Zwei Beschlüsse zum Schluss

veröffentlicht 12. Juli 2017

Ein Schritt vor – und vielleicht zurück?

Am 30.06. wurde eine Reform der Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft beschlossen. Die Gesetzeslage soll an das Zeitalter der Digitalisierung angepasst werden. Diese Entscheidung bewegt auch die Arbeit der Bibliotheken und Archive im i.d.a.-Dachverband, die mit ihren Digitalisierungsprojekten Material für den Aufbau des Digitalen Deutschen Frauenarchivs liefern.

Dr. Katrin Lehnert berät das DDF-Portal und die i.d.a-Einrichtungen bei Fragen der Rechteklärung. Ihre Einschätzung zur Urheberrechtsnovelle: Die Novelle bringe für Bibliotheken, Archive und Wissenschaft kleine Verbesserungen, insbesondere mehr Rechtssicherheit in Bezug auf die Digitalisierung ihrer Bestände und eine übersichtlichere Darstellung der für sie geltenden Ausnahmeregelungen. Schlecht sei dagegen, dass das Gesetz auf 5 Jahre begrenzt sei – so bestünde die Gefahr, danach sogar hinter bisherige Regelungen zurückzufallen.

Also: Mehr Klarheit für die aktuelle Arbeit, aber eine unsichere Zukunft. Die Digitalisierung ist eine Herausforderung, die die i.d.a.-Einrichtungen annehmen.

Mehr zur Urheberrechtsreform in einer Stellungnahme von iRights: https://irights.info/artikel/urheberrecht-fuer-wissenschaft-und-bildung-bundestag-beschliesst-reformen/28596#more-28596

Bewegungsgeschichte wird gemacht

Mehr Schlagzeilen machte allertdings am 30.06. die Zustimmung zur ,Ehe für alle‘. Die historische Entscheidung ist ein guter Anlass, um an Kämpfe von Emanzipationsbewegungen und Aktivst*innen zu erinnern. So zeigte z.B. das Schwule Museum in der letzten Woche aus seinem Fundus das Plakat zur Aktion Standesamt von 1992. 

Auch der META-Katalog des i.d.a.-Dachverbandes gewährt Einblicke in Bewegungseschichte, gerade auch in feministischen Perspektiven rückt der "Tatort Ehe" immer wieder in den Blick. Die Frauenbewegung kämpfte lange dafür, dass Vergewaltigung in der Ehe strafbar ist. Vor 20 Jahren war es endlich soweit. Am 16. Mai 1997 schrieb Margrit Gerste in der Zeit: „An diesem Donnerstag, den Frauen im Parlament sei Dank, wird sich das endlich ändern, sofern die Opposition vollzählig antritt. Dann wird ein neuer Strafgesetzbuch-Paragraph 177 verabschiedet. Er basiert auf einem klugen Gruppenantrag von Parlamentarierinnen.“

Nicht zum ersten Mal hatten Frauenbewegungen dafür gekämpft, dass sich die Institution der Ehe ändert, weg von patriarchalen Prinzipien, hin zu mehr Gleichberechtigung. So sorgte vor 40 Jahren eine Reform für die Abschaffung der "Hausfrauenehe": Bis 1977 benötigten Ehefrauen  in (West)Deutschland die Erlaubnis des Ehemannes, wenn sie berufstätig sein wollten. 

Bewegungen schreiben Geschichte – heute wie vor 20 oder 40 Jahren! Das gibt Schub für die nächsten Etappen.

Stand: 12. Juli 2017

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