Die Abtreibungsdebatte in der Neuen Frauenbewegung

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Der sogenannte Abtreibungsparagraf verbietet Frauen in Deutschland seit 1871, eine Schwangerschaft abzubrechen. Der Protest gegen den §218 mobilisierte ab 1971 die Frauen in der ganzen Bundesrepublik und markierte den eigentlichen Start der zweiten Welle der Frauenbewegung.

„Wir haben abgetrieben!“1

Dies bekannten 374 Frauen auf dem Titel des Stern vom 6. Juni 1971 und erklärten, gegen den §218 verstoßen zu haben. Das Abtreibungsverbot war das Thema, an dem sich die seit 1968 schwelende Frauenfrage entzündete und das die Frauen bundesweit mobilisierte. Das erklärte Ziel war die ersatzlose Streichung des §218 und damit das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und den eigenen Lebensentwurf.

Vorboten und erste Aktionen

Nachdem in den ersten zwei Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg der §218 aus der öffentlichen Diskussion verschwunden war, machten Gruppen ihn ab 1970 wieder zum Thema. Federführend war die Frauenaktion 70 in Frankfurt am Main, die sich nicht aus dem studentischen Milieu heraus entwickelt hatte: Sie bildete sich 1970 aus dem Zusammenschluss einer Projektgruppe der Humanistischen Aktion, einem linksliberalen Verband mit Schwerpunkt auf Demokratie und Menschenrechten, und einem Frauenarbeitskreis der Volkshochschule Frankfurt. Schon bei ihrem ersten Treffen im Frühling 1970 identifizierten sie den §218 als geeignetes Diskussions- und Kampagnenobjekt. Ein offener Brief an die Abgeordneten des Bundestages und eine Unterschriftenkampagne bei Ärzten waren erste Aktionen.2 Diese wurden gehört – sowohl von den Politikern in Bonn als auch von der katholischen Kirche – aber erst im Juni 1971 entfaltete sich die ganze explosive Kraft des Themas Abtreibung.

Selbstverständnis und Ziele der Frauenaktion 70

 

Ein Fanal: Die Selbstbezichtigungskampagne im Stern

Initiatorin des Manifestes im Stern war Alice Schwarzer. Die Journalistin und Aktivistin im Mouvement de libération des femmes (MLF) hatte die Idee aus Frankreich mitgebracht, wo sie zu dieser Zeit als Korrespondentin lebte. Das französische Wochenmagazin Nouvel Observateur hatte am 5. April 1971 auf Anregung von Feministinnen das Manifest der 343 veröffentlicht: 343 Französinnen, darunter Simone de Beauvoir, Françoise Sagan und Jeanne Moreau, hatten erklärt: „Je me suis fait avorter“ – Ich habe abgetrieben.3

Für die deutsche Selbstbezichtigungs-Aktion gewann Schwarzer den Stern zur Veröffentlichung und die Unterstützung einiger Frauengruppen, darunter den kommunistischen Sozialistischen Frauenbund Berlin und die liberale Frauenaktion 70. Die meisten der 374 im Stern veröffentlichten Unterschriften wurden jedoch von einzelnen Frauen gesammelt, die von Mund zu Mund darauf aufmerksam gemacht worden waren.4

Zusammenfassung der Geschehnisse der letzten drei Jahre und Bericht über die begonnene Ärztekampagne

In Deutschland wurde das Stern-Manifest innerhalb weniger Tage zum nationalen Skandal – und Auslöser einer Lawine. Unter den Frauen, die den Appell ‚Ich bin gegen den §218 und für Wunschkinder!‘ unterzeichnet hatten, waren Prominente wie Romy Schneider, Senta Berger oder Veruschka von Lehndorff und auch Alice Schwarzer selbst. Die meisten waren jedoch normale Frauen, auch viele Hausfrauen.5 Die Selbstbezichtigung bewegte die ganze Nation wochen-, ja monatelang. Aus einzelnen Frauengruppen wurde die Aktion 218 – ein Netz, das die ganze Bundesrepublik überzog.

Protest und Provokation: Die Aktion 218

Tausende von Frauen stießen im Sommer 1971 zur (nun als solche benannten) Aktion 218, es wurden neue Gruppen in weiteren Städten gegründet, frau informierte, vernetzte sich – und wurde laut. Das Verbot der Abtreibung wurde zum Zeichen der Fremdbestimmung über die Gebärfähigkeit der Frau, die heimlichen Durchführungen wurden zum gemeinsamen Erfahrungshintergrund, vor dem sich die Neue Frauenbewegung zu einer Massenbewegung auswuchs – weit über die jugendlichen Aktivistinnen der 1968er hinaus.6 Doch hatte dies auch polizeiliche Maßnahmen zur Folge: In mehreren Städten wurden in den Folgemonaten bei Frauen und Organisationen, die sich an der Selbstbezichtigungskampagne beteiligt hatten, Hausdurchsuchungen durchgeführt. Diese wirkten jedoch eher bestärkend als einschüchternd. Die Frauen informierten sich über ihren rechtlichen Spielraum und gaben ihr Wissen weiter.7

Im Juli 1971 überreichten 30 Delegierte der Aktion 218 dem Justizministerium 86.000 Solidaritätserklärungen. Im September 1971 kündigte Justizminister Jahn eine Reform des §218 an: Er lehnte jedoch die Fristenlösung (straffreier Abbruch bis zwölf Wochen nach der Empfängnis) ab und favorisierte stattdessen die sogenannte Indikationslösung: Ein Schwangerschaftsabbruch sollte nur bei ‚medizinisch-sozialer‘, ‚ethischer‘ oder ‚eugenischer‘ Indikation möglich sein, sprich: bei Gefahr für das Leben der Mutter, nach einer Vergewaltigung oder bei Behinderung des Fötus. Die SPD war über die Abtreibungsfrage gespalten, insbesondere die sozialdemokratischen Frauen sprachen sich mehrheitlich für die Fristenlösung aus. Die FDP forderte als einzige Partei konsequent die Fristenlösung.

Im Spätsommer veröffentlichte Alice Schwarzer im Suhrkamp-Verlag das Buch Frauen gegen den §218. Darin enthalten sind Gesprächsprotokolle mit 18 Frauen, die abgetrieben haben, ein Essay von Schwarzer zur Geschichte des §218 und der Aktion sowie ein Kollektivtext der Münchner Sozialistischen Arbeitsgruppe zur Befreiung der Frau – Aktion 218. Die Autorinnen befürchteten, dass „CDU und SPD sich vielleicht die Hände reichen, diesmal über der Indikationslösung, und zwar gegen die ausdrücklichen Forderungen der SPD- und FDP-Frauen und sämtlicher Frauen der Aktion §218“.8
Im Herbst 1971 demonstrierten in mehreren deutschen Städten tausende Frauen – und solidarische Männer – gegen den Jahn-Entwurf und für eine ersatzlose Streichung des §218. Slogan: „Von Frauen, die er quält, wird Jahn nicht mehr gewählt!“9

Frauen gegen den § 218 : 18 Protokolle, aufgezeichnet von Alice Schwarzer

Auch die Gegner mobilisieren: Frauen vs. Kirche (1972–1973)

Im Jahr 1972 begann die katholische Kirche, vermehrt Druck auf die PolitikerInnen auszuüben. Da die Bundestagswahl nahte, erklärte der Kölner Kardinal Höffner im Februar 1972: „Abgeordnete, die nicht bereit sind, die Unantastbarkeit menschlichen Lebens, auch des ungeborenen Kindes, zu gewährleisten, sind für einen gläubigen Christen nicht wählbar.“10

Im März 1972 machte die DDR11 den Schritt, um den in der BRD noch gerungen wurde: Die Volkskammer der DDR verabschiedete das ‚Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft‘. In den ersten drei Monaten nach Empfängnis durften die Frauen in der DDR künftig straflos abtreiben.12

Die Forschungsliteratur kommt zum Schluss, dass dies auch in Reaktion auf die Proteste der westdeutschen Frauenbewegung geschah.13 Auch wenn in der DDR von einer Bewegung nicht gesprochen werden kann, legten Frauen beim Gesundheitsministerium vielfach Beschwerde gegen die gängige Abtreibungs-Praxis ein. (Die Frauen mussten die Erlaubnis für einen Abbruch bei lokalen Kommissionen einholen.)14 Die Liberalisierung war eine der seltenen Möglichkeiten für das DDR-Regime, sich aufgeschlossener und moderner zu präsentieren als der westliche Nachbarstaat.15

Aufruf zur Demonstration am Opernplatz am 08. April um 12 Uhr.

In der BRD ging der Kampf weiter – und wurde zunehmend radikaler: In Köln veranstalteten Frauen im Juni 1972 das ‚erste deutsche Frauentribunal gegen den §218‘. Rund 1.200 Aktivistinnen klagten in der Kölner Festhalle Gürzenich die Phalanx aus Politikern, Kirchenvertretern, Ärzten, Juristen etc. an, ihnen ihr Selbstbestimmungsrecht zu verweigern.16

Nach der Bundestagswahl am 19. November 1972 folgten weitere spektakuläre Aktionen. So stürmten Frauengruppen im April 1973 die Jahreshauptversammlung des Hartmannbundes und bewarfen die teilnehmenden Ärzte mit Mehlbeuteln und gekochten Nudeln. Die Parolen der Frauen lauteten „Ungeborenes wird geschützt, Geborenes wird ausgenützt“ und „Wir werden auf Mutterschaft getrimmt, damit bei euch die Kasse stimmt“.17 Kurz zuvor hatten §218-Aktivistinnen wegen der restriktiven Abtreibungspolitik der katholischen Kirche eine Kirchenaustrittskampagne gestartet. Während der Verlesung des Hirtenbriefes zum §218 im März 1973 stürmten etwa 100 Frauen den Frankfurter Dom und übertönten mit ihren Sprechchören („Ungeborenes wird geschützt – Geborenes wird ausgenützt!“) die Lesung. 31 Frauen und 20 Männer wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen.18 Auch die Busfahrten schwangerer Frauen nach Holland, wo Abtreibungen erlaubt waren, wurden von Aktivistinnen durch kollektive Demonstrationsfahrten öffentlichkeitswirksam thematisiert.19

Da für den Juni 1974 die Verabschiedung der §218-Reform angekündigt war, organisierten Frauengruppen aus ganz Deutschland vom 8. bis zum 16. März 1974 die ‚Aktion Letzter Versuch‘. Die Aktionswoche sollte Druck auf SPD und FDP aufbauen und die Parteien dazu bringen, der Verabschiedung der Fristenlösung zuzustimmen. Die Aktionswoche machte Schlagzeilen und endete mit einem Nationalen Protesttag am 16. März 1974, bei dem tausende Frauen in deutschen Städten auf die Straßen gingen.

Aufruf zu Aktionen vor der entscheidenden Lesung im Bundestag zu § 218

Umkämpfte Kompromisse: Fristenlösung und Indikationslösung

Am 26. April 1974 verabschiedete der Bundestag mit Stimmen von SPD und FDP die Fristenlösung (Bundeskanzler Willy Brandt stimmte nicht mit, er verließ während der Abstimmung den Plenarsaal). Doch der Erfolg währte nur kurz: Die CDU/CSU-Fraktion legte im Juli 1974 Verfassungsbeschwerde gegen die Fristenlösung ein.20 Das Gesetz trat nicht in Kraft. Im Februar 1975 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Fristenlösung für verfassungswidrig. In einem Minderheitenvotum erklärten zwei der VerfassungsrichterInnen die Fristenlösung für verfassungskonform: Richterin Wiltraud Rupp-v. Brünneck und Richter Dr. Helmut Simon.21

Aktivistinnen der Aktion 218 hatten im Vorfeld zum Protest aufgerufen. Am Tag vor der Entscheidung demonstrierten rund 12.000 Frauen für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Im Februar 1976 verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von SPD und FDP schließlich die Indikationslösung. Der Schwangerschaftsabbruch war ab jetzt nur dann nicht strafbar, wenn eine ‚medizinische‘, ‚kriminologische‘, ‚embryopathische‘ oder eine ‚soziale‘ Indikation vorlag. Deutsche Frauen hatten also weiterhin nicht das Recht auf den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft, sondern mussten um die ‚Gnade‘ bitten.

Die Empörung der Frauen, die jahrelang für das Recht auf Schwangerschafts-abbruch gekämpft hatten, war groß. Doch obwohl der Kampf um die Abschaffung des §218 zwar eines der Kernthemen der Bewegung blieb, stand er nicht mehr im Zentrum. Die Neue Frauenbewegung hatte inzwischen viele weitere Themen gesetzt.

Ausblick: Abtreibungsgegner lassen nicht locker

Im Frankfurter Frauengesundheitszentrum tauschten sich im November 1978 rund hundert Teilnehmerinnen aus 30 Frauenzentren über die Erfahrungen mit dem reformierten §218 aus. In den CDU-regierten Bundesländern und in Bayern wurde das Gesetz besonders rigide ausgelegt: Ärzte weigerten sich, Indikationen auszustellen, für Schwangerschaftsabbrüche wurden keine Krankenhausbetten zur Verfügung gestellt. Nach wie vor fuhren zehntausende deutsche Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch nach Holland.22 Zwar tat sich in den darauffolgenden Jahren einiges (zum Beispiel ab 1979 Gründung von Pro-Familia-Beratungszentren, in denen auch Abbrüche durchgeführt wurden), aber auch die Abtreibungsgegner, allen voran die katholische Kirche, kämpften unvermindert – und unter Aufwendung großer finanzieller Mittel – gegen die Indikationslösung. Auf dem Deutschen Katholikentag in Düsseldorf im September 1982 starteten die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) eine auf mehrere Jahre angelegte Kampagne mit dem Titel ‚Wähle das Leben‘. Ziel: die Wiederverschärfung des §218.23 Im Spiegel vom Oktober 1984 warnte Alice Schwarzer davor, dass die aktuelle liberale Handhabung der Indikationslösung eine Frage des Zeitgeistes sei: Das Gesetz lasse den Spielraum, die Schrauben auch jederzeit eng anzuziehen, das heißt Frauen und Ärzte so unter Druck zu setzen, wie dies vor der Reform geschah.24

Wiederaufflammen der Debatten: Memmingen, die Wiedervereinigung und die Beratungslösung (1988–1993)

Große mediale Aufmerksamkeit erfuhr der Prozess gegen den Gynäkologen Horst Theissen und eine seiner 79 Patientinnen, Magdalena Federlin, vor dem Landgericht im bayerischen Memmingen, der im September 1988 begann. Das in den Medien als ‚Hexenprozess‘ oder ‚Kreuzzug‘ bezeichnete Verfahren ging als größter Abtreibungsprozess und Einschüchterungsversuch von Ärzten und Frauen in die deutsche Rechts- und Frauengeschichte ein: Der Gynäkologe habe angeblich Abtreibungen durchgeführt, ohne dass eine (soziale) Indikation vorgelegen habe. In dem Prozess gegen den Arzt führten die Richter, gegen die die Verteidigung mehrmals Befangenheitsanträge stellte, Theissens Patientinnen bewusst vor. Sie luden 79 Frauen vor, verlasen ihre Namen und befragten sie öffentlich zu intimsten Details. Magdalena Federlin wehrte sich und ist bis heute feministisch engagiert.

Mit der Wiedervereinigung entbrannte ein neuer Konflikt um den §218: Das BRD-Gesetz sollte nun auch für das Gebiet der ehemaligen DDR gelten, wo seit 1972 die Fristenlösung galt. Frauenpolitisch Engagierte sahen eine historische Chance und demonstrierten für die Abschaffung des §218. Im Osten sammelte der Unabhängige Frauenverband (UFV) 50.000 Unterschriften von DDR-Bürgerinnen und Bürgern für die Beibehaltung der Fristenregelung.25 Frauengruppen in Ost- und Westdeutschland führten am 16. Juni 1990 gleichzeitig große Demonstrationen für das Selbstbestimmungsrecht der Frau und die Abschaffung des §218 durch. In Berlin blockierten Frauen um den UFV kurzfristig die Grenzübergänge am Brandenburger Tor und am Potsdamer Platz, um den §218 symbolisch auszusperren.26 Die gemeinsamen Aktionen waren stets begleitet von teils heftigen Auseinandersetzungen zwischen engagierten Frauen aus Ost- und Westdeutschland. Grundsätzliche Standpunkte dazu, wie Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht und gestaltet werden könne, basierten auf völlig unterschiedlichen Erfahrungen und waren entsprechend divergent.27 Am Ende erfüllte sich die Hoffnung auf Übernahme der ostdeutschen Fristenregelung nicht.28 Am 26. Juni 1992 verabschiedete der nun gesamtdeutsche Bundestag nach einem 16-stündigen Verhandlungsmarathon einen Kompromiss: Innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft sei eine Abtreibung erlaubt, allerdings müsse die schwangere Frau sich zwingend zuvor beraten lassen und die Beratungsbescheinigung dem abtreibenden Arzt vorlegen. Zwischen Beratung und Abbruch müssten drei Tage liegen.

Doch im Mai 1993 erklärte das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage der Bayerischen Staatsregierung das Gesetz für verfassungswidrig und forderte den Gesetzgeber zu Korrekturen auf. Der Bundestag verschärfte nun den §218 wieder: Ein Schwangerschaftsabbruch sei unter den genannten Bedingungen jetzt ‚rechtswidrig, aber straffrei‘. Die Zwangsberatung muss schriftlich dokumentiert werden.

In dieser Fassung gilt der §218 in Deutschland bis heute. In den meisten westeuropäischen Ländern gilt seit den 1970er-Jahren die Fristenlösung.

Veröffentlicht: 20. August 2018
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FMT – FrauenMediaTurm
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FMT – FrauenMediaTurm (2024): Die Abtreibungsdebatte in der Neuen Frauenbewegung, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
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Fußnoten

  1. 1 FrauenMediaTurm (FMT), SE.11-a „374 deutsche Frauen halten den § 218 für überholt und erklären öffentlich: ‚Wir haben gegen ihn verstoßen‘“, in: Stern, 1971, Nr. 24.
  2. 2 Lenz, Ilse: Die Neue Frauenbewegung in Deutschland. Eine Quellensammlung, Wiesbaden 2008, S. 76 f.
  3. 3 FMT, SE.11-a Le Nouvel Observateur: La liste des 343 francaises qui ont le courage de signer le manifeste “Je me suis fait avorter”, 1971.
  4. 4 FMT, SE.11.158, Schwarzer, Alice: Frauen gegen den § 218: 18 Protokolle, aufgezeichnet von Alice Schwarzer; mit einem Bericht der Sozialistischen Arbeitsgruppe zur Befreiung der Frau, München, Frankfurt a.M. 1971 (1. Aufl.), S. 148.
  5. 5 Schwarzer, Alice: So fing es an. Zehn Jahre Frauenbewegung, Köln 1981, S. 24.
  6. 6 Lenz: Frauenbewegung, S. 72.
  7. 7 FMT, AK.218.014 Akte zur Aktion 218 „Protokoll vom 4. August 1971“.
  8. 8 FMT, SE.11.158, Schwarzer, Alice: Frauen gegen den §218: 18 Protokolle, aufgezeichnet von Alice Schwarzer; mit einem Bericht der Sozialistischen Arbeitsgruppe zur Befreiung der Frau, München, Frankfurt a.M. 1971 (1. Aufl.), S. 121.
  9. 9 FMT, PD-FE.03.01, Chronik der Neuen Frauenbewegung 1971 „‚Von Frauen, die er quält, wird Jahn nicht mehr gewählt‘ Tausende forderten legale Abtreibung“, in: Tageszeitung, 8.11.1971 (Kapitel 3.2. Dokumente zur Chronologie der Ereignisse, Demonstrationen gegen den §218).
  10. 10 Joseph Kardinal Höffner (1986): Kraft des Glaubens II; Freiburg: Herder, S. 426 und 472. Zitat nach: Joseph Höffner (1906–1987): Soziallehre und Sozialpolitik; Gabriel, Karl / Große Kracht, Hermann-Josef (Hg.): „Der personale Faktor“, Paderborn 2005.
  11. 11 Zur Frage der Abtreibung in der DDR der 1960er-Jahre vgl.: Leo, Annette / König, Christian: Die ‚Wunschkindpille‘. Weibliche Erfahrung und staatliche Geburtenpolitik in der DDR, Göttingen 2015, S.179–183 und Krolzik-Matthei, Katja: Abtreibung als Gegenstand feministischer Debatten, in: Busch, Ulrike / Hahn, Daphne (Hg.): Abtreibung. Diskurse und Tendenzen, Bielefeld 2015, S.105 f sowie Grossmann, Atina: „Sich auf ihr Kindchen freuen“. Frauen und Behörden in Auseinandersetzungen um Abtreibungen Mitte der 1960er Jahre, in: Lüdke, Alf / Becker, Peter (Hg.): Akten. Eingaben. Schaufenster. Die DDR und ihre Texte. Erkundungen zu Herrschaft und Alltag, Berlin 1997, S. 241-257.
  12. 12 Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft, Zugriff am 10.4.2018 unter http://www.verfassungen.de/ddr/schwangerschaftsunterbrechung72.htm.
  13. 13 Buchholz, Ramona Katrin: Legenden der Gleichberechtigung. Eine literatursoziologische Analyse zum ‚Gleichstellungsvorsprung‘ ostdeutscher Frauen, Heidelberg 2015, S. 227.
  14. 14 Grossmann: „Sich auf ihr Kindchen freuen“. Frauen und Behörden in Auseinandersetzungen um Abtreibungen Mitte der 1960er Jahre, in: Lüdke, Alf / Becker, Peter (Hg.): Akten. Eingaben. Schaufenster.
  15. 15 Leo, Annette / König, Christian: Die ‚Wunschkindpille‘, S. 180 f.
  16. 16 FMT, PT.1972-02, Akte zur Aktion 218, Flugblatt „Frauen klagen an“, 1972.
  17. 17 FMT, PD.SE.11-05, Pressedokumentation Chronologie zu §218, „Frauen werfen Babypuder, Nudeln und eine Milchflasche“, in: Frankfurter Neue Presse, 16.4.1973.
  18. 18 FMT, Z189, Paragraph 218-Zeitung, 1973.
  19. 19 Vgl. Pro Familia Bremen (Hg.): Wir wollen nicht mehr nach Holland fahren, Nach der Reform des §218 – Betroffene Frauen ziehen Bilanz, Hamburg 1978.
  20. 20 FMT, PD-SE.11.12, Pressedokumentation zur Chronologie §218, „Begründung mit Widersprüchen: wenig überzeugende Verfassungsklage der CDU7CSU-Fraktion gegen §218“, in: Frankfurter Rundschau, 17.7.1974.
  21. 21 BVerfGE 39, 1 - Schwangerschaftsabbruch I, Zugriff am 29.5.2018 unter http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv039001.html.
  22. 22 Louis, Chantal, 6.3.2018: Abtreibung: Gegen §218, Zugriff am 14.5.218 unter http://www.frauenmediaturm.de/neue-frauenbewegung/abtreibung-gegen-218/.
  23. 23 Ebenda.
  24. 24 Schwarzer, Alice: „Heiner Geißler hat recht: Die Klima-Wende um den Abtreibungs-Paragraphen“, in: Der Spiegel 1984, Nr. 40, Zugriff am 24.5.2018 unter http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/13510326.
  25. 25 Krolzik-Matthei: Abtreibung als Gegenstand feministischer Debatten, S. 106.
  26. 26 Lenz: Frauenbewegung, S. 871.
  27. 27 Krolzik-Matthei: Abtreibung als Gegenstand feministischer Debatten, S. 107.
  28. 28 Buchholz: Legenden der Gleichberechtigung, S. 230.

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