Die friedliebende Gesellschaft und ihr patriarchaler Alltag – Häusliche Gewalt gegen Frauen in der DDR

verfasst von
  • Sabrina Zachanassian
veröffentlicht
Häusliche Gewalt in der DDR war für lange Zeit ein unbeachtetes Thema. Statistische Erhebungen zum Ausmaß der Gewalt fehlen. Viele gehen davon aus, dass sich die toughen DDR-Frauen so etwas nicht hätten gefallen lassen. Dabei war häusliche Gewalt in der DDR genauso verbreitet wie in der BRD.

Häusliche Gewalt in der DDR? Die gab es kaum! Davon sind viele ostdeutsche Sozialwissenschaftler*innen und DDR-Bürger*innen auch nach dem Umsturz 1989/90 überzeugt.1 Und tatsächlich gab es in der realsozialistischen Gesellschaft gewaltmindernde Faktoren. In den Medien wurde Männlichkeit kaum mit Gewalt in Verbindung gebracht – und wenn, dann wirkte sie abstoßend. Propagiert wurde das Leitbild einer sozialistischen Persönlichkeit, die sich durch soziale Kompetenz und verantwortungsbewusstes Verhalten auszeichnete. So hatte die SED von Beginn an die Gleichstellung der Geschlechter und die gesellschaftliche Integration der Frauen in die Verfassung geschrieben und Diskriminierung durch zahlreiche gesetzliche Maßnahmen über die Jahre nach und nach abgebaut, vor allem im beruflichen Sektor.2 So waren Frauen immer besser qualifiziert und in das berufliche und gesellschaftliche Leben integriert. Ihr verbesserter gesellschaftlicher Status führte schließlich zu einem gesteigerten Selbstbewusstsein.3 Und solche Frauen lassen sich doch nicht die Schläge eines Mannes gefallen! Oder doch?

Die inexistente Existenz von Gewalt

Nach der Wiedervereinigung wurden jedoch auch Stimmen lauter, die diese Auffassung infrage stellten – nämlich die von gewaltbetroffenen Frauen und Mitarbeiter*innen von Beratungseinrichtungen in der DDR. Die Frauenhäuser, die nach 1990 in allen östlichen Landesteilen entstanden, waren von Anfang an voll ausgelastet. Die meisten sich als Gewaltopfer bekennenden Frauen berichteten von langjährig erfahrener Gewalt schon zu DDR-Zeiten.4 

Mindestens ein Viertel aller Scheidungen in der DDR ging auf Gewalterfahrungen zurück. Auch wenn es keine offiziellen Erhebungen zu dem Ausmaß an häuslicher Gewalt in der DDR gab, finden sich in der Presse dennoch einige Hinweise. Laut einer Analyse in der DDR-Zeitschrift Für Dich gaben 22 Prozent der befragten Frauen ‚Tätlichkeiten‘ als Scheidungsgrund an.5 

Artikel: Für Dich 1974 Scheidung – Warum.

Was jedoch unter ,Tätlichkeit‘ zu verstehen ist, bleibt in allen zugrundeliegenden Quellen unbesprochen und die Zahlen bleiben unkommentiert. Zwar enthält Unsere Ehe, der Ratgeber für Jungvermählte, einen Absatz zu „schweren Eheverfehlungen“6; Tätlichkeiten werden hierunter jedoch nicht aufgeführt. Auch das Thema sexualisierte Gewalt in der Ehe wurde in Unsere Ehe kaum aufgegriffen. Zwar stellte sexuelle Nötigung in der Ehe einen Straftatbestand in der DDR dar.7 Aber Vergewaltigung in der Ehe war, wie in der Bundesrepublik, keine strafbare Handlung. Weil Sexualität zur ehelichen Pflicht gehörte, konnte es Vergewaltigung in der Ehe ebenso wenig geben wie häusliche Gewalt. Sie galt als Widerspruch zum vermeintlich realisierten Ideal der konfliktlosen sozialistischen Gesellschaft, in der alle Grundwidersprüche im Großen und Ganzen bewältigt seien.8 Das in der DDR für überwunden gehaltene Patriarchat galt einzig als eine Ausgeburt der bürgerlichen Gesellschaft und des kapitalistischen Auslands.

Die SED-Regierung praktizierte eine patriarchale Ignoranz, indem sie die Existenz von häuslicher Gewalt verleugnete. Lediglich in der Kunst gab es, wenn auch begrenzt, Freiräume zur Thematisierung häuslicher Gewalt. Brigitte Reimanns Roman Franziska Linkerhand9, die DEFA-Filme Bis dass der Tod euch scheidet10, Solo Sunny11, Unser kurzes Leben12 oder auch das Gemälde Wände13 von Wolfgang Peuker stellen partnerschaftliche Gewalt mehr oder weniger verdeckt dar.14  

Forschung zu dem Thema und mediale Auseinandersetzung wurden jedoch von der SED unterbunden.15 Wenn überhaupt, kam häusliche Gewalt in der medialen Öffentlichkeit nur indirekt zur Sprache. Nur erahnen lässt sich, welches Gewaltausmaß sich hinter Formulierungen wie „sexuelle Unstimmigkeiten“16, „sexuelle Rücksichtslosigkeiten“17 oder Ehestreitigkeiten verbirgt. 

Partnerschaftliche Gewalt wurde, da wo sie nicht mehr zu leugnen war, mit sogenannter ‚Asozialität‘ in Verbindung gebracht – also an den gesellschaftlichen Rand definiert. So wird in einem Gerichtsbericht, der in der Für Dich wiedergegeben wurde, der Beschuldigte namens Roland mit den Worten zitiert, dass Arbeit einem „das ganze Leben versaue“ und für einen Typen wie ihn „die Regeln des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft nicht gelten“18. Und da sei es nur folgerichtig, dass er seine Frau schlage und würge.19 Als Hauptursache dieser Übel galt der weitverbreitete Alkoholismus, denn mit ihm hingen „Streitereien, einschließlich Tätlichkeiten zusammen“20. Nicht gesellschaftliche Strukturen seien somit die Ursache für häusliche Gewalt, sondern die ‚asozialen‘ und ‚unsozialistischen‘ Entgleisungen Einzelner.21 Hatte sich der Beschuldigte jedoch als zuverlässiges Mitglied der Gesellschaft und fleißiger Arbeiter erwiesen, verlor die betroffene Frau sogleich an Glaubwürdigkeit und das Problem wurde zu einer Privatangelegenheit, in die man sich nicht einmischte.22 

Für Dich Artikel: Susanne Felz: Gerichts – Bericht, 1980, 1, S. 20
Kommentar des Staatsanwalts.

 

Für Dich Artikel: G., Gudrun: Als Zeuge und opfer, 1990, 18, S. 11.

Geh in die Ecke! – Gewaltfördernde Strukturen in der DDR

Gewaltbegünstigende Faktoren waren in der sich als friedliebend verstehenden realsozialistischen Gesellschaft durchaus angelegt. Staatliche Sozialisationsinstanzen waren streng hierarchisch strukturiert und verlangten Unterordnung. Gewalt unter Kindern etwa wurde zwar stark sanktioniert und mit autoritären Mitteln unterbunden, aber eben nur oberflächlich befriedet. Es wurde kaum nach Konfliktlösungsstrategien gesucht, da ein grundsätzliches Gewaltpotenzial unter der sozialistisch erzogenen Bevölkerung, laut Anspruch des Staates, gar nicht existieren konnte. Und so wurden gewaltverachtende Normen mit autoritär-gewaltvollen Instrumenten durchgesetzt.23 Solche repressiven Strukturen begünstigen die Herausbildung gewaltbereiter Charaktere, die mittels patriarchaler Gewalt um ihren Machterhalt kämpfen. Alternative, hierarchieärmere Formen des Zusammenlebens, die die gesellschaftliche Positionierung und die Entfaltung des Individuums auf eine gewaltfreie Weise ermöglichen, sind diesem System unbekannt. Und so befördern autoritäre Gesellschaftssysteme auch Männergewalt gegen Frauen. 

Auch wurden wohl die auch in der DDR nach wie vor identitätsstiftenden patriarchalen Männlichkeitskonzepte unterschätzt. Männer erlebten durch die voranschreitende Emanzipation der Frauen vor allem im beruflichen Bereich einen Statusverlust. Mehr noch: Frauen fühlten sich ihnen, nicht selten zu Recht, aufgrund ihrer Arbeitsleistung im öffentlichen und privaten Sektor immer häufiger überlegen. Ohne alternative identitätsstiftende Leitbilder für die Männer kam es zu privat ausgetragenen Geschlechterkämpfen, in denen Männer ihr Erniedrigungsempfinden durch den Machtverlust ausagierten.24 Die ganze Brutalität kommt in Aussagen von Männern zum Ausdruck, die so oder ähnlich völlig unverblümt zu Protokoll gegeben wurden: „[se wolln] gleichberechtigt sein, die Frauen. Also müssen se so’n Ding ooch mal vertragen. Se hätte ja zurückschlagen können, wa?“25 

Mit dem gestiegenen Selbstbewusstsein der Frauen stiegen auch ihre Ansprüche an Familie und Partnerschaft. Zudem waren viele nicht mehr durch finanzielle Abhängigkeit an ihre nicht zufriedenstellende Ehe gebunden. Diese positiven Entwicklungen veranlassten viele Frauen, sich von ihren sich der Gleichstellung verweigernden Männern scheiden zu lassen. Bereits 1973 war bekannt, dass in Trennungssituationen das Gewaltpotential erheblich ansteigt.26 Ebenso wie heute stieg auch in der DDR das Gewaltpotential in Trennungssituationen erheblich an. Das Gewaltrisiko erhöhte sich noch einmal, da Wohnraum fehlte und selbst geschiedene und von Partnergewalt betroffene Frauen manchmal noch Jahre mit dem Täter zusammenwohnen mussten. Was das für die Frauen und ihre Kinder bedeutete, verdeutlicht das Interview mit Karin S. und Brigitte R.

Trotz aller Emanzipation – Die meisten Frauen schwiegen

Und das aus den noch heute aktuellen Gründen: Angst und Scham. Es ist die Beschämung darüber, diese Erniedrigung erduldet zu haben. „Mehr noch als im Westen wurde eine emanzipierte DDR-Frau, die sich Gewalt gefallen ließ, mit dem Gefühl von Schuld und individuellem Versagen konfrontiert.“27 Es ist die Angst der Opfer, ins gesellschaftliche Abseits zu geraten. In der DDR etwa ging dies mit der Gefahr einher, nach § 249 StGB in der sogenannten ‚Asozialenkartei‘ als Gefährder*in der öffentlichen Ordnung registriert zu werden.

Für Dich Artikel: Gislinde Schwarz: Zufluchtsort 1990, 15, S 24-27.

Und damals wie heute wussten und wissen Frauen häufig nicht, wohin sie sich wenden können, weil Anlaufstellen fehlen. In der DDR gab es keine Frauenhäuser und kaum Hilfesysteme. Einzige Anlaufstelle war die Polizei, die zumeist abweisend reagierte: „Wir dürfen uns nicht in Privatangelegenheiten einmischen!“ So wurde eine Betroffene abgewehrt.28 Seit den 1980er-Jahren wurde immerhin das Netz an Ehe- und Sexualberatungsstellen ausgebaut – Anlaufstellen, an die sich Frauen mit Gewalterfahrungen wenden konnten. Allerdings war der Fokus dieser Beratungsstellen ein anderer und das Personal zum Thema häusliche Gewalt mit all seinen komplizierten Dynamiken nicht geschult.29 Darüber hinaus hatten diese Anlaufstellen angesichts der hohen Scheidungsrate in der DDR eher eine eheerhaltende Ausrichtung.30 

Frauen beginnen sich zu wehren

1987 gründete sich in Weimar unter dem Dach der Kirche eine oppositionelle Frauengruppe um Petra Streit. In der Weimarer Frauenteestube fand ein Austausch zu Gewalterfahrungen statt. In informellen Vorträgen wurde über die Rechte betroffener Frauen aufgeklärt und über den ignoranten Umgang von Polizei und Justiz mit gewaltbetroffenen Frauen berichtet. Diese Veranstaltungen nutzten die Aktivistinnen auch, um illegalerweise Fragebögen an die Anwesenden zu verteilen. Die 151 beantworteten Bögen sollten das Ausmaß sexualisierter Gewalt erfassen und sind eine der wenigen statistischen Erhebungen  aus der DDR.31 

Auswertung der Fragebögen der Weimarer Frauengruppe

Auch wenn die Forschung in der DDR keine Zahlen zur partnerschaftlichen Gewalt gegen Frauen vorlegte – weil nicht sein konnte, was nicht sein durfte: Die vielen Berichte und Indizien legen eindeutig dar, dass häusliche Gewalt in der DDR, entgegen der Meinung vieler, weit verbreitet war. Jedoch hält die „Tabuisierung von Gewalt gegen Frauen in der DDR bis heute an“32.
 

Veröffentlicht: 21. November 2025; Zuletzt aktualisiert: 30. April 2025
Verfasst von
Sabrina Zachanassian

studierte Erziehungswissenschaften und Gender Studies und ist langjährige Projektmitarbeiterin in der Feministischen Bibliothek MONAliesA in Leipzig. Ihre Forschungsthemen umfassen unter anderem die Funktionsweise des Patriarchats sowie die Entstehung von Geschlechtsidentitäten.

Empfohlene Zitierweise
Zachanassian , Sabrina (2025): Die friedliebende Gesellschaft und ihr patriarchaler Alltag – Häusliche Gewalt gegen Frauen in der DDR, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/die-friedliebende-gesellschaft-und-ihr-patriarchaler-alltag-haeusliche-gewalt-gegen-frauen
Zuletzt besucht am: 16.12.2025

Fußnoten

  1. 1

    Vgl. Schröttle, Monika: Politik und Gewalt im Geschlechterverhältnis. Eine empirische Untersuchung über Ausmaß, Ursachen und Hintergründe von Gewalt gegen Frauen in ostdeutschen Paarbeziehungen vor und nach der deutsch-deutschen Vereinigung, Bielefeld 1999, S. 169, S. 145.

  2. 2

    Ebenda, S. 222, 234, 250.

  3. 3

    Vgl. Hirsch, Ingeburg: Scheidung – Warum?, in: Für Dich, 1974, H. 21, S. 20‒22, hier S. 20, oder: Halgasch, Prof. Dr. habil. Richard / Lungwitz, Dr. Kurt: Entwicklung und Faktoren der Ehescheidungen, in: Neue Justiz 3, 1974, S. 72‒76, hier S. 76. 

  4. 4

    Vgl. Schröttle, Monika: Politik und Gewalt im Geschlechterverhältnis, S. 173.

  5. 5

    Vgl. Halgasch / Lungwitz: Entwicklung und Faktoren der Ehescheidungen, S. 76, oder: Für Dich – Redaktion: Scheidung-Warum?, in: Für Dich, 1974, H. 19, S. 22‒23.

  6. 6

    Polte, Wolfgang et al.: Unsere Ehe, Verlag für die Frau Leipzig 1988, S. 287.

  7. 7

    Vgl. Diedrich, Ulrike: Öffentliches Sprechen über sexuellen Missbrauch in der frühen DDR. Einblicke in: eine juristische Fachzeitschrift, in: Streit. Feministische Rechtszeitschrift 2005, 1, Jg. 23, S. 3 – 11, hier S. 6.

  8. 8

    Vgl. Schröttle, Monika: Politik und Gewalt im Geschlechterverhältnis, S. 210.

  9. 9

    Reimann, Brigitte: Franziska Linkerhand, Berlin 2013.

  10. 10

    Carow, Heiner: Bis dass der Tod euch scheidet. DEFA-Produktion 1979.

  11. 11

    Wolf, Conrad: Solo Sunny. DEFA-Produktion 1980.

  12. 12

    Warneke, Lothar: Unser kurzes Leben. DEFA-Produktion 1981.

  13. 13

    Peuker, Wolfgang: Wände 1981.

  14. 14

    Vgl. Eßbach, Gabriele / Fünfstück, Vera: „Deutsche Demokratische Männergewalt“ Gewalt gegen Frauen in der DDR, in: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis, 2001, H. 56/57, S. 31–39, hier S. 31.

  15. 15

    Vgl. Schröttle: Politik und Gewalt im Geschlechterverhältnis, S. 104.

  16. 16

    Halgasch / Lungwitz: Entwicklung und Faktoren der Ehescheidungen, S. 75.

  17. 17

    Bobach, Helga: Ehe- und Familienberatung – Für Sie gefragt, in: Für Dich 1973, H. 17, S. 38‒39, hier S. 39.

  18. 18

    Felz, Susanne: Gerichts-Bericht: Der große Abgang, in: Für Dich, 1980, H. 01, S. 20.

  19. 19

    Vgl. ebenda. und: Hälbig, Wolfgang: Kommentar des Staatsanwaltes, in: ebenda.

  20. 20

    Ebenda. S. 74. und vgl. Hirsch: Scheidung – Warum? S. 21 und z. B. vgl. Polte: Unsere Ehe, S. 283. Freeland, Jane: Feminist Transformations and Domestic Violence Activism in Divided Berlin 1968‒2002, Oxford 2022, S. 127.

  21. 21

    Vgl. Schröttle: Politik und Gewalt im Geschlechterverhältnis, S.138.

  22. 22

    Vgl. G., Gudrun: Als Zeuge und Opfer, in: Für Dich, 1990, H. 18, S. 11.

  23. 23

    Vgl. ebenda, S. 211–214.

  24. 24

    Vgl. ebenda, S. 237, 242 und 249. 

  25. 25

    Casanova boxt sich durch, in: Müller, Christine: Männerprotokolle 1985, S. 10–25, hier S. 11.

  26. 26

    Vgl. Für-Dich-Redaktion: Interview mit Peter Deutsch, Dr. Peter Przybylski, Jutta Schütz-Schieman, Gerhard Stübe: Nach der Scheidung, in: Für Dich 1980, H. 8, S. 10 f., hier S. 11.

  27. 27

    Schröttle: Politik und Gewalt im Geschlechterverhältnis, S. 141.

  28. 28

    Schulz, Erika: zitiert nach: Schwarz, Gislinde: Zufluchtsort, in Für Dich, 1990, H. 15, S. 24–27, hier S. 27.

  29. 29

    Vgl. Schröttle: Politik und Gewalt im Geschlechterverhältnis, S. 131.

  30. 30

    Vgl. Halgasch / Lungwitz: Entwicklung und Faktoren der Ehescheidungen, S. 75.

  31. 31

    Vgl. z. B. Schröttle: Politik und Gewalt im Geschlechterverhältnis, S. 61 f und Cygan, Sabine, 22.08.2023: Sexismus und sexuelle Gewalt in der DDR, #MeToo in der DDR: Aufbruch zum Tabubruch, Zugriff am 16.09.2024 unter https://www.mdr.de/geschichte/ddr/alltag/familie/sexismus-sexuelle-gewalt-metoo-frauenbewegung-100.html. 

  32. 32

    Vgl. Eßbach / Fünfstück: „Deutsche Demokratische Männergewalt“, hier S. 37.

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