampf gegen den § 218, S. 73.
  4. 4 Sölle: Bejahung, S. 155 ff; Interview mit Dorothee Sölle im Kölner Frauengeschichtsverein.
  5. 5 Sölle: Bejahung (1980), S. 98. 
  6. 6 Weeber: Dissident*innen im Kampf gegen den § 218, S. 75.
  7. 7 Schmidt, Klaus: ‚Vietnam ist Golgatha‘. Das ‚Politische Nachtgebet‘ in: Schmidt, Reiner et al. (Hg.): Köln, in: Die Stadt, das Land, die Welt verändern!  Die 70er/80er Jahre in Köln – alternativ, links, radikal, autonom, Köln, 2014, S, 41‒44, hier S. 42. 
  8. 8 Mies, Maria: Das Dorf und die Welt. Lebensgeschichten – Zeitgeschichten, Köln 2008, S. 126. 
  9. 9 Ökumenischer Arbeitskreis Politisches Nachtgebet (Hg.): JA zum Leben, nein zu § 218. Politisches Nachtgebet, Antoniterkirche Schildergasse, Köln 1971 (= Politisches Nachtgebet 30), S. 2; vgl. Arbeitsanleitung, in: Sölle, Dorothee;  Steffensky, Fulbert (Hg.): Politisches Nachtgebet in Köln, Band 1, Stuttgart 1969;  vgl. Veit, Marie: „Statt eines Nachwortes: Auf dem Weg der Befreiung. Autobiographische Skizze, in: Veit, Marie (Hg.): Theologie muss von unten kommen. Ratschläge für Linke. Wuppertal, 1991, S. 143‒163, hier S. 161.
  10. 10 Ökumenischer Arbeitskreis Politisches Nachtgebet: JA zum Leben, nein zu § 218. Politisches Nachtgebet, S. 2.
  11. 11 Ökumenischer Arbeitskreis Politisches Nachtgebet: JA zum Leben, nein zu § 218. Politisches Nachtgebet, S. 2.
  12. 12 Ökumenischer Arbeitskreis Politisches Nachtgebet: JA zum Leben, nein zu § 218. Politisches Nachtgebet, S. 2.
  13. 13 Ökumenischer Arbeitskreis Politisches Nachtgebet: JA zum Leben, nein zu § 218. Politisches Nachtgebet, S. 3.
  14. 14 Ökumenischer Arbeitskreis Politisches Nachtgebet: JA zum Leben, nein zu § 218. Politisches Nachtgebet, S. 4.
  15. 15 Ökumenischer Arbeitskreis Politisches Nachtgebet: JA zum Leben, nein zu § 218. Politisches Nachtgebet, S. 5.
  16. 16 Ökumenischer Arbeitskreis Politisches Nachtgebet: JA zum Leben, nein zu § 218. Politisches Nachtgebet, S. 10.
  17. 17 Ökumenischer Arbeitskreis Politisches Nachtgebet: JA zum Leben, nein zu § 218. Politisches Nachtgebet, S. 6.
  18. 18 Ökumenischer Arbeitskreis Politisches Nachtgebet: JA zum Leben, nein zu § 218. Politisches Nachtgebet, S. 7.
  19. 19 Ökumenischer Arbeitskreis Politisches Nachtgebet: JA zum Leben, nein zu § 218. Politisches Nachtgebet, S. 8-9.
  20. 20 Ökumenischer Arbeitskreis Politisches Nachtgebet: JA zum Leben, nein zu § 218. Politisches Nachtgebet, S. 9.
  21. 21 Ökumenischer Arbeitskreis Politisches Nachtgebet: JA zum Leben, nein zu § 218. Politisches Nachtgebet, S. 9.