Startseite
  • Suche
  • Leichte Sprache
Hauptnavigation ein-/ausklappen
  • Themen
  • Akteurinnen
  • Blog
  • Angebote
  • Über Uns
Hauptnavigation ein-/ausklappen
tdf_rb
Hübel, Susanne
Lizenz
CC BY-SA 4.0
Rechteangabe
  • Hübel, Susanne
  • CC BY-SA 4.0

Frauenrechte sind Menschenrechte

verfasst von
  • TERRE DES FEMMES e.V.
veröffentlicht 11. Juli 2018
Aus der Neuen Frauenbewegung hat sich mit der Frauenrechtsbewegung eine international aktive und vernetzte, heute weitgehend anerkannte feministische Strömung entwickelt, die die Wahrung und Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte für alle Mädchen und Frauen weltweit zum Ziel hat.
Fußnoten Ausgewählte Publikationen Verwandte Themen

Themen

  • Politik, Recht & Gesellschaft
  • Körper & Sexualität
  • Gewalt

Gehörte Gewalt gegen Frauen als zentrales Thema, und insbesondere die Selbstbestimmung über den eigenen Körper, zu den Schlüsselfragen der Neuen Frauenbewegung, fokussierten sich Teile der Bewegung während der 1980er-Jahre allmählich auf den Aspekt der spezifischen Menschenrechtsverletzungen an Frauen.1Holland-Cunz, Barbara: Die alte neue Frauenfrage, Frankfurt a. M. 2003; Lenz, Ilse (Hg.): Die Neue Frauenbewegung in Deutschland. Abschied vom kleinen Unterschied. Eine Quellensammlung, Wiesbaden 2008, S. 99 ff.  Ausdruck dieser Strömung der Neuen Frauenbewegung bis heute ist der Einsatz für Frauenrechte im Sinne der Durchsetzung und Wahrung der allgemeinen Menschenrechte für Mädchen und Frauen, weltweit.

Mit ‚den‘ Menschenrechten sind jene international als allgemeine Menschenrechte anerkannten individuellen Grundrechte und Freiheiten gemeint. Sie sind per definitionem allen Menschen kraft ihres bloßen Menschseins eigen, vorstaatlicher Natur und doch durch Nationalstaaten per Gesetz und Sanktion zu schützen. In den Grundstatuten der Vereinten Nationen (UN) und deren Dokumenten sind sie in der Bill of Human Rights als normative Absichtserklärungen niedergelegt: Insbesondere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt). Auch wenn die Idee der allgemeinen Menschenrechte weltweit Verbreitung gefunden hat, heißt das nicht, dass über unterschiedliche Wertvorstellungen und Menschenbilder nicht noch immer diskutiert oder gestritten würde; doch beziehen sich alle Kritiken zu den allgemeinen Menschenrechten bzw. deren Anspruch auf Universalität auf eben dieses Menschenrechtsverständnis nach UN-Definition, das damit einen international anerkannten Maßstab darstellt.2Hamm, Brigitte: Menschenrechte. Ein Grundlagenbuch, Opladen 2003, S. 26 ff.; Weiß, Norman: Die Entwicklung der Menschenrechtsidee, heutige Ausformung der Menschenrechte und Fragen ihrer universellen Geltung, in: Hasse, Jana et al. (Hg.): Menschenrechte. Bilanz und Perspektiven, Baden-Baden 2002, S. 39–69; United Nations (UN)/United Nations Human Rights Office of the High Commissioner: Women’s Rights are Human Rights, New York/Genua, 2014, S. 4.

Frauenrechtsbewegung: Frauenrechte sind Menschenrechte – universal und unteilbar

„Sind Menschenrechte auch Frauenrechte?“3Hübner, Susanne: Sind Menschenrechte auch Frauenechte?, in Terre des Femmes-Rundbrief, 1/1992, S. 4-7., fragte mit der Frauenrechtsbewegung ein Teil der Neuen Frauenbewegung im Laufe der 1980er- und insbesondere in den 1990er-Jahren mit Blick auf die eigene politisch-proemanzipatorische Entwicklung und frauenpolitische Agenda. Im Fokus stand der Einsatz gegen Gewalt an Frauen zwischen autonomem Basisaktivismus und allmählicher Integration frauenbewegungspolitischer Themen und Akteurinnen in staatliche und überstaatliche Institutionen und Kooperationen.

Der Leitgedanke, dass Menschenrechte auch Frauenrechte sind, scheint auf den ersten Blick selbstverständlich, ist er doch Ergebnis feministischer Kämpfe um gleichberechtigte Teilhabe an Grundfreiheiten und  rechten. Er ist aber auch Teil innerfeministischer Kontroversen, in denen das Verhältnis zwischen Feministinnen als Frauen und ‚Vater‘ Staat lange ein gespanntes war – insbesondere in der in Deutschland seit Beginn stark ‚autonom‘ geprägten, staatskritischen Neuen Frauenbewegung, „die rechtspolitisch häufig Abstinenz pflegte, denn Recht war für sie das patriarchale Mittel des Männerstaates und für Frauen deshalb nicht zu nutzen“. 4Baer, Susanne: Feministische Perspektiven zu Recht und Menschenrechten, in: Olympe. Feministische Arbeitshefte zur Politik: Frauenrechte sind Menschenrechte, H. 1, Juni 1994, S. 74.

Menschenrechte
Medienbetrachter öffnen
Weitere Informationen
Artikel "Menschenrechte"

Dahinter steckt eine basale Kontroverse innerhalb der Neuen Frauenbewegung zur Frage: Was bedeuten ‚allgemeine‘ Menschenrechte für die Frauen der Welt, gerade vor dem geschichtlichen Hintergrund ihrer Entwicklung? 

Bezugnahmen auf weibliche Vorbilder historischer Vorkämpferinnen wie die erste Frauenrechtlerin der Neuzeit, Olympe de Gouges, riefen ins Bewusstsein, dass der Einsatz von Frauen für Frauenrechte – im Sinne gleicher Rechte und Freiheiten und der vollen rechtlichen, sozialen und politischen Gleichstellung der Geschlechter – vielfach auf aktiven wie strukturell bedingten Widerstand in einer von Männern dominierten Gesellschaft stieß und nur der jahrhundertlange politische und gesellschaftliche Druck von Frauen dazu geführt hatte, dass sie eine schrittweise gleichberechtigtere Stellung erreichten.  

Neben dem Geschlechteraspekt existierten, zum Teil bis heute anhaltend, kontroverse Interventionen in der Neuen Frauenbewegung, die postkolonial argumentierten, wenn sie den Anspruch der Universalität der Menschen- und Frauenrechte infrage stellten oder ganz verwarfen: Konnten und durften die historisch von weißen Westeuropäern entwickelten humanistischen Ideale einen universalen Geltungsanspruch haben? Demgegenüber sahen sich AkteurInnen der Frauenrechtsbewegung gefordert, in der humanistischen Tradition von Demokratie, Aufklärung und Emanzipation gerade auch gleiche Rechte für alle Frauen der Welt gegen Versuche ihrer Relativierung zu verteidigen – unabhängig davon, ob Letztere unter Verweis auf kulturelle, religiöse oder traditionelle ‚Eigenheiten‘ geschah und die häufig genug misogynen Strukturen darin so schützte, statt zu ihrer Überwindung beizutragen.

Frauenrechte: Menschenrechte in der Frauen(rechts)bewegung

Dass die internationale Frauenrechtsbewegung vor allen anderen Strömungen der Frauenbewegung gegen Ende des 20. Jahrhunderts Priorität und seither international hohe Anerkennung genießt, mag zum einen daran liegen, dass Frauen heute unentrinnbar in „verrechtlichten Verhältnissen“5Hamm: Menschenrechte, S. 53–55. leben. Der Rückzug einzig auf radikalfeministische, autonome Politiken der Differenz gleiche einer „Sackgasse“, lautet eine frauenrechtspolitische Kritik: „Recht kann nicht in Ruhe gelassen werden, weil es uns nicht in Ruhe lässt. Recht und die Abwesenheit von Recht sind Teil der Diskriminierung, die Frauen erfahren“.6Baer, S. 74-75 Der Einsatz für Frauenrechte ist dieser Tatsache geschuldet, den rechtlichen Rahmen in Staaten und Staatenbünden, in dem Frauen weltweit leben, im Sinne der Emanzipation, Teilhabe und Gleichstellung mitzugestalten. Zudem kann die Integration der internationalisierten feministischen Debatte in den rechtlichen Raum dazu dienen, die „Problemwerdung“ weiblicher Lebenszusammenhänge in aller Deutlichkeit bewusst zu machen, das heißt „Frauen aus einer Unterwerfungsnormalität zu befreien“.7Ebenda, S. 74f.

Die Normalität mannigfaltiger Unterwerfung und Diskriminierung ist für Frauen – zumeist unter den Vorzeichen von patriarchaler Kultur, Religion und Tradition – vor allem auch geprägt von geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen. Weibliche Genitalverstümmelung, Gewalt im Namen der Ehre wie Zwangsverheiratung, Mitgiftmord, Frauenhandel, Femizid, Abtreibungsverbote, Zwangsverschleierung, Vergewaltigung als Kriegswaffe, die weitverbreitete häusliche und sexualisierte Gewalt sind Beispiele solcher Menschenrechtsverletzungen, die den Einsatz für Frauenrechte als spezifischer wie grundlegender Teil der Menschenrechte bis heute weltweit notwendig machen.8Hamm: Menschenrechte, S. 53–59; United Nations (UN)/United Nations Human Rights Office of the High Commissioner: Women’s Rights are Human Rights, S. 50–61.

Der Einsatz für Frauenrechte – ein transnationales Projekt der Solidarisierung, Aufklärung und Emanzipation

Jenseits völkerrechtlicher Erfolgsgeschichten befasste sich die Frauenrechtsbewegung seit der Neuen Frauenbewegung basisaktiv und international ausgerichtet mit Gewalt gegen Frauen, den spezifischen Frauenrechtsverletzungen nicht nur der eigenen Gesellschaft, sondern auch der anderen Länder – im Sinne einer transnationalen Solidarität.

Fliehenden Frauen helfen : Interview mit Dr. Monika Hauser von der Hilfsorganisation medica mondiale
Medienbetrachter öffnen
Weitere Informationen
Interview mit Dr. Monika Hauser von der Hilfsorganisation medica mondiale
[Ohne Titel] : Antwortschreiben "An die Vorsitzenden der Verfassungskommission Herren Prof. Dr. Scholz und Dr. Voscherau"
Medienbetrachter öffnen
Weitere Informationen
Antwortschreiben "An die Vorsitzenden der Verfassungskommission Herren Prof. Dr. Scholz und Dr. Voscherau"
Ich werde meinen Blick nicht senken - Solidaritätsveranstaltungen mit algerischen Frauen.
Medienbetrachter öffnen
Weitere Informationen
Bericht über eine Solidaritätsveranstaltung mit algerischen Frauen

Massenvergewaltigung in Kriegen als Kriegswaffe zum Beispiel in Tschetschenien oder Ex-Jugoslawien, sogenannte Trostfrauen, Zwangsprostituierte für japanische Bordelle im Zweiten Weltkrieg, waren Themen, die frauenrechtspolitische Unterstützung durch Protest für die Einhaltung von Frauen- und Menschenrechten hervorriefen, die politisch Verantwortlichen unter Druck setzten und die Öffentlichkeit über die geschlechtsspezifischen Verbrechen aufklärten.

Die Gewalt gegen Frauen durch fundamentalistische Regime, etwa in Algerien oder in Iran seit der Machtergreifung der Ayatollahs 1979, waren wiederholt Anlass zu Interventionen und Vernetzung mit Aktivistinnen vor Ort. Lange vor dem Erwachen der Weltöffentlichkeit nach dem 11. September 2001 war Afghanistan, wo Frauen der totalen Entrechtung durch die islamistische Terrorherrschaft der Taliban ausgeliefert waren, Gegenstand von feministischen Protesten und solidarischen Hilfen. Ein weiteres Dauerthema sind Forderungen nach Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe und nach Verbesserungen im Asylrecht für Frauen.

Aufbruchstimmung seit den Weltfrauenkonferenzen – Menschenrechte für alle Frauen, überall

Da die eingangs genannten allgemeinen Menschenrechtsdeklarationen etwa auf UN-Ebene nur normativ-appellativen Charakter, jedoch keine Rechtsverbindlichkeit für die einzelnen Staaten der Völkergemeinschaft besitzen, entwickelten MenschenrechtsakteurInnen aus Politik, Zivilgesellschaft und NGOs spezifische Instrumente und Deklarationen, die von Nationalstaaten unterzeichnet werden sollen und daraufhin in nationales Recht umgesetzt (Ratifizierung) werden müssen. Auf frauenrechtspolitischer Ebene stellt das 1979 von der UN-Generalvollversammlung verabschiedete und 1981 völkerrechtlich in Kraft getretene Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) der UN das wichtigste menschenrechtliche Instrument zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen dar, das geschlechtsspezifische Diskriminierung erstmals klar ausdefiniert und ein Aktionsprogramm zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen formuliert.9Golze, Anna: Die Individualbeschwerde nach dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), in: Hasse, Jana et al. (Hg.): Menschenrechte. Bilanz und Perspektiven. Reihe Demokratie, Sicherheit, Frieden und Recht II, herausgegeben von S. Lutz, Dieter, Band 137. Baden-Baden 2002, S. 511–533.

Im Vorfeld der jahrzehntelangen Vorarbeit von AkteurInnen der Frauen- und Menschenrechtsbewegung stellten die Weltfrauenkonferenzen der UN wichtige Plattformen dar, die Weiterentwicklung frauenrechtspolitischer Fragen und Instrumente ihrer Implementierung zu fördern. Zu den Höhepunkten zählte die vierte UN-Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking, zu der über 30.000 TeilnehmerInnen aus der Frauenrechtsbewegung und von regierungsunabhängigen Frauen-NGOs aus allen Teilen der Welt zusammenkamen. Die hier erzielten Vorgaben der Abschlusserklärung zur Verbesserung der Lage von Frauen weltweit sorgten noch in der nachfolgenden Dekade für Rückblicke und Bilanzierungen, die in der Frauenrechtsbewegung mitunter die Enttäuschung über zu langsame Fort- und teils konstatierte Rückschritte festhalten.

Veröffentlicht: 11. Juli 2018

Verfasst von:

TERRE DES FEMMES e.V.

Empfohlene Zitierweise

TERRE DES FEMMES e.V. (2018): Frauenrechte sind Menschenrechte, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/frauenrechte-sind-menschenrechte
Zuletzt besucht am: 16.09.2026

Fußnoten

  1. 1 Holland-Cunz, Barbara: Die alte neue Frauenfrage, Frankfurt a. M. 2003; Lenz, Ilse (Hg.): Die Neue Frauenbewegung in Deutschland. Abschied vom kleinen Unterschied. Eine Quellensammlung, Wiesbaden 2008, S. 99 ff.
  2. 2 Hamm, Brigitte: Menschenrechte. Ein Grundlagenbuch, Opladen 2003, S. 26 ff.; Weiß, Norman: Die Entwicklung der Menschenrechtsidee, heutige Ausformung der Menschenrechte und Fragen ihrer universellen Geltung, in: Hasse, Jana et al. (Hg.): Menschenrechte. Bilanz und Perspektiven, Baden-Baden 2002, S. 39–69; United Nations (UN)/United Nations Human Rights Office of the High Commissioner: Women’s Rights are Human Rights, New York/Genua, 2014, S. 4.
  3. 3 Hübner, Susanne: Sind Menschenrechte auch Frauenechte?, in Terre des Femmes-Rundbrief, 1/1992, S. 4-7.
  4. 4 Baer, Susanne: Feministische Perspektiven zu Recht und Menschenrechten, in: Olympe. Feministische Arbeitshefte zur Politik: Frauenrechte sind Menschenrechte, H. 1, Juni 1994, S. 74.
  5. 5 Hamm: Menschenrechte, S. 53–55.
  6. 6 Baer, S. 74-75
  7. 7 Ebenda, S. 74f.
  8. 8 Hamm: Menschenrechte, S. 53–59; United Nations (UN)/United Nations Human Rights Office of the High Commissioner: Women’s Rights are Human Rights, S. 50–61.
  9. 9 Golze, Anna: Die Individualbeschwerde nach dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), in: Hasse, Jana et al. (Hg.): Menschenrechte. Bilanz und Perspektiven. Reihe Demokratie, Sicherheit, Frieden und Recht II, herausgegeben von S. Lutz, Dieter, Band 137. Baden-Baden 2002, S. 511–533.

Ausgewählte Publikationen

  • Hasse, Jana et al. (Hg.): Menschenrechte. Bilanz und Perspektiven. Reihe Demokratie, Sicherheit, Frieden und Recht II, herausgegeben von S. Lutz, Dieter, Band 137. Baden-Baden 2002
    http://www.meta-katalog.eu/Record/7152terredesfemmes
  • Lemke, Ulrike (Hg.): Menschenrechte und Geschlecht. Schriften zur Gleichstellung herausgegeben von Baer, Susanne et al., Bd. 38, Baden-Baden 2014
    http://www.meta-katalog.eu/Record/10969terredesfemmes
  • Lenz, Ilse (Hg.): Die Neue Frauenbewegung in Deutschland. Abschied vom kleinen Unterschied. Eine Quellensammlung, Wiesbaden 2008
    http://www.meta-katalog.eu/Record/9377terredesfemmes
  • Neuhold, Brita et al: Menschenrechte – Frauenrechte. Internationale, europarechtliche und innerstaatliche Dimensionen. Innsbruck 2003
    http://www.meta-katalog.eu/Record/7633terredesfemmes
  • Olympe. Feministische Arbeitshefte zur Politik: Frauenrechte sind Menschenrechte, H. 1, Juni 1994
    http://www.meta-katalog.eu/Record/5826terredesfemmes
  • Reilly, Niamh: Women’s Human Rights. Seeking Gender Justice in a Globalizing Age. Cambridge 2009
    http://www.meta-katalog.eu/Record/10041terredesfemmes

Schlagworte

  • Diskriminierung
  • Frauenrechte
  • Frauenpolitik
  • Gleichberechtigung
  • Kultur
  • Menschenrechte
  • Religion
  • Universalismus
  • Gewalt gegen Frauen
  • Asyl
  • Flucht
  • Menschenhandel
  • Female Genital Mutilation

Teilen auf

  • Inhalt auf X (Twitter) teilen
  • Inhalt auf Facebook teilen

Verwandte Themen

Zeitschrift Mathilde Cover-Mix

Die Frauenzeitschrift MATHILDE

Verfasst von
Bettina Bergstedt
Die MATHILDE, das nicht-kommerzielle Frauenmagazin aus Darmstadt, war eine ehrenamtlich produzierte Print-Zeitschrift von Frauen für Frauen. Seit 1992 erschien sie mit sechs Ausgaben pro Jahr – über 30 Jahre lang. Obwohl sie sich zunehmend professionalisierte, wurde sie Ende 2024 eingestellt.
Trude Fleischmann (1895–1990); US-amerikanische Fotografin österreichischer Herkunft.

Fotografinnen der ersten Frauenbewegung

Verfasst von
Sabine Toppe
Weltbekannte Fotografinnen des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts spielten wichtige Rollen in der Frauenbewegung. Das noch neue Berufsfeld Fotografie eröffnete insbesondere Frauen aus dem Bürgertum, viele mit jüdischen Wurzeln, neue Erwerbsmöglichkeiten und die Verbreitung anderer Frauenbilder.
Ein kleiner Teil des Nachlasses der Familien Salomon/Hepner/Cahn

Tante Ly, Leonie und Mieze … Der Familiennachlass Alice Salomons

Verfasst von
Sabine Toppe
Von Alice Salomon, prominente Vertreterin nationaler und internationaler Frauenbewegungen, Wegbereiterin Sozialer Frauenschulen und Pionierin der Sozialen Arbeit, ist, nach dem erzwungenen Exil 1937, kein eigener Nachlass erhalten. Umfangreiche Schenkungen der Familie erweitern das Bild der Akteurin.
"Wende ohne Ende?" Frauenhaustreffen in Kassel

Zur Vernetzung zwischen Frauenhausbewegung in Ost und West

Verfasst von
Judith Lau
Während im Westen Deutschlands Frauenhäuser bereits seit Mitte der 1970er bestanden, öffneten die ersten Frauenhäuser in Ostdeutschland erst nach dem Umbruch 1989/90. Wie gestaltete sich der Austausch zwischen der älteren und der jüngeren Frauenhausbewegung? Wie war ein Zusammenwachsen möglich?
[Patriarchale Gewalt]

Die friedliebende Gesellschaft und ihr patriarchaler Alltag – häusliche Gewalt gegen Frauen in der DDR

Verfasst von
Sabrina Zachanassian
Häusliche Gewalt in der DDR war für lange Zeit ein unbeachtetes Thema. Statistische Erhebungen zum Ausmaß der Gewalt fehlen. Viele gehen davon aus, dass sich die toughen DDR-Frauen so etwas nicht hätten gefallen lassen. Dabei war häusliche Gewalt in der DDR genauso verbreitet wie in der BRD.
Appell für die Prostitution "Mein Beruf gehört mir"

Eine unentbehrliche politische Selbstvertretung – die Sexarbeitsbewegung nach 2013

Verfasst von
Joana Lilli Hofstetter
Ab 2013 organisierten sich Sexarbeitende in Deutschland kollektiv, um rechtliche Einschränkungen zu verhindern. Doch mit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes 2017 waren diese Bemühungen gescheitert. Dennoch schufen Sexarbeitende eine anhaltende und diverse Sexarbeitsbewegung.
  • Logo IDA Dachverband
  • Gefördert von: Logo Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    • Red Dot Design Award 2019
    • iF Design Award 2019
Startseite
© 2026 Das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF) ist ein interaktives Fachportal zur Geschichte der Frauenbewegungen in Deutschland.
  • Kontakt & Impressum
  • Presse
  • Datenschutzerklärung
  • Nutzungsbedingungen
  • Barrierefreiheit

Folgen Sie uns

  • X
  • Facebook
  • Instagram
  • RSS-Feed