Eine traditionelle Frauenorganisation im Kontext der Neuen Frauenbewegung – Die ahf und das erste Hamburger Frauenhaus

verfasst von
  • Hannah Rentschler
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Das Verhältnis zwischen traditionellen und autonomen Frauenorganisationen im Kontext der Neuen Frauenbewegung war spannungsreich. Zugleich kam es gelegentlich aber auch zu Unterstützungsaktionen, so etwa von der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Frauenorganisationen (ahf) für das erste Hamburger Frauenhaus.

Traditionelle Frauenorganisationen und autonome Frauenprojekte werden in den 1970er- und frühen 1980er-Jahren in der BRD häufig als „zwei ungleiche Schwestern“1 beschrieben. Trotz teils übereinstimmender Forderungen kooperierten sie nur selten: Frauengruppen der Neuen Frauenbewegung grenzten sich bewusst von bereits bestehenden, traditionellen Frauenorganisationen ab, die sie als strukturell zu hierarchisch und zu staatsnah empfanden. Vielmehr schlossen sie sich in autonomen Gruppen mit angestrebter Hierarchielosigkeit zusammen und hinterfragten grundlegend die vorherrschenden machtpolitischen Strukturen. Traditionelle Frauenorganisationen mit klassischen Vereinsstrukturen setzten sich hingegen innerhalb des bestehenden Systems für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Sie reagierten skeptisch oder gar ablehnend auf die provokanteren Aktionen und radikaleren Forderungen der Neuen Frauenbewegung. Gemeinsame Anliegen konnten jedoch durchaus erfolgreich sein: Ein Beispiel hierfür ist das erste autonome Frauenhaus in Hamburg, für dessen staatliche Förderung sich mit der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Frauenorganisationen (ahf) auch eine traditionelle Frauenorganisation einsetzte.2
Wie kam es dazu? Wie argumentierte die ahf für die Förderung des Frauenhauses? Welche Möglichkeiten zur Unterstützung setzte sie ein?

1977/1978: Erste Diskussionen über das Frauenhaus

Die ahf befasste sich – unterschiedlich ausführlich – mit bedeutsamen frauenpolitischen Angelegenheiten in Hamburg. Dazu gehörte auch das erste Hamburger Frauenhaus, das 1977 durch den neu gegründeten Verein Frauen helfen Frauen e.V. eröffnet wurde.3 Zunächst nahmen einzelne ahf-Mitglieder Kontakt zur Frauenhausinitiative auf, um sich über das Projekt und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Zu einer direkten Zusammenarbeit kam es nicht, da einerseits die ahf mit den flachen Hierarchien der Frauenhausinitiative ohne klare Ansprechpartnerinnen wenig anfangen konnte.4 Im April 1978 wurde andererseits im Plenumsprotokoll vermerkt, „daß die Frauen [der Initiative] keine direkte Mitarbeit wünschen, jedoch finanzielle Hilfe sehr gut brauchen“5 könnten. Ob die ahf eine Spende machte, ist allerdings nicht dokumentiert. 

Ausführlicher beschäftigte sie sich mit dem Frauenhaus erst im Dezember 1978, als die FDP-Frauengruppe als ahf-Mitglied um Unterstützung eines Antrags an den Hamburger Senat bat. Darin forderte sie eine Untersuchung, die das Ausmaß an körperlicher Gewalt gegenüber Frauen und Kindern durch Männer in Hamburg ermitteln sollte. Darüber hinaus sollte ein Konzept zur „Unterstützung der Errichtung von Fluchtburgen für Frauen mit und ohne Kinder“ entwickelt werden, wobei gerade Möglichkeiten von staatlicher Unterstützung für private Einrichtungen ausgelotet werden sollten.6 Die ahf diskutierte den Antrag in ihrer Plenumssitzung sehr ausführlich. Im entsprechenden Protokoll wird deutlich, dass neben der ahf auch die Behörde Schwierigkeiten hatte, mit Frauen helfen Frauen e.V. zu kommunizieren. Als Hauptgrund hierfür wurde genannt, dass die Entscheidungen des Vereins „von allen Frauen getroffen werden und daher ein direkter Ansprechpartner“7 fehle. Das von der FDP-Frauengruppe geforderte Konzept sollte diese Situation verbessern. Dessen Entwicklung sei zudem wichtig, da vorhandene Plätze „überwiegend von Frauen mit Kindern genutzt“8 würden und private Einrichtungen über-, staatliche hingegen unterbelegt seien. Die ahf beschloss schließlich mit nur einer Enthaltung, den FDP-Antrag zu unterstützen.9 Praktisch bedeutete dies, dass sie dem Hamburger Senat und dem sozialpolitischen Ausschuss eine entsprechende Stellungnahme zusandte. In den öffentlichen Fokus geriet im Folgenden jedoch nicht ein dementsprechendes Konzept, sondern vielmehr die Finanzierung des Frauenhauses.

Protokoll der Sitzung der ahf am 4. Dezember 1978

1978/1979: Debatte über eine staatliche Finanzierung 

Wenngleich die Frauenhausinitiative (politische) Autonomie anstrebte, wurde für den langfristigen Erhalt der Einrichtung eine staatliche Finanzierung aufgrund mangelnder Alternativen bald nötig.10 Zunächst war nur eine finanzielle Unterstützung der im Haus lebenden Frauen über den § 72 des Bundessozialhilfegesetzes möglich, nicht aber die Finanzierung des Projektes an sich. Frauen helfen Frauen e.V. kritisierte jedoch diese Regelung. So sah der § 72 vor, dass nur „Personen, bei denen besondere soziale Schwierigkeiten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen, […] Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu gewähren [ist], wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind“.11 Dies missfiel der Frauenhausinitiative, da der § 72 den betroffenen Frauen somit „jede Mündigkeit und Selbstständigkeit abspricht. Ihm zufolge sind wir Menschen, die aus eigener Kraft nicht zur Überwindung ihrer Schwierigkeiten fähig sind. Daß Ehemänner ‚ihre‘ Frauen schlagen, ist ein gesellschaftliches Problem und nicht – wie der § 72 es vorgibt – das individuelle Versagen der geschlagenen Frauen“.12 Stattdessen beantragte Frauen helfen Frauen e.V. 1979 für die Finanzierung des Frauenhauses einen eigenen Haushaltstitel bei der Hamburger Bürgerschaft.13

Briefverkehr bezüglich Frauenhaus, 1979

Die ahf unterstützte diesen Antrag und richtete im August 1979 ein entsprechendes Schreiben an den Haushaltsausschuss sowie die SPD- und CDU-Fraktion. Darin forderte sie alle Beteiligten dazu auf, bei den Beratungen des Finanzhaushalts für 1980 die institutionelle Förderung des Frauenhauses zu beschließen und 350.000 DM bereitzustellen. In ihrer Begründung griff die ahf die Kritik der Frauenhausinitiative am § 72 auf, der zu kurz greife und nicht der gesellschaftlichen Dimension des Problems entspreche: „Es muß ernst damit gemacht werden, den Teufelskreis von Gewalt in den Familien (Mann schlägt Frau und Kinder, und sobald die Kinder erwachsen sind, schlagen sie wieder oder halten Schläge für das angemessene Mittel zur Konfliktlösung) offen zu artikulieren und durch personenbezogene Hilfe zu durchbrechen.“14

Parallel zum Versand der direkten Forderungen gab die ahf auch eine Presseerklärung ab, in der sie ihre Forderungen bekräftigte und betonte, dass die „meisten Frauen […] ins Frauenhaus [gingen], um ihre Kinder vor Mißhandlungen [zu] schützen“.15 Als die ahf einen Monat später anlässlich ihres 30-jährigen Bestehens zu einem Senatsempfang ins Hamburger Rathaus eingeladen wurde, nutzte sie auch diese Gelegenheit, um die Zweite Bürgermeisterin Helga Elstner (SPD) öffentlich dazu aufzufordern, sich für die Finanzierung des Frauenhauses einzusetzen. Elstner versprach, „das Thema während der Haushaltsberatungen erneut auf den Tisch zu bringen: ‚Wir werden eine Möglichkeit finden, den Haushaltstitel zu bekommen‘“.16

Die Forderungen zeigten Erfolg: Nachdem sich auch Hamburger SPD- und FDP-Politikerinnen für den Antrag eingesetzt hatten und das Thema durch öffentliche Proteste von Frauen helfen Frauen e.V.  weitere mediale Aufmerksamkeit erhielt, beschloss die Bürgerschaft im Dezember 1979 den geforderten Haushaltstitel.17 Die ahf befand, dass dies „nicht zuletzt auf das aktive Engagement der Frauenverbände und der ahf zurückzuführen“18 sei. Welchen Anteil die ahf an der erfolgreichen Finanzierung tatsächlich hatte, lässt sich nicht ermessen – ausschlaggebend dürfte schlussendlich der gemeinsame Einsatz von traditionellen und autonomen Frauenorganisationen sowie Politikerinnen gewesen sein. Das Engagement der ahf für das Frauenhaus war zudem maßgeblich durch die Motivation geprägt, ein Projekt zu unterstützen, das speziell Frauen mit Kindern zugutekam. 

Zu einer längerfristigen Zusammenarbeit zwischen der ahf und der Frauenhausinitiative kam es – nicht zuletzt aufgrund der strukturellen und inhaltlichen Unterschiede – aber nicht.

Veröffentlicht: 22. August 2019
Verfasst von
Hannah Rentschler

geb. 1993, Studium der Geschichte und Germanistik mit dem Schwerpunkt Neuere Geschichte und Zeitgeschichte. Seit 2019 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg. Hat ihre Masterarbeit zur Arbeitsgemeinschaft Hamburger Frauenorganisationen im Kontext der Neuen Frauenbewegung geschrieben.

Empfohlene Zitierweise
Hannah Rentschler (2024): Eine traditionelle Frauenorganisation im Kontext der Neuen Frauenbewegung – Die ahf und das erste Hamburger Frauenhaus, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/eine-traditionelle-frauenorganisation-im-kontext-der-neuen-frauenbewegung
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Fußnoten

  1. 1 Bake, Rita: Die Ersten und das erste Mal... Zum 50. Geburtstag des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz. Was hat er Hamburgs Frauen gebracht?, Hamburg 1999, S. 45.
  2. 2 Bake, Rita: Die Ersten und das erste Mal... Zum 50. Geburtstag des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz. Was hat er Hamburgs Frauen gebracht?, Hamburg 1999, S. 34,45.
  3. 3 Ebbinghaus, Angelika et al.: Wendepunkte: Frauen erzählen aus ihrem Leben. Alltag in einem Frauenhaus. Die politische Gratwanderung von Frauenhäusern, Hamburg 1982, S. 239 ff.
  4. 4 Protokoll der Sitzung der ahf am 7. November 1977, in: LFR Hamburg. Ordner: ahf 1976 1980, Protokoll u. a. m., S. 4.
  5. 5 Protokoll der Sitzung der ahf am 3. April 1978, in: LFR Hamburg. Ordner: ahf 1976–1980, Protokoll u. a. m., S. 4.
  6. 6 Antrag der Frauengruppe des F.D.P-Landesverbandes Hamburg an den Hamburger Senat vom 8. August 1978, in: LFR Hamburg. Ordner: ahf 1976–1980, Protokoll u. a. m., S. 1.
  7. 7 Protokoll der Sitzung der ahf am 4. Dezember 1978, in: LFR Hamburg. Ordner: ahf 1976 1980, Protokoll u. a. m., S. 3.
  8. 8 Protokoll der Sitzung der ahf am 4. Dezember 1978, in: LFR Hamburg. Ordner: ahf 1976 1980, Protokoll u. a. m., S. 3.
  9. 9 Protokoll der Sitzung der ahf am 4. Dezember 1978, in: LFR Hamburg. Ordner: ahf 1976 1980, Protokoll u. a. m., S. 4.
  10. 10 Ebbinghaus et al.: Wendepunkte, S. 248 f.
  11. 11 Drittes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 25. März 1974, in: Bundesgesetzblatt 1 (1974), S. 777–784, hier S. 780.
  12. 12 Brief von Frauen helfen Frauen an den Vorsitzenden des Sozialpolitischen Ausschusses vom Februar 1979, in: LFR Hamburg. Ordner: 1976–1980, Protokolle, Resolutionen, Korrespondenz.
  13. 13 Bake: Geburtstag, S. 62 f.
  14. 14 Brief von Dr. Wiltrud Rehlen als 1. Vorsitzende der Geschäftsführung an den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Haushaltsausschusses sowie die Vorsitzenden der SPD- und CDU-Fraktion vom 29. August 1979, in: LFR Hamburg. Ordner: 1975–1983 Korrespondenz, 1970–1983 Infos zu Themen, 1976–1983 Einladungen.
  15. 15 o. A.: Frauenverbände stützen Frauenhaus, in: Die Welt vom 25.8.1979, S. 25.
  16. 16 o. A.: 30 Jahre Hamburger Frauenorganisationen, in: Hamburger Abendblatt, Nr. 222 vom 22.9.1979, S. 4.
  17. 17 Ebbinghaus et al.: Wendepunkte, S. 277 f.
  18. 18 Protokoll der Sitzung der ahf am 7. Januar 1980, in: LFR Hamburg. Ordner: ahf 1976–1980, Protokoll u. a.m., S. 4.

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