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Digitale Festwoche: Alle(s) gleich? Der Artikel 3 im Grundgesetz: Gestern. Heute. Morgen.

veröffentlicht 15. November 2024
Bundesministerin Lisa Paus (BMFSFJ) eröffnet mit einem Grußwort die Festwoche des Digitalen Deutschen Frauenarchivs zum 30-jährigen Jubiläum der Novellierung von Artikel 3 des Grundgesetzes. Sie würdigt die Bedeutung des Gleichheitsgrundsatzes, seiner konsequenten Umsetzung und die Rolle feministischer Geschichtsarbeit.
Schlagworte
  • Gesetz
  • Geschichte
  • Frauengeschichte
  • Feminismus
  • Frauenbewegung
  • Demokratie

Aus Anlass des 30-jährigen Jubiläums der Novellierung von Artikel 3 Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik gestaltet das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF) in Kooperation mit der Universität der Künste Berlin (UdK Berlin) ab dem 15. November 2024 eine digitale Festwoche.

Der Verfassungstext wurde mit Wirkung zum 15. November 1994 verändert – ein Meilenstein der Frauen- wie auch Behindertenrechtsbewegungen. Ergänzt wurde Artikel 3 Absatz 2 GG um die Staatszielbestimmung, wonach gleichstellungspolitische Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern eingesetzt werden sollen. Zudem wurde unter Artikel 3 Absatz 3 GG ein weiteres zentrales Benachteiligungsverbot hinzugefügt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ 

Dem Artikel 3 GG kommt schon seit 1949 eine besondere Bedeutung zur Förderung von Gleichberechtigung und dem Schutz vor Diskriminierung in Deutschland zu, die mit dieser Novellierung nochmals konkretisiert wurde. Vielfalt und Gleichberechtigung bilden den Kern des Artikels – und den Ausgangspunkt der Jubiläumswoche. Bis zum 22. November 2024 präsentiert das DDF ganz unterschiedliche Perspektiven auf die Bedeutung von Artikel 3 GG und feiert somit die vielfältige Gesellschaft, den Gleichheitsgrundsatz und das Grundgesetz. 

Zum Auftakt dieses digitalen Festaktes sendet die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Lisa Paus, würdigende Worte zum Gleichheitsgrundsatz und anerkennende Grüße an das DDF und seine Nutzer*innen: 

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„Liebe Zuhörende, 

ich grüße Sie herzlich aus dem Frauenministerium. ,Frauen und Männer sind gleichberechtigt.‘ – so lautet Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetzes und das seit 1949. Seit nun mehr 30 Jahren, seit dem 15. November 1994 heißt es ergänzend: ,Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin‘ – und dieser Auftrag ist uns sehr wichtig, denn der Kampf für Gleichstellung, er ist zäh und wir sind längst noch nicht am Ziel. Weder in der Wirtschaft, wo viel zu wenig Frauen auch in Führungspositionen arbeiten, weder in der Politik, wo längst nicht die Hälfte der Macht bei den Frauen liegt, noch in der Gesellschaft, wo im Gegenteil einzelne radikale Kräfte ein Rollback der Geschlechterrollen anstreben. 

Wohl auch vor diesem Hintergrund hält das DDF – halten Sie mit diesem Festakt – das feministische Vermächtnis lebendig. Und ich freue mich, dass wir Sie mit unserer Förderung dabei seit Jahren unterstützen können. Feministische Geschichte ist Teil und wichtiger Motor unserer Demokratie Geschichte. Und ich bin froh, Sie angesichts des aufkeimenden Antifeminismus und Rechtspopulismus an unserer Seite zu haben, auf dass wir gemeinsam Demokratie und Feminismus stärken und diese Erfolgsgeschichte lebendig halten. Ich wünsche Ihnen einen guten Austausch und freue mich auf unsere weitere Zusammenarbeit.

Ihre Lisa Paus.“

Über verschiedene Social-Media-Formate und Blogbeiträge würdigt das DDF in den nächsten Tagen die historische und aktuelle Bedeutung des Gleichheitsgrundsatzes, seine Entstehung und Entwicklung. Unterschiedliche Perspektiven auf den Artikel 3 und das Grundgesetz werden digital miteinander in einen lebhaften Austausch gebracht. Wer verbindet was mit dem Gleichheitsgrundsatz? Wen hat er empowert, wen empowert er noch? Wen schließt er aus? Wie wurde, wird, sollte er umgesetzt werden? Die Beiträge, die in ihrer Form von Infokacheln über historisches Material bis zum Bewegtbild reichen, laden dazu ein, sich kritisch-konstruktiv mit dem Gleichheitsgrundsatz auseinanderzusetzen und sich für demokratische Zukunftsentwürfe zu begeistern. 

Digitale Festwoche "Alle(s) gleich? Artikel 3 im Grundgesetz. Gestern. Heute. Morgen."

Dieser Beitrag ist Teil der DDF-Kampagne #unerschrocken und der digitalen Festwoche „Alle(s) gleich? Artikel 3 im Grundgesetz: Gestern. Heute. Morgen.“, eine Kooperation von der Universität der Künste Berlin und dem Digitalen Deutschen Frauenarchiv, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Stand: 15. November 2024
Lizenz (Text)
CC BY-SA 4.0
Rechteangabe
  • Digitales Deutsches Frauenarchiv
  • CC BY-SA 4.0
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