Abtreibungen an Zwangs­arbeiter­innen im National­sozialismus

Zwangsabtreibungen bei NS-Zwangsarbeiterinnen gehören zu den dunkelsten und kaum bekannten Kapiteln der Geschichte des § 218 in Deutschland. Der Historiker Marcel Brüntrup im DDF-Interview über die NS-Geburtenkontrolle bei Zwangsarbeiterinnen und ihren Handlungsmöglichkeiten.

Welche Rolle spielte die Geburtenkontrolle bei Zwangsarbeiterinnen in der NS-Kriegswirtschaft und Vernichtungspolitik?

Schwangerschaften ausländischer Zwangsarbeiterinnen im Deutschen Reich stellten für die Nationalsozialist*innen sowohl aus kriegswirtschaftlicher als auch aus rassenideologischer Perspektive ein besonderes Problem dar. Schwangerschaftsbedingte Ausfallzeiten, Entbindungen in deutschen Krankenanstalten sowie Fürsorgemaßnahmen für ausländische Kinder verursachten nicht nur Kosten und Aufwand, sondern waren vor allem rassen- und volkstumspolitisch unerwünscht. Reichsführer-SS Heinrich Himmler und andere hochrangige Rassenideologen befürchteten, von ausländischen Arbeiterinnen im Reich geborene Kinder würden die vermeintliche ,Unterwanderung des deutschen Volkes‘ vorantreiben. Insbesondere Schwangerschaften von Polinnen und sogenannten ,Ostarbeiterinnen‘, die in der NS-Rassenhierarchie deutlich unter anderen Ausländer*innen rangierten, sollten daher durch eine Reihe von Maßnahmen verhindert werden. Dazu zählten Heiratsbeschränkungen, Ausgangssperren, nach Geschlechtern getrennte Unterbringung sowie die Ausgabe von Verhütungsmitteln in den Wohnlagern.

Zwangsarbeiterinnen, die dennoch ein Kind erwarteten, wurden anfangs von der Arbeitseinsatzverwaltung vor der Entbindung in ihre Heimat zurückgebracht. Zunehmend kam jedoch der Verdacht auf, die Frauen würden absichtlich schwanger werden, um aus dem Arbeitsverhältnis entlassen zu werden. Entscheidender war indessen, dass im Laufe des Jahres 1942 immer mehr ,Ostarbeiterinnen‘ in kriegswichtigen Rüstungsbetrieben arbeiteten und dort nur schwer zu ersetzen waren. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel, ließ daher Ende des Jahres 1942 die Rückführung schwangerer ausländischer Arbeiterinnen einstellen. Polinnen und ,Ostarbeiterinnen‘ sollten ihre Kinder von nun an in eigens zu diesem Zweck eingerichteten Entbindungsanstalten zur Welt bringen und anschließend möglichst schnell an ihre Arbeitsstellen zurückkehren. Ihre Kinder isolierte man derweil in sogenannten ,Ausländerkinder-Pflegestätten‘, primitive Einrichtungen, in denen viele von ihnen aufgrund unzureichender Ernährung, Hygiene und Pflege verstarben. Der Tod dieser als ,schlechtrassig‘ angesehenen Kinder war, wenn auch nicht explizit angeordnet, so doch durchaus gewollt und diente gleichzeitig als Abschreckung für andere Zwangsarbeiterinnen.

Im Frühjahr  1943 wurden die ersten derartigen Entbindungs- und Kinderheime eingerichtet, dennoch waren Geburten ,fremdvölkischer‘ Kinder weiterhin ,volkstumspolitisch unerwünscht‘. Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti genehmigte daher in Übereinstimmung mit Himmler Schwangerschaftsabbrüche im März 1943 zunächst bei ,Ostarbeiterinnen‘, im Juni dann auch bei Polinnen. Die rassenpolitische Intention dieser Anordnung wird insbesondere dadurch deutlich, dass kurz zuvor die im § 218 festgelegten Strafen für Abtreibungen bei deutschen Frauen mit der ,Verordnung über Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft‘ vom 9. März 1943 drastisch verschärft worden waren – bis hin zur Todesstrafe. Die Lockerung des Abtreibungsverbots für ‚rassisch minderwertige‘ Frauen war auch aus kriegswirtschaftlicher Perspektive von Vorteil, da die Arbeiterinnen für einen Eingriff meist nur wenige Tage ausfielen. Zudem sparten die Betriebe und Arbeitseinsatzbehörden die Kosten für Unterbringung und Versorgung der Kinder. Auf diese Weise griffen rassenideologische und ökonomische Motive ineinander.

Richtlinien für Schwangerschaftsunterbrechungen, 1936
Rechte: Hans Stadler / J.F. Lehmannsverlag
Quelle
Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch
Richtlinien für Schwangerschaftsunterbrechung und Unfruchtbarmachung aus gesundheitlichen Gründen, 1936

Wer waren die für die Zwangsabtreibungen zuständigen Kontroll- und Ausführungsorgane und welche Abbruchmethoden kamen dabei zum Einsatz?

Zur offiziellen Genehmigung der Abtreibungen bediente man sich der Gutachterstellen für Schwangerschaftsunterbrechung bei den Ärztekammern, die bereits im Jahr 1935 eingerichtet worden waren, um über Abbrüche aus medizinischer Indikation zu entscheiden. Zur Einleitung des Verfahrens musste ein von der Schwangeren unterzeichneter Antrag eingereicht werden, denn rein formal beruhte das Verfahren auf Freiwilligkeit. Himmler bestand allerdings auf einer weiteren rassischen Auslese, sofern der Erzeuger des Kindes ein Deutscher oder ,germanischen Volkstums‘ war. In diesem Fall wurde eine Überprüfung beider Elternteile durch einen Rasseprüfer aus dem Rasse- und Siedlungshauptamt der SS angeordnet. Rechnete dieser mit einem ,rassisch wertvollen Kind‘, wurde der Antrag abgelehnt und die ,Germanisierung‘ der Eltern und ihres Kindes eingeleitet. Hatte der Rasseprüfer hingegen ,kein Interesse‘, wie es oft formelhaft hieß, erteilte er seine Zustimmung und die Gutachterstelle genehmigte den Abbruch.

Die Eingriffe fanden in den genannten Entbindungsbaracken, in den Krankenrevieren der Durchgangs- und Krankensammellager sowie in deutschen Krankenanstalten statt, in denen eine hinreichende Trennung der Zwangsarbeiterinnen von deutschen Patientinnen gewährleistet werden konnte. Nach Protesten aus kirchlichen Kreisen, insbesondere des Kardinals von Galen, wurden konfessionelle Krankenhäuser allerdings ausgenommen. Auch in den Zwangsarbeiter*innenlagern einiger Betriebe fanden Abtreibungen statt, die Quellenlage hierzu ist jedoch sehr dünn. Die Qualität der medizinischen Behandlung war höchst unterschiedlich. In vielen Lagern herrschten desaströse hygienische Zustände, die dort zwangseingesetzten Mediziner*innen aus Polen und der Sowjetunion mussten oftmals ohne die notwendigen Instrumente und Medikamente auskommen. In deutschen Krankenhäusern war die medizinische Behandlung in der Regel besser, zur Nachsorge wurden Polinnen und ,Ostarbeiterinnen‘ jedoch meist in speziellen ,Ausländer-Krankenbaracken‘ untergebracht, in denen sie eine schlechtere Versorgung erhielten.

Sowjetische Zwangsarbeiterinnen
bpk / Gerhard Gronefeld
Quelle
Deutsches Historisches Museum
Sowjetische Frauen als zwangsverpflichtete „Ostarbeiterinnen" erhalten nach ihrer Ankunft im Durchgangslager Wilhelmshagen Verpflegung, 10./12.12.1942.

Die regionalen  Ärztekammern erlaubten Abbrüche meist bis zum Ende des vierten Schwangerschaftsmonats, doch waren auch spätere Eingriffe nicht unüblich. Die damals gebräuchliche Methode zur Abtreibung in den ersten Schwangerschaftsmonaten war die Kürettage. Dazu wurde der Gebärmutterhalskanal mit Metallstiften etwa einen Zentimeter aufgedehnt und die Gebärmutter mit einer Kürette ausgeschabt. Ein solcher Eingriff war vergleichsweise einfach und ungefährlich, die Patientinnen konnten meist nach wenigen Tagen entlassen werden. Deutlich aufwendiger und risikoreicher waren Schwangerschaftsabbrüche im vierten, fünften und sechsten Monat. Der Gebärmutterhalskanal sowie der untere Teil der Gebärmutter mussten gegebenenfalls über mehrere Tage mithilfe eines Gummiballons erweitert werden, bevor der Fötus mittels einer Abortzange im Uterus zerteilt und dann entnommen werden konnte. Eine alternative Methode war die Einspritzung von Seifenlösung in die Gebärmutter. Besonders bei späten Eingriffen konnte es zu lebensgefährlichen Komplikationen kommen. Aufgrund der restriktiven Abtreibungsgesetze mangelte es vielen Ärzt*innen an der nötigen Fachkenntnis und Erfahrung, die Zwangsarbeiterinnen wurden hier mitunter für Experimente missbraucht. Stellenweise wurden auch in den letzten Schwangerschaftsmonaten noch Abtreibungen durchgeführt, indem durch verschiedene Methoden eine Frühgeburt eingeleitet wurde. Säuglinge, die lebend zur Welt kamen, ließ man dann sterben.

Welche Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten hatten die Zwangsarbeiterinnen bezüglich ihres eigenen Körpers?

Rein formal durften Schwangerschaften bei Polinnen und ,Ostarbeiterinnen‘ nur mit schriftlicher Zustimmung der Schwangeren abgebrochen werden. Von ,Freiwilligkeit‘ kann dabei jedoch kaum gesprochen werden, waren die Zwangsarbeiterinnen doch von vornherein aufgrund ihres Abhängigkeitsverhältnisses und ihrer Lebensumstände einer Reihe struktureller Zwänge unterworfen. Die Ärzt*innen in den Gesundheits- und Arbeitsämtern, Betrieben und Lagern legten ihnen einen Abbruch nahe, die Arbeitgeber*innen, Aufseher*innen sowie gegebenenfalls Polizei oder Gestapo übten in dieser Richtung mitunter erheblichen Druck aus. Obwohl offiziell nie Zwangsmittel angeordnet wurden, stand eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Verfügung, wie beispielsweise die Kürzung der ohnehin unzureichenden Verpflegung, zeitweilige Inhaftierung oder die Anwendung körperlicher Gewalt. Die ausländischen Arbeiterinnen wurden auf diese Weise überredet, gedrängt und genötigt, Anträge auf Schwangerschaftsabbruch zu unterzeichnen, die sie zudem teils überhaupt nicht verstanden.

Auch andere Bevölkerungsgruppen, wie jüdische Menschen oder Menschen mit Behinderung, waren von der rassistischen NS-Bevölkerungspolitik betroffen. Auch ihre Schicksale und folgenden Stigma sind wenig erforscht, wie diese Veranstaltungsankündigungen der Magnus-Hirschfeld-Stiftung von 1987 zeigen.

Trotz all dieser Zwänge standen den betroffenen Frauen verschiedene Handlungsmöglichkeiten offen, wollten sie einen ungewollten Schwangerschaftsabbruch verhindern. Zunächst konnten sie sich allen Einschüchterungsversuchen zum Trotz weigern, den Antrag zu unterzeichnen, denn mit der formalen Einverständniserklärung nahmen es die Behörden durchaus ernst. In den Unterlagen einzelner Ärztekammern sind auch Fälle überliefert, in denen Zwangsarbeiterinnen ihre Zustimmung nachträglich zurücknahmen und der Eingriff daher nicht genehmigt wurde. Eine weitere Möglichkeit bestand darin, die Schwangerschaft möglichst lange zu verheimlichen, bis es für eine Abtreibung zu spät war. Besonders im Zuge deslangwierigen Verfahrens der rassischen Überprüfung konnten Verzögerungen gelingen. Manche Frauen verrieten dem SS-Rasseprüfer nicht den Namen des Erzeugers oder behaupteten, er sei ein Deutscher, andere erschienen nicht zum festgelegten Untersuchungstermin. Eine letzte Chance bestand darin, den Termin des eigentlichen Eingriffs nötigenfalls mehrfach nicht wahrzunehmen. Viele dieser Handlungsoptionen waren sehr gefährlich und abhängig von den jeweiligen örtlichen Umständen – eine Erfolgsgarantie gab es nicht.

Auf der anderen Seite muss natürlich erwähnt werden, dass einige Zwangsarbeiterinnen in Anbetracht ihrer trostlosen Lebensumstände, aufgrund einer Vergewaltigung oder aus anderen Gründen mit der Abtreibung tatsächlich einverstanden waren. Erklärte ein SS-Rasseprüfer das ungeborene Kind jedoch zu ,erwünschtem Bevölkerungszuwachs‘, blieb den Frauen diese Möglichkeit verwehrt. Anschließend wurden sie mit dem Ziel der ,Eindeutschung‘ gegebenenfalls gedrängt, den Vater des Kindes zu heiraten, oder ihnen wurde das Kind abgenommen und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) oder dem SS-Verein ,Lebensborn e.V.‘ übergeben. An die Stelle der Zwangsabtreibung trat in diesen Fällen ein ,Gebärzwang‘ im Dienste der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik.

Wie gingen die Frauen mit den Zwangsabtreibungen um?

Eine erzwungene Abtreibung war eine äußerst traumatische Erfahrung, über die betroffene Frauen nach dem Krieg nur sehr ungern sprachen. Aus diesem Grund liegen kaum Zeitzeuginnenberichte vor, die den persönlichen Umgang mit derartigen Eingriffen schildern. Bereits das Thema Schwangerschaft während ihrer Zeit im Deutschen Reich war insbesondere für Frauen aus der Sowjetunion lange Zeit absolutes Tabuthema. Ehemalige Zwangsarbeiter*innen standen bei ihrer Rückkehr in die Heimat ohnehin unter dem Generalverdacht, mit dem Feind kollaboriert zu haben. Als Frau mit einem Kind aus Nazideutschland zurückzukehren, ging erst recht mit staatlicher und vor allem gesellschaftlicher Ächtung einher. Auch dies war ein Grund, warum einige Frauen die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs durchaus freiwillig wahrnahmen. Es existieren einige wenige Aussagen aus der unmittelbaren Nachkriegszeit, etwa im Rahmen von Ermittlungsverfahren, in denen von Zwangsabtreibung betroffene Frauen ihre Erlebnisse schildern.

Warum ist das Thema Zwangsabtreibungen bei Zwangsarbeiterinnen bis heute kaum bekannt und welchen Beitrag leistet hier Ihr Forschungsprojekt? 

Zum einen fanden erzwungene Schwangerschaftsabbrüche bei Zwangsarbeiterinnen ebenso wie die Behandlung der von Zwangsarbeiterinnen im Reich geborenen Kinder in der Nachkriegszeit vergleichsweise wenig Beachtung. Zwar gab es eine Reihe von Ermittlungsverfahren und auch einzelne Nachkriegsprozesse, der systematische Charakter dieser Maßnahmen wurde jedoch nicht erkannt. Anschließend hat es mehrere Jahrzehnte gedauert, bis die NS-Zwangsarbeit überhaupt in der bundesdeutschen Öffentlichkeit thematisiert, Zwangsarbeiter*innen als ,vergessene Opfer‘ nationalsozialistischen Unrechts anerkannt und diesbezüglich Entschädigungsdebatten geführt wurden. In diesen Debatten wie auch in der Forschung wurde und wird Zwangsarbeit in erster Linie männlich gedacht. Die Frage nach der Bedeutung von ,Geschlecht‘ als weitere Diskriminierungskategorie sowie dem Zusammenhang zwischen NS-Reproduktionspolitik, Zwangsarbeit und Rassenideologie spielte lange Zeit kaum eine Rolle.

Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird erschwert durch die lückenhafte Quellenlage. Sehr viele Akten gingen zum Ende des Krieges entweder durch Kriegseinwirkung verloren oder wurden von den Behörden gezielt vernichtet, erhaltene Unterlagen liegen verstreut in regionalen Archiven. Dementsprechend befassen sich bislang ausschließlich Regionalstudien, meist mit Fokus auf einzelne Einrichtungen, in denen Abtreibungen durchgeführt oder ausländische Kinder untergebracht wurden, mit diesem Themenkomplex. 

Hier setzt mein Dissertationsprojekt an mit dem Ziel, eine überregionale Bestandsaufnahme zu liefern, welche die Behandlung schwangerer Zwangsarbeiterinnen sowie der von Zwangsarbeiterinnen geborenen Kinder vor dem Hintergrund nationalsozialistischer Bevölkerungspolitik und Kriegsökonomie analysiert. Dabei geraten eine Reihe ziviler, bislang wenig beachteter Tätergruppen in den Fokus, beispielsweise Ärzt*innen, Fürsorger*innen und Hebammen, die bei der Umsetzung vor Ort beteiligt waren.

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Stand: 17. Mai 2021
Lizenz (Text)
Verfasst von
Marcel Brüntrup

geb. 1987, Doktorand an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsprojekt „Zwischen Arbeitseinsatz und Rassenpolitik: Die Kinder osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und die Praxis der Zwangsabtreibungen im Nationalsozialismus“ unter der Leitung von Prof. Dr. Isabel Heineman. Zuletzt erschienen: Rühen Baby Case. Der Prozess um das „Ausländerkinderpflegeheim“ des Volkswagenwerks, in: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.): Alliierte Prozesse und NS-Verbrechen, Bremen 2020 (Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland, Heft 19), S. 131–141. Verbrechen und Erinnerung. Das „Ausländerkinderpflegeheim“ des Volkswagenwerks, Göttingen 2019.

Empfohlene Zitierweise
Marcel Brüntrup (2021): Abtreibungen an Zwangs­arbeiter­innen im National­sozialismus, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/angebote/dossiers/218-und-die-frauenbewegung/abtreibungen-an-zwangsarbeiterinnen-im-nationalsozialismus
Zuletzt besucht am: 24.04.2024
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