„Nun gerade erst recht!“

verfasst von
  • Digitales Deutsches Frauenarchiv / Jessica Bock
veröffentlicht 30. Januar 2019

Die Ausstellung „100 Jahre Frauenwahlrecht in Sachsen“ ist aktuell im Sächsischen Landtag zu sehen. Das Frauenstadtarchiv Dresden hat sie initiiert und entwickelte die Ausstellungstafeln mit Studierenden der TU Dresden und externen Expertinnen. Gezeigt werden die wichtigsten Stationen im Kampf um das Frauenwahlrecht. Themen sind z.B. Partizipationsmöglichkeiten von Frauen vor der Einführung des Frauenwahlrechts, die Bildung- und Wohnsituation in der Weimarer Republik, aber auch die politische Rolle von Frauen im Nationalsozialismus, in der DDR und der Friedlichen Revolution 1989. In diesen größeren historischen Kontext sind Porträts eingebettet zu elf – der insgesamt 16 – Parlamentarierinnen, die im Landtag zwischen 1919 und 1933 vertreten waren.

Das Foto eines Banners im Sächsischen Landtag zeigt den Sitzungssaal im Ständehaus (heute Oberlandesgericht).
Landesamts für Denkmalpflege Sachsen
Das Foto eines Banners im Sächsischen Landtag zeigt den Sitzungssaal im Ständehaus (heute Oberlandesgericht). Das Original ist im Besitz des Landesamts für Denkmalpflege Sachsen.

Sie waren die Ersten

In der ersten Wahlperiode 1920 bis 1922 saßen drei Frauen im Sächsischen Landtag – von insgesamt 96 Abgeordneten. Eine der Pionierinnen war Helene Wagner. 1870 in Mittweida geboren, arbeitete sie als Näherin in Chemnitz. Sie engagierte sich in der SPD und der proletarischen Frauenbewegung. 1911 sprach sie bei der Leipziger Veranstaltung zum 1. Internationalen Frauentag vor mehr als 3.000 Frauen. Zugleich schrieb Wagner für die Zeitschrift Die Gleichheit Artikel. In ihren Reden und Schriften kritisierte sie Ausbeutung und fehlende politische Mitbestimmung von Frauen. Sie kämpfte für das Frauenwahlrecht und strebte selbst ein Mandat an, mit Erfolg: Von 1919 bis 1920 wurde sie Stadtverordnete in Chemnitz, 1919 bis 1926 gehörte sie dem Sächsischen Landtag an. Dort hielt sie am 4. März 1919 als erste weibliche Abgeordnete eine Rede.

Vielfach engagiert war auch Julie Salinger, die ihr Mandat von 1920 bis 1922 als Abgeordnete der Deutschdemokratischen Partei ausübte. Über Salingers Lebensweg ist bis zu ihrer Übersiedlung aus Ostpreußen nach Dresden 1897/98 wenig bekannt. In Dresden war sie unter anderem in der bürgerlichen Frauenbewegung aktiv, z.B. im Stadtbund Dresdner Frauenvereine. Seit 1900 war sie Mitglied im Rechtsschutzverein für Frauen und Mädchen, den sie zwischen 1913 und 1931 leitete. Die dritte dieser „Ersten“ war Anna Geyer, von 1919 bis 1920 für die USPD im Sächsischen Landtag.

Lernen dürfen

An den Hintergründen der sächsischen Parlamentarierinnen in der Weimarer Zeit fällt auf, dass nicht wenige aus der Arbeiterklasse stammten. So arbeiteten zum Beispiel Olga Körner und Elise Thümmel vor ihrer Zeit als Abgeordnete als Dienstmädchen. Ihre parlamentarische Unerfahrenheit und (vermeintlich) geringe Bildung hinderten sie nicht daran, zu kandidieren und im Parlament das Wort zu ergreifen. Allerdings war den Politikerinnen wie Helene Wagner klar, dass Frauen weiterhin ermutigt werden mussten: „Eine ganze Menge unserer Schwestern können sehr gut reden, nur wenn sie für die Bewegung arbeiten sollen, hält [sic!] es schwer. Die Frauen sollen die Scheu ablegen und sollen nicht glauben, dass sie es nicht fertig bringen. Auch die Männer haben alles erst lernen müssen. Wir Frauen dürfen auch nicht so empfindlich sein, wenn uns die Männer mal anschnauzen. Da muss man sich sagen: Nun gerade erst recht.“

Das Wahlrecht als Anfang

Die historische Bedeutung des aktiven und passiven Wahlrechts war den ersten weiblichen Abgeordneten sehr bewusst. Sie sahen das Frauenwahlrecht als eine wichtige Station hin zur Gleichberechtigung der Frau in der Gesellschaft. „Die staatsbürgerliche Befreiung der Frauen ist noch nicht zur Tat geworden. Mit Verleihung des Wahlrechts allein kann es nicht geschehen sein“, sagte Julie Salinger 1920 auf der 83. Sitzung des Sächsischen Parlaments. In diesem Sinne trugen sie die Themen, mit denen sie zuvor in Vereinen und Parteien auseinandergesetzt haben, in das Parlament hinein. Hierzu zählten die Paragrafen 218 und 219a ebenso wie die Zulassung von Frauen zu juristischen Staatsprüfungen, die Errichtung von Ehe- und Sexualberatungsstellen oder die desolate Situation von Prostituierten in Sachsen.

Die parlamentarischen Pionierinnen aus der Vergessenheit zu holen, ist der große Verdienst dieser Ausstellung. Wer sich allerdings vertiefend mit der Geschichte der ersten weiblichen Abgeordneten Sachsens befassen will, dem bleibt bislang nur der Rückgriff auf die unveröffentlichte Magisterarbeit „Leben und Wirken der ersten Parlamentarierinnen im Sächsischen Landtag der Weimarer Republik (1919-1933)“ von Dr. Lutz Vogel.

 

Die Ausstellung 100 Jahre Frauenwahlrecht in Sachsen ist bis zum 21. Februar 2019 Montag bis Freitag, 10 bis 18 Uhr, im Bürgerfoyer des Sächsischen Landtags zu sehen.

Stand: 30. Januar 2019

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