Margarete Berent Geboren am in Berlin Gestorben am in New York

Über Margarete Berent

Dr. jur. Margarete Berent war eine der ersten Rechtsanwältinnen in Deutschland und Rechtsspezialistin der Frauenbewegung. Sie war aktiv in zahlreichen Verbänden und Institutionen, wie im Bund Deutscher Frauenvereine, im Jüdischen Frauenbund und im Deutschen Juristinnenverein.

Herkunft, Schulbildung und Studium

Margarete Berent wurde am 9. Juli 1887 in Berlin geboren. Sie wuchs in einer jüdischen Kaufmannsfamilie mit bildungsbürgerlichem Hintergrund auf, ihre Eltern waren Natalie (geb. Gabriel) und Max Berent. Ihr Bruder Hans und seine Familie wurden im KZ Auschwitz ermordet.

Von Margarete Berent ist wenig Biografisches zu ihrem Lebenslauf bekannt, in ihrem Nachlass im Leo Baeck Institut in New York finden sich keine privaten Briefe, keine persönlichen Dokumente, nur ausbildungsbezogene Unterlagen, Zeugnisse, Gutachten, Urkunden, engagierte Aussagen von Weggefährtinnen und Zeitgenossen.1   Sie ging zunächst einen der wenigen für bürgerliche Mädchen Anfang des 20. Jahrhunderts möglichen Wege, um eine Berufsqualifikation zu erreichen: Sie legte das Examen für Lehrerinnen an mittleren und höheren Mädchenschulen ab. Anschließend arbeitete sie an der Kollmorgen’schen höheren Mädchenschule als Lehrerin und bereitete sich parallel in Gymnasialkursen für Frauen auf das Abitur vor, das sie 1910 am Königstädtischen Realgymnasium ablegte. Zwei Jahre nach der Öffnung der preußischen Universitäten für Frauen studierte sie fünf Semester Rechts- und Staatswissenschaften in Berlin, wo im März 1912 ihr Gesuch um Zulassung zum Ersten Juristischen Staatsexamen abgelehnt wurde, da zu dieser Zeit Frauen in Preußen zu juristischen Staatsprüfungen und zum juristischen Vorbereitungsdienst nicht zugelassen waren. Sie ging nach Bayern an die Universität in Erlangen und schloss hier ihr Studium 1913 mit einer Promotion zum Dr. jur. und einer Dissertation (Prädikat magna cum laude) über Die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten ab. Das Werk hat 1958 in der Bundesrepublik Deutschland den Grundstein für die Neuordnung des ehelichen Güterrechts, auf der Grundlage strikter Gleichberechtigung, gelegt.2 „In der Zugewinn- oder – wie der damals übliche Terminus lautete – Zugewinnstgemeinschaft sieht Margarete Berent das einzige praktikable demokratische Modell eines ehelichen Güterrechts, das der Gleichheit der Ehegatten gerecht wird.“3

Die weiteren regulären Ausbildungsetappen zur Volljuristin waren Margarete Berent zunächst verschlossen, im Deutschen Kaiserreich erhielten Frauen keinen Zugang zu juristischen Berufen wie Richterin oder Anwältin. Sie arbeitete ab 1914 als juristische Hilfskraft in verschiedenen Anwaltsbüros, als Leiterin der Charlottenburger Rechtsschutzstelle für Frauen, vertrat Anwälte während Krankheitsphasen oder Kriegsdienstzeiten, war Dezernentin der Adoptionsstelle der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge und aktiv in der Freiwilligen Kriegsfürsorge, arbeitete im Juristischen Büro der Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft (AEG) in Berlin und schrieb juristische Fachbeiträge.

Marie Munk
Quelle
Landesarchiv Berlin, LAB B Rep. 235-12 NL Marie Munk, MF-Nr. 3513
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Marie Munk (1885-1978).

Im Dezember 1919 legte Margarete Berent, nachdem Preußen Frauen zur Ersten Juristischen Staatsprüfung zuließ, das Referendarexamen mit der Note ‚gut‘ ab, Anfang 1925 folgte, nach weiterer langer Wartezeit, die Große Staatsprüfung. Sie wurde Assessorin und erhielt am 7. März 1925 – inzwischen 38 Jahre alt – die Zulassung als Rechtsanwältin beim Amtsgericht Berlin Mitte und beim Landgericht Berlin. Margarete Berent ließ sich als eine der ersten Anwältinnen Preußens nieder und machte sich einen Namen als Spezialistin für Familien- und Handelsrecht. 4 Gemeinsam mit Marie Munk, die als Richterin arbeitete, zählt sie zu den Pionierinnen im Bereich der Rechtswissenschaften.

Engagement für die Rechte von Frauen und in der Frauenbewegung

Nach ihrem Studium begann Margarete Berent, sich aktiv in der Frauenbewegung zu engagieren und fiel hier durch ihren „starken Feminismus und Aktionismus“5 auf. Dazu schrieb ihre Freundin, die Journalistin Hildegard Walter: „Margarete Berent galt in den weiten Kreisen der Vorkämpferinnen für die Gleichberechtigung der Frau als ein leuchtendes Beispiel, einmal, weil ihre fachlichen Leistungen auch von überzeugten männlichen Gegnern des Prinzips mit besonderem Nachdruck anerkannt und gerühmt wurden, und zweitens, weil sie den Frauenorganisationen, die auf diesem Gebiet tätig waren, die wertvollsten ehrenamtlichen Dienste leistete.“6

Margarete Berent sah für Anwältinnen zwei zentrale Aufgaben: Frauen zu beraten und den Bedürfnissen von Frauen in der Gestaltung des Rechts Ausdruck zu geben. Für eine weitergehende Umsetzung war sie in zahlreichen Organisationen vertreten. So gründete sie 1914 nach ihrer Promotion in Berlin mit Margarete Meseritz, Marie Munk und Marie Raschke den Deutschen Juristinnenverein, der 1919 die Zulassung für Frauen zu juristischen Examina bewirkte und Vorläufer des Deutschen Juristinnenbundes (DJB) ist. Margarete Berent war von 1917 bis 1919 Schatzmeisterin und von 1921 bis 1933 Vorsitzende des Vereins. Sie spezialisierte sich beruflich auf das Ehegüterrecht, gemeinsam mit Marie Munk erarbeitete sie Reformforderungen zum Ehe-, Ehegüter-, Familien- und Nichtehelichen-Recht in der Weimarer Republik. Und sie engagierte sich in der Jüdischen Gemeinde Berlins und im Landesverband Preußischer Synagogengemeinden.

Von 1919 bis 1929 unterrichte Margarete Berent Familienrecht und Jugendfürsorge an der von Alice Salomon gegründeten Sozialen Frauenschule in Berlin-Schöneberg. 1920 leitete sie hier einen Sonderlehrgang für Arbeiterinnen zur Ausbildung in der Wohlfahrtspflege im Auftrag des Ministeriums für Volkswohlfahrt. Von 1926 bis 1933 war sie Dozentin an der Deutschen Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit für den Bereich Allgemeine Rechtsfragen, insbesondere für die Themen Familienrecht, Mutter- und Kinderschutz. Mit Frieda Wunderlich und Siddy Wronsky gestaltete sie das Gebiet ‚rechtlicher und sozialpolitischer Schutz‘. Zwischen 1921 und 1927 war Margarete Berent Mitglied im Gesamtvorstand des Bundes Deutscher Frauenvereine (BDF), und 1926 gründete sie unter anderem mit Agnes von Zahn-Harnack und Marie Elisabeth Lüders den Deutschen Akademikerinnenbund. 1928 wurde sie Mitgründerin der International Federation of Female Lawyers and Judges. 

Protokolle DozentInnenkonferenz 1908 - 1933

Von 1928 bis 1933 war sie im Vorstand des von Anna Pappritz geleiteten Bundes für Frauen- und Jugendschutz und im Vorstand des Jüdischen Frauenbundes, den sie im Bund Deutscher Frauenvereine vertrat. Im Mai 1933 gehörte sie zu den Unterzeichnerinnen der Austrittserklärung des Jüdischen Frauenbundes aus dem BDF. Zu ihrer Vielzahl an Aktivitäten gesellte sich von 1928 bis 1933 die Mitgliedschaft im ‚Ausschuß für Eheberatung und -güterrecht des Frauenberufsamtes‘ im BDF, und 1929 wurde sie Mitglied im Ehrenbeirat des XI. Kongresses des Weltbundes für Frauenstimmrecht und staatsbürgerliche Frauenarbeit in Berlin. 1931 wurde sie Mitglied im Beirat und engeren Vorstand des BDF.

die Gründerinnen des Deutschen Akademikerinnenbundes e.V.
Deutscher Akademikerinnenbund e.V.
Quelle
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Die_Gr%C3%BCnderinnen_des_Deutschen_Akademikerinnenbundes_e.V..jpg
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Eine 1926 entstandene Aufnahme der Gründerinnen des Deutschen Akademikerinnenbundes e.V. Von links nach rechts: Dr. Philipson, Dr. Schönborn, Dr. Lüders, vor ihr Dr. Corte, Dr. Szagun, Dr. Simeon, Frau Humbert und Dr. Berent.

Verfolgung, Vertreibung und das Exil in New York

Am 23. Juni 1933 wurde Margarete Berent wegen ‚nicht arischer Abstammung‘ aus der Anwaltskammer Berlin ausgeschlossen und als jüdischer Anwältin wurde ihr die Zulassung entzogen. Sie verlor ihre Funktion als Vorsitzende im Deutschen Juristinnenverein und ihre Lehrtätigkeiten und verstärkte ihr Engagement im Jüdischen Frauenbund.7 Nach dem Verbot ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin arbeitete sie ab Sommer 1933 in der Zentralstelle für jüdische Wirtschaftshilfe, sie führte hier Rechtsberatungen durch und leitete das Ressort Frauenfragen und Frauenberufe. Von Oktober 1933 bis 1939 war sie für die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland tätig, die sie seit ihrer Niederlassung als Anwältin beratend begleitet hatte. Sie ging als Provinzialfürsorgerin für die Rheinprovinz in der Zentralwohlfahrtsstelle der Reichsvertretung der Juden nach Köln und betreute hier Auswanderungswillige, Jugendliche in Konfliktsituationen, kranke und alte Menschen, organisierte für berufstätige Frauen Abendkurse und Weiterbildungsangebote. „In dieser Berufsarbeit hatte sie Gelegenheit, nicht nur in rechtlichen Fragen, sondern oft auch in fürsorgerischer Hinsicht einen großen Menschenkreis zu beraten.“8 Ab Ende 1933 war sie neben dem Gesamtvorstand im Jüdischen Frauenbund auch im Vorstand der Kölner Ortgruppe aktiv.

Seit August 1938 bemühte sich Margarete Berent angesichts der zunehmenden Bedrohungen um die Emigration in die USA. „Die Verfolgungsmaßnahmen verstärken sich […] Die Kombination der verschiedenen Maßnahmen, der ständige Druck und die Furcht, daß weitere und immer schlimmere Maßnahmen folgen würden, machten das Leben unerträglich.“9 Erst im November 1939, nach Kriegsbeginn, gelang es ihr, Deutschland zu verlassen. Sie reiste zunächst nach Chile, bevor sie im Sommer 1940 ein Visum für die USA erhielt. Da ihr Studium nicht in den USA anerkannt wurde, absolvierte sie ab 1942 an der New York University ein Abendstudium und finanzierte ihren Lebensunterhalt als Büro- und Rechtsanwaltsgehilfin, Stubenmädchen und Haushälterin. 1949 erhielt sie ihre Zulassung zur Anwaltskammer und wurde, bereits 62 Jahre alt, wieder als Rechtsanwältin tätig. In den Jahren 1956 bis 1965 arbeitete sie in der Rechtsabteilung der Stadtverwaltung von New York.

Margarete Berent kehrte nicht wieder nach Deutschland zurück. Sie starb am 23. Juni 1965 in New York.

Zur Bedeutung Margarete Berents

Margarete Berent war „Rechtsspezialistin der Frauenbewegung“10 , Kämpferin für die Rechte und Interessen von Frauen und setzte diese als Rechtsanwältin, Dozentin und Publizistin in ihrem Engagement in Verbänden und Institutionen propagiert und um. Sie wollte die Gleichstellung von Frauen in der Gesellschaft, in Ehe und Familie, engagierte sich für Emanzipation und Partizipation von Frauen, auch mit einem Fokus auf die jüdische Gemeinschaft. Ihrem „rigorosen Gerechtigkeitsempfinden und dem Abscheu vor jeglicher Ausgrenzung, dem Bemühen um Integration der Unterschiedlichen“11 folgte sie auch im New Yorker Exil.

 

Gedenktafel, Margarete Berent, Goltzstraße 34, Berlin-Schöneberg, Deutschland
Urheber*in: OTFW, Berlin
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Rechteangabe
  • Urheber*in: OTFW, Berlin
  • https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gedenktafel_Goltzstr_34_(Sch%C3%B6)_Margarete_Berent.jpg
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Gedenktafel, Dr. Margarete Berent, Goltzstraße 34, Berlin-Schöneberg, Deutschland
Stand: 26. April 2023
Lizenz (Text)
Verfasst von
Prof. Dr. Sabine Toppe

geb. 1962, Pädagogik-Studium mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik/ Sozialarbeit, Promotion zum obrigkeitsstaatlichen Mutterschaftsdiskurs im 18. Jahrhundert, Professorin für Geschichte der Sozialen Arbeit an der ASH Berlin. Forschungsschwerpunkte: Frauenbewegung und Soziale Arbeit, Geschichte von Familie und Kindheit, Historische Geschlechterdiskurse, Sozialpädagogische Bildungsforschung.

Empfohlene Zitierweise
Prof. Dr. Sabine Toppe (2023): Margarete Berent, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/akteurinnen/margarete-berent
Zuletzt besucht am: 25.04.2024
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Rechteangabe
  • Prof. Dr. Sabine Toppe
  • Digitales Deutsches Frauenarchiv
  • CC BY-SA 4.0

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Zitate von Margarete Berent

Biografie von Margarete Berent

Geburt in Berlin

1913

Promotion zum Dr. jur. und einer Dissertation (Prädikat magna cum laude) über Die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten

1914

Gründung des Deutschen Juristinnenvereins e.V. mit Margarete Meseritz (später Margarete Muehsam-Edelheim), Marie Munk und Marie Raschke

1917 - 1919

Schatzmeisterin des Deutschen Juristinnenvereins

Dezember 1919

Referendarexamen mit der Note „gut“

1919 - 1929

Dozentin für Familienrecht und Jugendfürsorge an der von Alice Salomon gegründeten Sozialen Frauenschule in Berlin-Schöneberg

1921 - 1927

Mitglied im Gesamtvorstand des Bundes Deutscher Frauenvereine (BDF)

1921 - 1933

Vorsitzende des Deutschen Juristinnenvereins

Zulassung als Rechtsanwältin beim Amtsgericht Mitte und beim Landgericht Berlin

1926 - 1933

Dozentin an der Deutschen Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit für den Bereich Allgemeine Rechtsfragen, insbesondere für die Themen Familienrecht, Mutter- und Kinderschutz

1926

Gründung u.a. mit Agnes von Zahn-Harnack und Marie Elisabeth Lüders des Deutschen Akademikerinnenbundes

1928

Mitgründerin der International Federation of Female Lawyers and Judges

1928 - 1933

Mitgliedschaft im Ausschuß für Eheberatung und -güterrecht des Frauenberufsamtes im Bund Deutscher Frauenvereine

1928 - 1934

Vorstandsmitglied im Jüdischen Frauenbund

1928 - 1933

Vorstandsmitglied im von Anna Pappritz geleiteten Bund für Frauen- und Jugendschutz

1933 - 1939

Provinzialfürsorgerin für die Rheinprovinz in der Zentralwohlfahrtsstelle der Reichsvertretung der Juden nach Köln

1933 - 1939

Rechtsberatung für die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland

1933

Ausschluss aus der Anwaltskammer Berlin wegen „nichtarischer Abstammung“, Entzug der Zulassung als Rechtsanwältin

Mai 1933

Margarete Berent gehörte zu den Unterzeichnerinnen der Austrittserklärung des Jüdischen Frauenbundes aus dem BDF.

1939/40

Emigration über Chile in die USA

1942

Studium der Rechtswissenschaften in New York

1949

Zulassung zur Anwaltskammer bzw. als Rechtsanwältin in New York

Tod in New York

Fußnoten

  • 1Häntzschel, Hiltrud: Der „Aufbau eines neuen Rechts“ im Geist von Egalität, Gerechtigkeit und Freiheit, seine Vertreibung und späte Heimkehr – Dr. jur. Margarete Berent, in: Feustel, Adriane et al. (Hg.): Die Vertreibung des Sozialen, München 2009, S. 164‒177, hier S. 165.
  • 2Ebenda, S. 164.
  • 3Ebenda, S. 167.
  • 4Ebenda, S. 168.
  • 5Kaplan, Marion: Frau, Familie und Identität im Kaiserreich, Hamburg 1997, S. 239.
  • 6Landesentschädigungsbehörde Berlin, Entschädigungsakte Margarete Berent, Erklärung von Hildegard Walter, 09.07.1959.
  • 7Maierhof, Gudrun: Selbstbehauptung im Chaos. Frauen in der Jüdischen Selbsthilfe 1933-1943, Frankfurt/New York 2002, S. 94 f.
  • 8Leo Baeck Institut New York/ Sammlung Margarete Berent, AR 2861, Zeugnis der Reichsvereinigung vom November 1939.
  • 9Landesentschädigungsbehörde Berlin, Entschädigungsakte Margarete Berent.
  • 10Röwekamp, Marion: Margarete Berent (1887-1965) und Marie Munk (1885-1978). Pionierinnen im Kampf um gleiche Rechte für Frauen, in: Kritische Justiz (Hg.): STREITBARE JURISTiNNEN. Eine andere Tradition. Band 2, Baden-Baden 2016, S.73‒107, hier S. 98.
  • 11Häntzschel, Aufbau eines neuen Rechts, S. 172.

Ausgewählte Publikationen