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§ 218 und die Frauenbewegung

veröffentlicht 15. April 2024
Noch immer ist das Recht auf sexuelle und körperliche Selbstbestimmung für Frauen keine Selbstverständlichkeit. Wie ein roter Faden zieht sich der Kampf um den § 218 durch die Frauenbewegungsgeschichte. Dabei bildet der 15. April 2024 einen wichtigen Meilenstein, wenn die erstmals eingesetzte Expert*innenkommission der Bunderepublik ihre Empfehlungen zur Regulierung des umstrittenen Schwangerschaftsparagrafen veröffentlicht. Ausgabe 4/24 der DDF-Reihe Infos, Links & Materialien.
Schlagworte
  • Frauenbewegung
  • Schwangerschafts­abbruch
  • Abtreibung

Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Sie sahen im § 218 eine 5-jährige Zuchthausstrafe für Frauen vor, die ihre ungeborenen Kinder abtrieben. Im § 219 wurde die Unterstützung einer schwangeren Frau bei einer Abtreibung mit einer 10-jährigen Zuchthausstrafe belegt.

Rechtliche Manifestationen

Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts forderten emanzipatorische Stimmen die ersatzlose Streichung. In der Weimarer Republik entwickelte sich eine breite gesellschaftliche Debatte um Für und Wider der Bestimmungen. Durch die rassenideologische Körper- und Reproduktionspolitik des Nationalsozialismus wurde diese brutal abgeschnitten.

Auch in der Nachkriegszeit blieben die Paragrafen im Strafgesetzbuch bestehen. Debatten darum waren von kurzen Reformbemühungen, Rückschritten und langem politischen Schweigen begleitet. In der DDR wurde der Schwangerschaftsabbruch ab 1972 mit der Fristenlösung schließlich gesetzlich neu geregelt. In der BRD sorgte nicht zuletzt im Jahr 1971 die Kampagne „Wir haben abgetrieben!“ im Magazin Stern für ein Wiederaufleben der Frauenbewegung. Diese suchte autonome Wege zur Aufklärung und Beratung von Frauen sowie legale Möglichkeiten, ungewollte Schwangerschaften zu unterbrechen.

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In der BRD wurde ab 1976 die Indikationenregelung durchgesetzt, die Abtreibungen nur aus bestimmten Gründen, wie zum Beispiel in einer sozialen Notlage oder nach Vergewaltigung, erlaubte. Erst 1995, fünf Jahre nach der Deutschen Einheit, trat im gesamten Bundesgebiet eine einheitliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch in Kraft – und ist seitdem gültig: Nach § 218 sind Abtreibungen bis heute rechtswidrig, bleiben jedoch bis zur 12. Woche unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Aktuelle Entwicklungen

Die jüngsten Änderungen stehen hier im Zusammenhang mit dem sogenannten Werbeverbot in § 219a, welches bis zum 18. Juli 2022 Tatbestand des deutschen Strafrechts war. Abtreibungsgegner*innen nutzten diesen Paragrafen, um 4

Ärzt*innen wie Kristina Hänel, die im Rahmen ihrer Arbeit über die Durchführung eines sicheren Schwangerschaftsabbruches informieren, zu verklagen. Am 24. Juni 2022 beschloss der Deutsche Bundestag die Aufhebung dieses Paragrafen. Zudem liegt derzeit eine Gesetzesentwurf vor, der Schwangere vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegner*innen schützen soll, beschlossen am 24. Januar 2024 durch das Kabinett der Bundesregierung.

Darüber hinaus prüft eine Kommission seit dem 31. März 2023 im Auftrag der Bundesregierung die Möglichkeiten einer rechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches. Am 15. April veröffentlicht die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihre Empfehlungen in Form eines Abschlussberichtes. Zahlreiche feministische Organisationen und Initiativen begrüßen – wie auch das DDF – die darin formulierten Reformbedarfe des Abtreibungsrechtes als einen nötigen wie historischen Schritt hin zu mehr feministischer Selbstbestimmung.  

Denn mit dem § 218 StGB bleiben die Fragen der feministischen Bewegungen bestehen: Warum dürfen Frauen nicht selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden? Warum werden sie bis heute kriminalisiert und sind in bestimmten Fällen gezwungen, ihre Gesundheit bis hin zu ihrem Leben zu riskieren?

Marginalisierte Geschichte im Fokus

Mit der Publikationsreihe Infos, Links & Materialien bietet das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF) – insbesondere für Medienschaffende und Multiplikator*innen – eine Sammlung von im DDF vorhandenen Beiträgen zu einem Thema. Dies umfasst weder die gesamt Fülle der Bestände der feministischen Erinnerungseinrichtungen, die die Grundlage für das DDF stellen, noch bildet es vollumfänglich die Inhalte vom DDF und seinem META-Katalog, der feministischen Online-Recherchedatenbank, ab.

Die Handreichung bietet den Einstieg in das jeweilige Thema, erleichtert die Recherche und zeigt mögliche Anknüpfungspunkte für Forschung, Bildung und Berichterstattung auf. Auch unterstützt das DDF gern bei weiterführenden Anfragen. Ansprechbar sind hier vor allem die verantwortliche Redaktion der Reihe, bestehend aus den DDF-Historikerinnen Dr. Jessica Bock und Dr. Birgit Kiupel sowie Steff Urgast, DDF-Kommunikation.

Die vorliegende Publikation gliedert sich in drei Teile: die Chronologie des Kampfes gegen § 218, die damit verbundenen Debattenlinien sowie Anregungen zum Forschen und Berichten.

Zum Durchblättern & Download – Infos, Links & Materialien 4/24: 
„Wenn die Männer die Kinder zu gebären hätten – ein männlicher § 218 wäre nie geschaffen worden!“ (Camilla Jellinek, 1905) § 218 und die Frauenbewegung: Akteurinnen – Debatten – Kämpfe

Für weitere aktuelle Informationen zu den Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin:
Bundespressekonferenz (Kurzbericht), Berlin, 15.04.2024
Presseinformation, Abschluss- und Kurzbericht, 15.04.2024

Stand: 15. April 2024
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