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Für ein Leben ohne Gewalt

verfasst von
  • Sabine Balke Estremadoyro
veröffentlicht 25. November 2019
Seit Jahrzehnten kämpft die Frauenbewegung für Gewaltschutz. Das Völkerrecht verlangt jedoch mehr Unterstützung von der Politik. Ein Kommentar

Schlagworte

  • Geschichte
  • Frauenbewegung
  • Gewalt gegen Frauen
  • Sexualisierte Gewalt

Vor 20 Jahren erklärten die Vereinten Nationen den 25.11. zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Frauenpolitische Organisationen nutzen den Tag, um auf das Thema aufmerksam zu machen. Bis Anfang der 1970er Jahre wurde über Gewalt gegen Frauen, die meist im privaten Umfeld von Frauen ausgeübt wird, kaum öffentlich gesprochen. 

Doch ab Mitte der 1970er Jahre skandalisierte die Frauenbewegung diese Gewalt und begann, Hilfestrukturen aufzubauen. In Berlin eröffnete am 1. November 1976 die Berliner Frauenhaus-Initiativgruppe das erste Frauenhaus West-Deutschlands. In Hamburg gründete sich 1976 der Verein Frauen helfen Frauen e.V., der im folgenden Jahr das Hamburger Frauenhaus einrichtete. Ein Anfang war gemacht.

Regensburger Frauenhaus Initiative / Seite 1
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Zu wenig Plätze

In der Woche vom 25.11. entscheidet der Bundestag über den Haushalt 2020. Deutschland hat sich völkerrechtlich mit der Istanbul-Konvention verpflichtet, für ein Schutzsystem für Frauen zu sorgen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte im Mai 2019 fest: Im Jahr 2012 gab es 6.000 Plätze in 350 Frauenhäusern, d.h. einen Platz auf 12.000 Einwohner*innen. Die Istanbul-Konvention hält dagegen einen Platz auf 7.500 Einwohner*innen für angemessen. Demnach fehlen bundesweit mehr als 14.600 Schutzplätze.

Der Haushaltsentwurf für 2020 enthält 35 Millionen Euro für Investitionen in bestehende Schutzeinrichtungen. Baumaßnahmen sollen Barrieren abbauen – das ist dringend nötig und begrüßenswert. Doch die erforderliche Anzahl der Plätze ist damit nicht erreicht.

Nein heißt nein

Zu einer bundesweiten Protestform gegen Gewalt entwickelten sich die Walpurgisnacht-Demonstrationen, die in vielen Städten unter dem Motto ‚Frauen, wir erobern uns die Nacht zurück‘ immer am 30. April stattfinden. Beim ersten Nachtmarsch in Saarbrücken 1977 stand auf dem Schild einer Demonstrantin: „Nein heißt nein“. 20 Jahre später wird Vergewaltigung in der Ehe strafbar, und erst 2017 wird der Grundsatz ,Nein heißt nein‘ auch rechtlich verankert. 

An diese Geschichte von Protest und Unterstützung erinnert das Digitale Deutsche Frauenarchiv und zeigt: Hinter Errungenschaften wie Schutzeinrichtungen und Gesetzen steckt eine kraftvolle Bewegung. Und die braucht es auch heute, um der Forderung für ein Leben frei von Gewalt in der Politik Gehör zu verschaffen.
 

Stand: 25. November 2019
Verfasst von
Sabine Balke Estremadoyro

Sabine Balke Estremadoyro, Vorstand des i.d.a.-Dachverbands und Geschäftsführerin des Digitalen Deutschen Frauenarchivs

Empfohlene Zitierweise

Sabine Balke Estremadoyro (2019): Für ein Leben ohne Gewalt, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/blog/fuer-ein-leben-ohne-gewalt
Zuletzt besucht am: 11.07.2026
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