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100 Jahre Frauenwahlrecht und noch immer keine Gleichheit

veröffentlicht 09. Mai 2018
Am 30.11.1918 trat das aktive und passive Wahlrecht für Frauen in Kraft. Am 19.1.1919 konnten Frauen das erste Mal wählen und gewählt werden.
Schlagworte
  • Frauenwahlrecht
  • Frauenbewegung

100 Jahre Frauenwahlrecht: eine Erfolgsgeschichte, lange her? Das 100-Jahre-Jubiläum, das 2018/2019 gefeiert wird, lässt sich mit anderen Jubiläen verbinden: 1949 wurde im Grundgesetz verankert, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Aber erst 1977 wurde die sogenannte Hausfrauenehe als gesetzliches Leitbild der Bundesrepublik aufgegeben. Erst seit 1997 ist Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Von längst vergangenen Jubiläen führt eine Spur bis in die Gegenwart. 

Am 19.1.1919 gingen 82 Prozent der Frauen in Deutschland zur Wahl, 37 Frauen zogen ins Parlament, eine Quote von 9 Prozent. Das nächste Mal wurde diese Quote im Deutschen Bundestag 1983 erreicht. 
Aber: seit der letzten Bundestagswahl 2017 sind im aktuellen Bundestag 5 Prozent weniger Frauen als vor der Wahl – insgesamt nur 31 Prozent. Was einmal erkämpft ist, kann auch wieder verloren gehen. Große Jubiläen sind dazu da, Erfolge zu erinnern und gleichzeitig den Blick nicht nur zurück zu richten, sondern auch nach vorne. „100 Jahre – endlich gleiche Rechte!“, ist nicht nur Erinnerung, sondern auch aktuelle Forderung.

Vergessene Vorkämpferinnen

Geschichte wird oft als Held*innengeschichte erzählt. Der jahrzehntelange Kampf für das Frauenwahlrecht ist nicht die Geschichte einer Heldin. Frauenbewegungen waren und sind immer Bewegungen der Vielfalt und Widersprüche. Dennoch ist es wichtig, auch Namen zu erinnern, denn sie sind längst nicht im kollektiven Gedächtnis verankert. Hinter einzelnen Namen steht die erfolgreichste soziale Bewegung des 20. Jahrhunderts.

Louise Otto-Peters (1819-1895) publiziert ab 1849 die Wochenzeitung „Dem Reich der Freiheit werb´ ich Bürgerinnen“. Die umgangssprachliche Lex Otto, ein Paragraph im Pressegesetz des Königreichs Sachsen, verbietet 1850 Frauen in Sachsen die Herausgabe von Zeitungen. Solche Repressionen führen dazu, dass Wahlrechtsforderungen nicht öffentlich vertreten werden. 1865 gründen Otto-Peters und andere den  Allgemeinen Deutschen Frauenverein, der sich von Wahlrechtsforderungen distanziert und auf die Frauenfrage als Bildungsfrage konzentriert (vgl. Müller 1917).

Als eine der Ersten fordert Hedwig Dohm (1831-1919) das Frauenwahlrecht in Deutschland in ihren Schriften explizit. Sie hat es vorbereitet: „Der Gedanke geht der Tat voraus!“ Und sie hat die Einführung des Wahlrechtes und die erste Wahl im Januar 1919 auch noch erlebt. Der Name Hedwig Dohm erinnert aber auch daran, warum Frauen wie sie vergessen wurden: Hedwig Dohms Familie war vom Judentum zum Christentum konvertiert, ihre Nachfahren waren nationalsozialistischer Verfolgung ausgesetzt. Zudem bedeutete der Nationalsozialismus auch für Rechte von Frauen ein Bruch.

Anita Augspurg (1857-1943), Minna Cauer (1841-1922) und Lida Gustava Heymann (1868-1943) gründen 1902 den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht. Dieser holte die internationale Debatte nach Deutschland, z.B. erstmals mit der Stimmrechtskonferenz 1904 in Berlin. 

1908 wird für die Frauenbewegung in Deutschland ein entscheidendes Jahr. Das Verbot im Vereinsgesetz, das seit 1850 Frauen die Teilnahme an Vereinen und Versammlungen verboten hatte, wird aufgehoben (vgl. Wolff 2008).

Frauenwahlrecht, Männergelächter

Die einzige Partei im Deutschen Reich, die das Wahlrecht für alle ab 1891 in ihr Programm nimmt, ist die SPD. 1895 bringt sie unter August Bebel einen entsprechenden Gesetzentwurf in den deutschen Reichstag ein. Die Männer aller Parteien, außer der SPD, lehnen unter Gelächter den Antrag ab (vgl. Notz 2009).

Am 12. November 1918 ist es dann endlich soweit: In der Weimarer Verfassung wird das Wahlrecht für Männer und Frauen ab dem 20. Lebensjahr gesetzlich verankert. Als Marie Juchacz (SPD) am 19.2.1919 als erste Frau in der Weimarer Nationalversammlung vor einem deutschen Parlament spricht, löst ihre Anrede „Meine Herren und Damen!“ Heiterkeit aus. Aber sie stellt fest: „Was die Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist“ (vgl. Müller 2017).


Quellen:

Müller, Nikola (2017): 1848 bis 1918 – 70 Jahre Kampf um politische Gleichberechtigung, in: Rohner, Isabel; Beerheide, Rebecca (Hg.): 100 Jahre Frauenwahlrecht. Ziel erreicht! …und weiter? Sulzbach/Taunus: Ulrike Helmer Verlag, S. 31-43.

Notz, Gisela (2009): Frauenwahlrecht und Männergelächter, unter: https://www.vorwaerts.de/artikel/frauenwahlrecht-maennergelaechter

Wolff, Kerstin (2008): Die Frauenbewegung organisiert sich. Die Aufbauphase im Kaiserreich, unter: http://www.bpb.de/gesellschaft/gender/frauenbewegung/35256/aufbauphase-im-kaiserreich?p=all
 

Stand: 09. Mai 2018
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