
Über Evangelische Frauenhilfe in Deutschland (EFHiD)
Arbeit und Selbstverständnis
Die ‚Evangelische Frauenhülfe‘, wie sie bei ihrer Gründung noch hieß, wurde am 1. Januar 1899 als Tochterorganisation des seit 1888 bestehenden Evangelisch-Kirchlichen Hülfsvereins unter der Schirmherrschaft der Kaiserin Auguste Viktoria gegründet. Das Hauptanliegen der ‚Frauenhilfe‘ bestand zu Beginn insbesondere in der Linderung sittlicher und sozialer Notstände durch wohltätiges, ehrenamtliches Engagement im Rahmen der kirchlichen Diakonie und Seelsorge. Ihre Arbeit sollte zur Verzögerung des Entkirchlichungsprozesses und zur Rechristianisierung der Gesellschaft beitragen.1 Von der Frauenhilfe wurden Diakonissenstationen unterstützt und eigene Schwesternschaften, Kindergärten und Gemeindehäuser eingerichtet. Die Frauenhilfe organisierte sich in weitgehend autonomen Provinzial-, Bezirks-, Kreis- und Synodalverbänden mit einem übergeordneten Zentralverband. Neben der stetigen Anwerbung neuer Mitglieder lagen ihre Aufgaben vor allem in der Gesundheitsfürsorge, Ausbildung von Fürsorgerinnen, Altenarbeit, Müttererholung, Bibellektüre und Bildungsarbeit.
Die frühe Frauenhilfe ist nach Regina Mentner einzuordnen als „ein konservativer, den Traditionen des Kaiserreichs verbundener Verein, der seinen Mitgliedern ein deutsch-national geprägtes familienorientiertes Frauen- und Gesellschaftsbild vorgab und vom lutherisch-staatskirchlichen Ordnungsdenken durchdrungen war.“2 Sie stand unter der Leitung von männlichen Funktionären, die personelle und ideelle Verbindungen zum Bund zur Bekämpfung der Frauenemanzipation und der antifeministischen Liga aufwiesen.3 „Im Gegensatz zu den Frauen des DEF [Deutscher Evangelischer Frauenbund] hielten die verantwortlichen Theologen der Frauenhülfe das Stimmrecht für Frauen in Kirche und Kommune für überflüssig.“4 Nach Ende des Ersten Weltkrieges setzte ein Prozess des Umdenkens ein. Die Frauen der Frauenhilfe forderten mehr Mitspracherecht. Im Januar 1926 wurden mit Gertrud Stoltenhoff und Dagmar von Bismarck erstmals Frauen von der Mitgliederversammlung zur ersten Vorsitzenden beziehungsweise stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.5
Der Verband im Nationalsozialismus
Der Hilfsverein war seit 1916 unabhängig organisiert. 1933 benannte er sich in Reichsfrauenhilfe um. Nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten war die Situation im Verband gespalten. Viele Mitglieder standen der Idee des Nationalsozialismus überwiegend positiv gegenüber. Insbesondere ihr Reichsgeschäftsführer Hans Hermenau begrüßte das neue Regime begeistert.6 Doch schon bald fand sich die Reichsfrauenhilfe inmitten der Wirren des Kirchenkampfes und der Gleichschaltungsbestrebungen des NS-Regimes wieder.7
In der Folge entwickelten sich die Frauenhilfe und das Evangelische Frauenwerk der Deutschen Evangelischen Kirche unter der Führung von Agnes von Grone „zu einem untrennbaren Komplex“, der „in den nächsten Jahren zwar mit unterschiedlichen Briefköpfen, aber personell und administrativ identisch“ agierte.8 Im Herbst 1934 kam es zum faktischen Bruch mit der Reichskirche und der unfreiwilligen Parteiname für die Bekennende Kirche. In den einzelnen Provinzial- und Regionalverbänden gestaltete sich die Situation sehr unterschiedlich. Während einige den Weg des Gesamtverbandes der Reichsfrauenhilfe unterstützten, wandten sich andere den Deutschen Christen zu. Überall nahmen jedoch die Repressalien durch das NS-Regime zu. Es kam zu Verboten von Regionalverbänden, Gruppen und Veranstaltungen. Um weiterhin autonom von der NS-Frauenschaft agieren zu können, beschränkte sich die Frauenhilfe zunehmend auf Gemeinde- und Bibelarbeit.9
Als sich die Situation hinsichtlich der kriegsbedingten Not 1944 reichsweit zuspitzte, bat die Kirchenkanzlei der Deutschen Evangelischen Kirche die Frauenhilfe explizit um die Fortführung ihrer Arbeit. Auch nach Kriegsende wurde die diakonische Arbeit mit einer Nothilfe für Flüchtlinge und Ausgebombte fortgesetzt. Es wurden zahlreiche Nähstuben und Speisungen eingerichtet, außerdem beteiligte sich die Frauenhilfe an der Heimkehrerfürsorge und der Bahnhofsmission.10
Bemühen um Einigkeit
In den folgenden Jahren sah sich die Frauenhilfe (ab 1949 Evangelische Frauenhilfe in Deutschland, EFHiD)11 mit dem Problem konfrontiert, ihre Arbeit in zwei unterschiedlichen politischen Systemen weiterführen zu müssen. Anfangs wurde versucht, die gemeinsame Organisation zu erhalten: „Entscheidend bei allem ist, dass wir die gemeinsame Spitze nicht verlieren, sondern dass hier die Einheit der Ev. Frauenhilfe in Deutschland nach innen und aussen gewahrt bleibt.“12 Letztlich nahm die Frauenhilfe in Ost- und Westdeutschland von 1949 bis 1992 jedoch eine getrennte Entwicklung. Um „der Auflösung des Vereins und der Enteignung durch die sowjetische Militäradministration“13 zuvorzukommen, unterstellte sich die Frauenhilfe auf dem Gebiet der östlichen Gliedkirchen 1951 als kirchliches Werk dem Schutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Ab 1969 gehörte sie zum neugegründeten Bund der evangelischen Kirchen in der DDR und firmierte unter dem Namen Frauenhilfe des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR (EFH). Auf dem Gebiet der Bundesrepublik blieb die EFHiD mit einer Geschäftsstelle in Münster, später in Düsseldorf, als unabhängiger Verein bestehen.
Der deutschen wie auch eigenen Teilung zum Trotz gelang es beiden Frauenhilfen, über vier Jahrzehnte hinweg einen engen Arbeitskontakt zu pflegen. Es entwickelte sich eine Tradition gemeinsamer Tagungen und Konferenzen, auf denen die Zusammenarbeit koordiniert wurde. Aufgrund dieser konsequenten Kooperation konnte unmittelbar nach der deutschen Wiedervereinigung eine gemeinsame Neuordnung der Frauenhilfe beschlossen werden. Diese sollte ausdrücklich nicht in Form eines Beitritts der EFH in oder eines Anschlusses an die EFHiD, sondern im Rahmen eines neuen Gesamtverbandes der Frauenhilfe geschehen. 1992 schlossen sich beide zu einem gesamtdeutschen Verein zusammen. Die Potsdamer Geschäftsstelle blieb zunächst als „Verbindungsbüro“ bestehen, bis es 1994 aus Kostengründen auf Druck der EKD und gegen den Widerstand der Mitarbeiterinnen aufgelöst wurde. Die erhalten gebliebenen Potsdamer Unterlagen zogen nach Düsseldorf um.
Politisches Handeln
In über 100 Jahren ihres Bestehens wandelte sich die Evangelische Frauenhilfe von einem traditionell-konservativen Verband hin zu einer der langfristigsten und bedeutendsten Akteurinnen der konfessionellen Frauenbewegung mit zeitweise über einer Million Mitgliedern. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts distanzierte sie sich explizit von der politischen Frauenbewegung und lehnte diese vehement ab.14 Lange Zeit vertrat sie das konservative Rollenbild der unpolitischen Frau als Ehefrau, Hausfrau und Mutter. Doch „beginnend mit den Diskussionen um das Gesetz zur Gleichberechtigung in den fünfziger Jahren“15 griff die EFHiD in Westdeutschland in den folgenden Jahrzehnten immer wieder unterschiedliche gesellschaftliche und theologische Problemstellungen auf. Insbesondere ab den 1970er Jahren ist eine zunehmende Politisierung des Verbandes zu erkennen. Die EFHiD positionierte sich nun vermehrt zu diversen ethisch und politisch umstrittenen Themen wie Schwangerschaftsabbruch, Vergewaltigung als Kriegsmittel, Homosexualität, Frauen- und Mädchenhandel und vielen anderen gesellschaftspolitischen Streitfragen. In zahlreichen Stellungnahmen, Pressemitteilungen und offenen Briefen sind die Standpunkte der Frauenhilfe erhalten geblieben. Die ursprünglichen Arbeitsbereiche der Sozialfürsorge wurden umfassend ergänzt: Bedeutung gewann zum Beispiel das Engagement für den Weltgebetstag der Frauen. Auch organisierte die Frauenhilfe sogenannte Versöhnungseinsätze in Polen, in deren Rahmen Frauen im ‚Kindergedächtnis- und Gesundheitszentrum Warschau‘ ehrenamtlich mitarbeiteten. Auf vielfältige Art und Weise engagierte sie sich in der ökumenischen Bewegung. Nicht zuletzt durch die Ökumenische Dekade der Frauen 1988 bis 1998 war die Frauenhilfe gut vernetzt – zum Beispiel mit der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands und dem Ökumenischen Forum Christlicher Frauen in Europa. Die Relevanz, die die ökumenische Arbeit für die EFHiD hatte, spiegelt sich im Umfang des überlieferten Aktenmaterials wider.
Neue Wege
Rationalisierungsüberlegungen der EKD führten dazu, dass die Evangelische Frauenhilfe seit den 1970er Jahren gemeinsam mit der Evangelischen Frauenarbeit (EFD) und dem Deutschen Evangelischen Frauenbund (DEF) immer wieder Strukturgespräche führte. 2007 gipfelten diese Gespräche in der Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages zwischen EFD und EFHiD. Seit 2008 bilden die beiden Verbände die Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD). Auch dieser neu gebildete Dachverband bezieht Stellung zu frauenrelevanten Entwicklungen in Kirche, Gesellschaft und Politik und setzt sich für Ökumene, interreligiösen Dialog sowie feministische Theologie ein.
Der Bestand im AddF
Die Unterlagen der Geschäftsstellen der Evangelischen Frauenhilfe wurden 2014 als Schenkung der EFiD dem Archiv der deutschen Frauenbewegung übergeben. Die Überlieferung der Zeit vor 1945 ist lückenhaft, die erhaltenen Unterlagen bilden vorwiegend die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg ab. Im Vorfeld des 100-jährigen Jubiläums der EFHiD im Jahr 1999 war bereits ein Teil der Unterlagen erschlossen worden.16 Insgesamt umfasst der Bestand einen Umfang von circa 45 Regalmetern und deckt mit einer Laufzeit von 1912 bis 2008 nahezu 100 Jahre ab. Die Geschichte des Gesamtverbands wurde bisher nur ausschnitthaft erforscht – viele Teilfragestellungen, seien es Einzelbiografien, kirchengeschichtliche Entwicklungen oder die Vernetzung der konfessionellen Frauenbewegung, lassen sich am Aktennachlass bearbeiten.
Netzwerk von Evangelische Frauenhilfe in Deutschland (EFHiD)
Biografie von Evangelische Frauenhilfe in Deutschland (EFHiD)
Fußnoten
- 1 Vgl. Baumann, Ursula: Protestantismus und Frauenemanzipation in Deutschland 1850 bis 1920, Frankfurt a.M./ New York 1992, S. 143 f.
- 2 Mentner, Regina: „Was ist und was will die Frauenhilfe“, in: Ariadne. Almanach des Archivs der deutschen Frauenbewegung, Mai 1999, Heft 35, S. 12‒15, hier S. 15.
- 3 Vgl. Planert, Ute: Antifeminismus im Kaiserreich, Göttingen 1998, S. 165.
- 4 Bräuninger, Michaela: Frauen in der Kirche. Das Kirchenwahlrecht in der Landeskirche Schleswig-Holstein, in: Ariadne. Almanach des Archivs der deutschen Frauenbewegung, Juli 2018, Heft 73/74, S. 56‒63, hier S. 57 f.
- 5 Vgl. Sitzung des Hauptvorstandes der Evangelischen Frauenhilfe am 10. März 1926, in: AddF, NL-K-34; 1-1.
- 6 Vgl. Süchting-Hänger, Andrea: Das „Gewissen der Nation“. Nationales Engagement und politisches Handeln konservativer Frauenorganisationen 1900 bis 1937, Düsseldorf 2002, S. 366.
- 7 Eine grundlegende Forschung zur Reichsfrauenhilfe im Nationalsozialismus steht noch aus.
- 8 Lekebusch, Sigrid: Beharrung und Erneuerung. Evangelische Frauenhilfe in unterschiedlichen gesellschaftlichen Systemen 1926-1946, in: Busch, Christine (Hg.): 100 Jahre Evangelische Frauenhilfe in Deutschland. Einblicke in ihre Geschichte, Düsseldorf 1999, S. 41‒96, hier S. 58 f.
- 9 Vgl. ebenda, S. 52‒80.
- 10 Vgl. Vedder, Magdalene: Bericht über die Arbeit der Evangelischen Reichsfrauenhilfe unter besonderer Berücksichtigung des Ostens, 1947, in: AddF, NL-K-34; 27-2.
- 11 Vgl. Niederschrift der Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Hauptvorstandes der Evang. Reichsfrauenhilfe am 13. und 14. Oktober 1949 in Bad Harzburg, in: AddF, NL-K-34; 1-2.
- 12 Nachschrift des Rundgespräches über die Zuordnung der Frauenhilfe zur EKD, in: AddF, NL-K-34; 27-2.
- 13 Herbstkonferenz 1990. Zukunft der Evangelischen Frauenhilfe – Erwägungen, in: AddF, NL-K-34; 63-5.
- 14 Vgl. z. B. Q21: A. Hein, „Frauenhülfe und Frauenbewegung“, in: Frauenhülfe 12 (1912), S. 311‒320, in: Kaiser, Jochen-Christopher: Frauen in der Kirche. Evangelische Frauenverbände im Spannungsfeld von Kirche und Gesellschaft 1890-1945. Quellen und Materialien, Düsseldorf 1985, S. 60‒65, hier S. 61.
- 15 Vgl. Lekebusch: Beharrung, S. 95.
- 16 Vgl. 100jähriges Jubiläum der EFHiD 1999, TOP 9.3 JHV, in: AddF, NL-K-34; 330-2; Aktennotiz zu den Vorgängen am 13. August 1945 von D. Wilhelm Brandt, in: AddF, NL-K-34; 58-3.