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Scheidung nach türkischem Recht : 1. Voraussetzung für eine Scheidung nach Art. 134 türkZGB ist, daß der Antragsteller nicht die Alleinschuld an der Zerrütung trägt und dies auch beweisen kann.; 2. Zum Einspruchsrecht gegen die Ehescheidung; hier: kein Rechtsmißbrauch