Unter dem Druck der Öffentlichkeit
Worin unterschieden sich die Diskussionen der Weimarer Zeit zu denen vor dem Ersten Weltkrieg?
Der Untergang des Wilhelminischen Kaiserreichs wirbelte nahezu alles bis dahin im gesellschaftlichen und politischen Leben Gewohnte durcheinander, zerbrach tradierte Werte und Denkmuster, erschütterte die herrschende patriarchalische Moral. Zum Sinnbild für den tiefgreifenden Wandel wurde die ‚Neue Frau‘ – maßgeblich unterstützt durch die Weimarer Reichsverfassung (1919), die den Frauen die lange geforderte Gleichberechtigung und das Wahlrecht zugestand. Ungewollte Schwangerschaften blieben indes ‚Frauensache‘, der § 218 ein ‚Männergesetz‘. Am härtesten traf das Abtreibungsverbot (mit Zuchthausstrafen bis zu fünf Jahren und bei ‚mildernden Umständen‘ Gefängnishaft nicht unter sechs Monaten) proletarische Frauen.
Im Unterschied zu ihren Schwestern aus dem Bürgertum, die begünstigt durch ihre soziale Stellung meist seriöse medizinische Hilfen fanden und bezahlen konnten (was gemäß § 218 ebenfalls verboten war und streng geahndet wurde), lieferten sich Verzweifelte berüchtigten ‚Kurpfuschern‘ und ‚Engelmacherinnen‘ aus oder nahmen, um der steten Gefahr von Denunziationen zu entgehen, gefährliche Selbstabtreibungen vor : Mit spitzen Gegenständen wie Stricknadeln und Spritzen, alkoholischen Mixturen und Gift. Die Dunkelziffer illegaler Schwangerschaftsabbrüche lag nach Schätzungen ab 1918/19 jährlich über einer Million. Zigtausende erlitten irreversible Gesundheitsschäden oder starben nach den martialischen ‚unsauberen‘ Eingriffen. Ungezählte Dienstmädchen, oft Opfer von Vergewaltigungen in ihren häuslichen Anstellungen, begingen aus Angst vor der ‚Schande‘ einer Schwangerschaft Suizid. 1920 standen zweitausendfünfhundert ‚Abtreiberinnen‘ vor Gericht, 1923, auf dem Höhepunkt der Inflation, waren es viertausendzweihundert, 1925 verzeichnete die Kriminalstatistik siebentausendachthundert – mehrheitlich Mädchen und Frauen aus Arbeiterfamilien.
Angesichts dieser dramatischen Verhältnisse formierte sich zu Beginn der Weimarer Republik eine breite Massenbewegung gegen den § 218, getragen vom radikalen Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung, unabhängigen Feministinnen und politischen Kräften verschiedenster Couleur, darunter die 1918 gegründete KPD und Teile der SPD, der ‚Rote Frauen- und Mädchenbund (RFMB)‘, der ‚Verein Sozialistischer Ärzte (VSÄ)‘, die ‚Internationale Arbeiterhilfe (IAH)‘, die ‚Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit (IFFF)‘ sowie nicht zuletzt Ärztinnen, Gewerkschafterinnen, Fürsorgerinnen und Wohlfahrtspflegerinnen, prominente Schriftstellerinnen und Künstlerinnen. Sie alle traten für die Aufhebung der strafrechtlichen Verfolgung von Abtreibungen ein, wenngleich keineswegs einheitlich in Programmatik und Zielen.
In der Debatte um den § 218 spielte die Sexualreformbewegung eine wichtige Rolle. Wer waren die Sexualreformerinnen und in welcher Beziehung standen sie zur Frauenbewegung?
Von der international aufkommenden Sexualreformbewegung gingen vielerlei Impulse im Kampf gegen den § 218 aus – ein weiterer wesentlicher Unterschied zu den Diskussionen im Kaiserreich . Deutschlandweit gab es über dreißig Sexualreformorganisationen bis zum Ende der Weimarer Republik, zu den bekanntesten gehörten neben dem ‚Bund für Mutterschutz und Sexualreform‘ (1905), die ‚Gesellschaft für Sexualreform‘ (1913), der ‚Reichsverband für Geburtenregelung und Sexualhygiene‘ (1921), der ‚Bund für Geburtenregelung und Volksgesundheit‘ (1924) sowie die ‚Liga für Mutterschutz und soziale Familienhygiene‘ (1928).
Wie hoch der weibliche Anteil in den jeweiligen Zusammenschlüssen lag, deren Mitgliederzahl insgesamt über einhunderttausend betragen haben soll, ist nur vage rekonstruierbar, da die meisten diesbezüglichen Unterlagen vom NS-Apparat vernichtet wurden. Darüber hinaus befanden sich unter den Sexualreformerinnen viele jüdische Ärztinnen wie Dr. Charlotte Wolff, Dr. Käthe Frankenthal oder Dr. Lily Ehrenfried, die nach 1933 ins Exil flüchteten, wodurch die Erinnerung auch an ihr Schaffen verblasste, wenn nicht gänzlich in Vergessenheit geriet. Das Anliegen der Sexualreformbewegung mit ihren verzweigten ideengeschichtlichen Wurzeln und in sich oft widersprüchlichen Positionen, kann hier nur stichwortartig umrissen werden: Das Themenspektrum reichte von der Kritik am wilhelminischen Spießertum mit seiner Sittenstrenge und Lustfeindlichkeit über Maßnahmen zur Eindämmung der Prostitution und kostenlosen Behandlung von Geschlechtskrankheiten bis hin zur ‚Freien Liebe‘, der Forderung nach einer Gleichstellung unehelicher mit ehelichen Kindern sowie schließlich dem Kampf gegen den § 218. Gemeinsamer Nenner war die ‚Neue Sexualmoral‘. Sie implizierte umfassende Sexualaufklärung und die Freigabe von Verhütungsmitteln zwecks bewusster Geburtenregelung als Prophylaxe gegen Abtreibungen.
Eine der tonangebenden Sexualreformerinnen auf diesem Gebiet war Dr. Martha Ruben-Wolf, auch sie musste 1933 als Jüdin aus Nazi-Deutschland fliehen. Die Gynäkologin war Mitglied der KPD, lehnte den ‚staatlichen Gebärzwang‘ vehement ab, was aber umgekehrt nicht bedeutete, Abtreibungen gut zu heißen, schon gar nicht zu propagieren. In diesem Sinne verfasste sie die mehrfach aufgelegte Broschüre Abtreibung oder Verhütung? (1929). Wie etliche ihrer Kolleginnen beriet Martha Ruben-Wolf ungewollt Schwangere in ihrer eigenen Praxis im Bezirk Kreuzberg, Berlin. Andere sexualreformerisch ambitionierte Ärztinnen arbeiteten in den entstehenden Sexualberatungsstellen, auffallend oft in Leitungspositionen – ein Novum in der Männerdomäne Medizin. Vierhundert solcher Einrichtungen (zunächst freie, bald auch städtische) verteilten sich von Nord bis Süd über das Deutsche Reich, ergänzt von achthundert mobilen Beratungsstellen für unterversorgte Regionen. Die historische Quellenlage zu den Sexualreformerinnen in der Weimarer Republik ist höchst lückenhaft. Allgemein lässt sich jedoch konstatieren: Inspiriert von der Aufbruchstimmung in der noch jungen Demokratie, zeichnete sie Mut und Entschlossenheit aus, die Frauenemanzipation auf parlamentarischer Ebene wie auch praktisch zu fördern und voranzubringen. Nicht wenige gehörten zu den ersten Studentinnen der Medizin, die nun als frisch examinierte Ärztinnen in den Sexualberatungsstellen ein attraktives Berufsfeld für sich entdeckten.
Exemplarisch für den Einfallsreichtum an reformerischen Ideen steht ein Selbsthilfeprojekt der Lehrerin Paula Henningsen (1881–1969). In ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Hamburger Ortsgruppe des ‚Reichsverbandes für Geburtenregelung und Sexualhygiene‘ führte sie Frauenkurse zum Empfängnisschutz durch, und zwar im Gewerkschaftshaus nahe dem Hamburger Hauptbahnhof. Interessentinnen wurde dort das Einlegen von Pessaren gezeigt, indem sie es gemeinsam an sich erprobten – eine Sensation, erzählen Zeitzeuginnen Jahrzehnte später in Interviews!
Frauen im Kampf gegen den § 218 vertraten im Zusammenhang mit dem Abtreibungsrecht auch eugenische und rassenhygienische Standpunkte. Was ist darunter zu verstehen, wie sind diese einzuordnen und aus heutiger Sicht zu bewerten?
Jede Epoche hat ihre spezifischen Zeitgeistthemen. Gleichsam als Erbe des Wilhelminischen Kaiserreichs waren dies in wachsenden Kreisen der Weimarer Republik die Eugenik und Rassenhygiene. Wesentlicher Grund: Nach den Menschenverlusten des Ersten Weltkrieges und der anhaltend sinkenden Geburtenrate erfuhr die Bevölkerungspolitik einen ungeahnten Aufschwung. Anders als zuvor, rückten nun primär qualitative Aspekte der Geburtenregelung in den Mittelpunkt: Zur Wiederherstellung der ökonomischen Weltgeltung und einer stabilen ‚Volksgesundheit‘ (alarmierend verbreitet: Tuberkulose, Pocken, Syphilis, Alkoholismus, Schwindsucht, Fleckfieber, Rachitis etc.), sollte ‚vollwertiger‘ Nachwuchs gefördert, ‚minderwertiger‘ verhindert werden, beispielsweise durch ‚Gesundheitszeugnisse‘ vor der Eheschließung, freiwillige Sterilisationen oder als letzter Konsequenz durch einen Schwangerschaftsabbruch.
Begleitet von einer Flut einschlägiger Publikationen (darunter vom Hardliner Alfred Ploetz, der den Begriff ‚Rassenhygiene‘ 1895 geprägt hatte, bis hin zum eher gemäßigten SPD-Gesundheitsexperten Alfred Grotjahn , ab 1920 erster Lehrstuhlinhaber der wenige Jahre zuvor von ihm begründeten Fachdisziplin ‚Sozialhygiene‘ an der Friedrich-Wilhelms-Universität, Berlin), nisteten sich Dutzende neue Vokabeln in die Alltagssprache ein: ‚tauglich‘, ‚untauglich‘, ‚hoch stehend‘, ‚schwächlich‘, ‚voll geeignet‘, ‚ungeeignet‘, ‚degeneriert‘. Fortschritte in den Naturwissenschaften lieferten willkommene Bilder zur Popularisierung dieser Terminologie: Mit ihrer Erkenntnis belebter Krankheitserreger schuf etwa die Bakteriologie erstmalig Voraussetzungen zur direkten Krankheitsprävention. Ergänzend entwickelten die Anatomie und Physiologie einprägsame Modellstücke wie Zelle, Gewebe, Organ- und Nervensysteme. Als begriffliches Pendant zum menschlichen Körper bildete sich der ‚Volkskörper‘ heraus. Diesen sah man durch ‚menschliche Entartungen‘ ähnlich bedroht wie den Menschen durch Keime und Viren, was einen gigantischen Boom an Maßnahmen zum Gegensteuern auslöste und sich eben auch in der Ablehnung des § 218 niederschlug. Das Abtreibungsverbot wirke als ‚Auslese zum Schlechteren‘, so die Argumentation. Daher die Forderung nach der Einführung einer ‚eugenischen Indikation‘, um die Geburt eines Kindes zu verhindern, das ‚anlagebedingt‘ nicht imstande sein würde, ein ‚für die Allgemeinheit nützliches Leben‘ zu führen.
Welche Standpunkte Frauen im Kampf gegen den § 218 hier genau vertraten, müsste im Einzelfall unter die Lupe genommen werden. Denn erklärtermaßen sozialhygienisch und fürsorglich verstandene Absichten, das ja tatsächlich vorhandene gesundheitliche wie hygienische Elend besonders in armen Milieus zu lindern, gingen fließend über in völkisch orientierte Strategien, die schon vor 1933 die spätere NS-Rassen- und Vernichtungspolitik anvisierten. Immer wieder wird Helene Stöcker in diesem undurchsichtigen ideologischen Gewirr erwähnt: Bereits 1917 sprach sie sich für eine (im damaligen Kolonialbewusstsein für selbstverständlich erachtete) ‚Verbesserung und Hebung der weißen Rasse‘ aus und begrüßte die ‚Erbgesundheitslehre‘, während sie zugleich eine Gegnerin auch des ‚Homosexuellenparagraphen‘ war, im Volksmund ‚175er‘, und eine pazifistische Haltung besaß. Aber vielleicht liegt in exakt solchen Paradoxien der Schlüssel zum tieferen Verstehen, was das Schicksal der Weimarer Republik besiegelt hat.
Allen voran Sozialistinnen, Kommunistinnen und die KPD engagierte sich für die Abschaffung des § 218. Welche Ziele waren damit verbunden und welches Emanzipationsverständnis stand dahinter?
Seit 1871 galt der § 218 als Paragraf, ‚der immer nur die Armen traf‘, so ein bekannter Spruch in den Zwanziger Jahren. Selten wurden angeklagte Frauen einzeln vor den Kadi gezerrt, vielmehr mussten sie in größeren Gruppen Rede und Antwort stehen. Derartige Schauprozesse sollten abschrecken und die richtende ‚Männerstaatsmacht‘ demonstrieren. Bis 1933 stieg die Zahl der wegen illegaler Abtreibungen verurteilten Frauen auf über sechzigtausend. Sozialistinnen und Kommunistinnen liefen gegen den ‚Schandparagraphen‘ Sturm.
Zu einer wichtigen Identifikationsfigur wurde dabei für viele die 1876 in Sankt Petersburg geborene Schriftstellerin und Revolutionärin Alexandra Kollontai. Als Leiterin des Volkskommissariats für Soziale Fürsorge (und erste Frau im russischen Kabinett) hatte sie an der Legalisierung der Abtreibung nach der Oktoberrevolution 1917 mitgewirkt. Zudem ermunterte sie in Reden und Schriften dazu, auf überkommene Rollenzuschreibungen zu pfeifen und sich sexuell auszuleben, ohne Mutter werden zu wollen, nachzulesen in Die neue Moral und die Arbeiterklasse (1920), worin die spätere Botschafterin der Sowjetunion die ‚Neuen Frauen‘ mit Heldinnen vergleicht: „… Heldinnen, die ihre Persönlichkeit behaupten, Heldinnen, die gegen die allseitige Versklavung der Frau im Staat, der Familie, der Gesellschaft protestieren, die um ihre Rechte kämpfen als Vertreterinnen ihres Geschlechts…“ – auch und gerade in Bezug auf das Abtreibungsverbot.
Unter der Parole ‚Dein Körper gehört Dir!‘ stritten Sozialistinnen und Kommunistinnen in der Weimarer Republik für die Aufhebung des § 218, angelehnt an Forderungen von SPD und KPD: Während die Sozialdemokratie mehrheitlich für eine Liberalisierung des § 218 in Form einer Fristenlösung plädierte, verlangte ihre linke Parteikonkurrenz die komplette Streichung, geknüpft an umfassende Reformprogramme für den Schutz von Mutter und Kind. Mit einem Selbstbestimmungsrecht der Frauen über ihren Körper hatte das alles jedoch nur bedingt zu tun. Im Fokus stand die proletarische ‚Sexualnot‘, die es zu beheben galt, um die Frau vom ‚Unsegen der schrankenlosen Fortpflanzung‘ zu befreien. Mit der Überwindung der Klassengesellschaft sollte sich die Lage umkehren. Nicht länger müssten Frauen dann unter ungewollten Schwangerschaften leiden und Abtreibungen riskieren, da sich jede Schwangerschaft in das ‚Glück der gewollten Mutterschaft‘ verwandeln würde. Der so verstandene Kampf gegen den § 218 war Bestandteil im Kampf gegen den ausbeutenden Kapitalismus und seine ‚Klassenjustiz‘. Nur vereinzelte Anhängerinnen sozialistischer und kommunistischer Ideale hinterfragten das Leitbild der Frau als Ehefrau und Mutter. Im Konzept der beschworenen Gesellschaftsutopie setzte sich die Funktionalisierung der weiblichen Gebärfunktion – lediglich mit anderen Vorzeichen – fort.
Welche Rolle spielten die (Massen-)Medien wie Zeitungen, Kino und Literatur?
Aus heutiger Sicht wirkt es wie ein brodelnder Vulkan: Der Stummfilm Kreuzzug des Weibes (1926), der das Abtreibungsproblem in der Weimarer Republik erstmals auf die Leinwand brachte; die Arbeiter Illustrierte Zeitung (AIZ), die regelmäßig Reportagen über § 218-Prozesse und Fotos von Frauendemonstrationen veröffentlichte; Blätter wie Die Linkskurve, Die Kämpferin oder Die Rote Fahne prangerten den ‚Mordparagraphen‘ in Artikeln und Kolumnen an; Flugblätter und Plakate an Litfasssäulen machten auf öffentliche Veranstaltungen aufmerksam; Broschüren im Selbstdruck enthüllten die Untergangsvisionen und Drohungen der gegnerischen Allianz aus Deutschnationalen und Konservativen sowie der katholischen Kirche, die den illegalen Schwangerschaftsabbruch als ‚schwere Sünde‘ brandmarkte. Im Zuge der Weltwirtschaftskrise und anschwellenden Arbeitslosigkeit, deren Quote bis 1932 vierundvierzig Prozent erreichte damit im internationalen Vergleich einen traurigen Spitzenrekord, gewann die Protestbewegung gegen den § 218 einen ungeheuren Zulauf, und dies auch durch die Solidarisierung namhafter Vertreter aus Wissenschaft und Literatur (u. a. Albert Einstein, Bertolt Brecht, Kurt Tucholsky). Einen beachtlichen Schub nach vorn erhielt die Bewegung durch die Bildhauerin Käthe Kollwitz, bereits 1924 fertigte sie für die KPD das Auftragsplakat Nieder mit dem Abtreibungsparagraphen!, ihr Mann, der Arzt Karl Kollwitz, organisierte Unterschriftenaktion. Betroffenheit löste das Buch Frauen in Not! § 218 (1929) aus, in dem der Lüneburger Arzt Carl Credé (wegen Beihilfe zum Schwangerschaftsabbruch zu Gefängnishaft verurteilt) Fallgeschichten aus seiner Praxis zusammentrug. Das Cover gestaltete die avantgardistische Grafikerin und Illustratorin Alice Lex-Nerlinger, die später das legendäre Spitzbild § 218 schuf.
Von einem erschütternden Abtreibungsversuch mit Cyankali erfuhr der seit 1927 in Stuttgart niedergelassene Arzt Friedrich Wolf. Daraus entstand sein gleichnamiges Drama mit dem Arbeitermädchen Hete als Hauptfigur. Nach der Uraufführung 1929 am Berliner Lessingtheater, wanderte Cyankali (in der Weimarer Republik das meistgespielte Stück in der Spielzeit 1929/30) an viele andere Schauspielhäuser – sogar in New York, Paris, Moskau und Tokio. Die Folge: Hunderttausende zogen auf die Straßen, die eindrucksvollste Kundgebung gegen den § 218 fand 1930 im Berliner Sportpalast statt, am Rednerpult: Friedrich Wolf und seine Stuttgarter Kollegin, Dr. Else Kienle. Die Verhaftung beider kurze darauf, sollte die Mobilisierung stoppen. Doch das Gegenteil trat ein. Mit Hilfe der sympathisierenden Presse konstituierten sich deutschlandweit achthundert ‚Kampfausschüsse zur Verteidigung von Wolf und Kienle‘, darüber hinaus kamen tausendfünfhundert Agitationstreffen zusammen. Mit einer Sondernummer zum § 218 sorgte der Eulenspiegel 1931 für Furore, letzter Höhepunkt: die Berliner Ausstellung Frauen in Not!, danach ebbte die Bewegung rapide ab. Entscheidenden Anteil daran hatten Demonstrations- und Versammlungsverbote sowie die Mehrheitsentscheidung der SPD, dem letzten KPD-Antrag zur Streichung des § 218 keine Stimme zu geben. Gemeinsam hätte es gelingen können, den § 218 zu Fall zu bringen. Unter dem Druck der Massenbewegung wurde 1926 aber immerhin die Zuchthausstrafe beseitigt und 1927 eine medizinische Indikation (sofern die Schwangerschaft eine Lebensgefahr für die Mutter darstellt) eingeführt.
- Dr. phil. Kristine von Soden
- Digitales Deutsches Frauenarchiv
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