Neuer DDF-Leitfaden zu Lesesaalnutzung & Kopienversand
Das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF) hat eine neue rechtliche Publikation veröffentlicht, die ab sofort zum kostenfreien Download bereitsteht. Sie richtet sich an die feministischen Erinnerungseinrichtungen des i.d.a.-Dachverbands und vergleichbare Institutionen, die Archiv, Bibliothek und Bildungseinrichtung zugleich sind – und bietet diesen praxisnahe Orientierung.
Der Leitfaden beantwortet zentrale Fragen: Was müssen Einrichtungen und ihre Nutzenden im Lesesaal beachten? Wann dürfen Kopien angefertigt oder versendet werden? Welche Unterschiede gelten für verschiedene Materialarten?
Besonderheit feministischer Erinnerungseinrichtungen
Die Einrichtungen des i.d.a.-Dachverbands vereinen oft mehrere Funktionen: Schon im Namenskürzel i.d.a. – das für informieren, dokumentieren und archivieren steht – kommt zum Ausdruck, dass hier Funktionen zusammenkommen, die sich der klassischen institutionellen Einteilung in Bibliothek versus Archiv entziehen. Einrichtungen zum Beispiel des i.d.a-Dachverbands sind sowohl Bildungs- und Informationszentren als auch Orte des Bewahrens und Tradierens, an denen zugleich die eigene aktivistische Tätigkeit dokumentiert wird. Rechtlich gelten jedoch für Bibliotheken, Archive und Bildungseinrichtungen teils unterschiedliche Regelungen – vom Urheber*innenrecht über Persönlichkeitsrechte bis zum Datenschutz.
Rechtliche Spannungsverhältnisse
Öffentliche Bibliotheken arbeiten im Interesse der Allgemeinheit, während Verlage wirtschaftliche Ziele verfolgen. Das Urheberrecht versucht, hier einen Ausgleich zu schaffen und hat den Bibliotheken einen eigenen Paragrafen gewidmet. Für Archive hat das Urheberrecht in Bezug auf Lesesaalnutzung und Kopienversand eine geringere Bedeutung, da ihre Bestände meist keine Handelsware mehr sind – wichtiger ist hier der Datenschutz. Auch Bildungseinrichtungen wiederum haben eigene Regeln für Unterricht und Lehre. Feministische Einrichtungen – die all dies teils in einer Einrichtung vereinen – müssen daher je nach Material und Anfrage unterschiedliche gesetzliche Vorgaben beachten.
Mit-Autorin Dr. Katrin Lehnert, Expertin für Rechteklärung im DDF, fasst das Ziel der Handreichung so zusammen: „Gesetzesnovellen, Digitalisierung und neue Nutzungsarten wie die sogenannte Terminalnutzung verunsichern sowohl die Kulturerbe-Institutionen als auch ihre Nutzenden. Wir hoffen, mit diesem Leitfaden aktuelle Fragen zur Lesesaalnutzung und zum Kopienversand in kleinen Einrichtungen wie den ‚Archiven von unten‘ und speziell in den feministischen i.d.a.-Einrichtungen zu klären.“
Entstanden ist der Leitfaden in gemeinsamer Autor*innenschaft von Dr. Katrin Lehnert (DDF) und dem renommierten Juristen Dr. Paul Klimpel (iRights.Law).
Zum Download: Feministische Erinnerungseinrichtungen. Ein Leitfaden für Lesesaalnutzung und Kopienversand
