Über Edith Oeser
Vom Arbeiterkind zum Studium
Edith Arenz wurde in einer Arbeiterfamilie in Gera geboren. Ihr Vater (1903–1976), ein Maschinist, wurde als Kommunist eingesperrt, amnestiert und musste nach 1933 illegal leben. Ihre Mutter (1897–1969) war Textilarbeiterin, Gewerkschafterin und nach Ediths Geburt Hausfrau. Zur Familie gehörten noch ein Halbbruder und eine Schwester, die beide nach Bremen zogen – der Bruder 1944, die Schwester 1954.
Edith besuchte von 1937 bis 1946 die Schule in Gera und war von 1940 bis 1944 pflichtgemäß im Jungmädelbund. Die Eltern förderten ihre „antifaschistische, kommunistische Erziehung“.1 Nach Kriegsende fragten Funktionäre der Antifa-Jugend, ob sie das Abitur ablegen wolle.2 Sie wollte und ging ins Internat der Freien Schulgemeinde Wickersdorf3. Über die Landesleitung der KPD Thüringen erhielt sie den Auftrag, dort zusammen mit anderen Kindern von Genossen politisch zu wirken.4
Ihr gutes Abitur förderte die Karriere von Edith Oeser ebenso wie ihre soziale Herkunft5, ihr Eintritt in die SED und der Umstand, dass überall Personal gesucht wurde. Ihr Geschlecht spielte noch keine Rolle, denn Frauen waren gleichberechtigt zum Studium zugelassen. Die staatliche Frauenförderung begann erst in den 1960er-Jahren.
Zwischen Abitur und Studium ging Edith Oeser für drei Monate als Hilfsarbeiterin in die Eisengießerei Altenburg6. Dort war sie „der Motor, der die FDJ-Arbeit aufbauen half“.7 1949 begann Edith Oeser an der Universität Leipzig Jura zu studieren. Hier studierten zu der Zeit 24,1 Prozent Frauen8, das Fach Rechtswissenschaft in der DDR 13,7 Prozent.9 Das Ziel des Jurastudiums wurde bald neu ausgerichtet und sollte „den Studenten zu einem entschlossenen Verteidiger der antifaschistisch-demokratischen Republik, zu einem Kämpfer für den Frieden erziehen“.10 Dieser Anspruch stimmte mit Ediths Überzeugung überein. Wegen ihrer Leistungen wurde ihr eine wissenschaftliche Laufbahn vorgeschlagen.
Von der Studentin zur Professorin
Sie wollte sich mit internationalem Recht beschäftigen und begann als Assistentin für Staats- und Rechtstheorie. Ihre Seminare waren politisch, fachlich und pädagogisch hoch anerkannt: „Da sie den Stoff vollkommen beherrschte, erreichte sie eine lebhafte Diskussion. Sie verstand es, die Studenten mitzureißen und leistete wertvolle Erziehungsarbeit.“11 Anders wurde ihr Verhalten zu den Protesten am 17. Juni 1953 bewertet: „Wenn sie auch von einigen Schwankungen hinsichtlich der allgemeinen Fehlerdiskussion nicht ganz frei war, trat sie, nachdem sie ihre Fehler eingesehen hatte, konsequent auf der Linie der Partei gegen diese Diskussionen auf.“12
1955 wechselte sie aus fachlichen Gründen als Aspirantin für Völkerrecht an die Berliner Humboldt-Universität (HU). Ein weiterer Grund war, dass ihr Mitstudent und Ehemann Ingo Oeser (1930–1998; Heirat 1952, Scheidung 1970) im Außenministerium in Berlin begann. Im März 1953 hatten sie ihre erste Tochter bekommen, die im Wochenheim und Kindergarten betreut wurde.
Vom umfangreichen Pensum in Berlin zeugt ein Arbeitsplan für sechs Wochen, der von ihrem Betreuer Prof. Dr. Peter A. Steiniger (1904–1980) konsultativ überprüft wurde: drei Tage Völkerrechtsvorlesung sowie je einen halben Tag Geschichte der Diplomatie und Fachzeitschriften studieren, dazu zwei Tage Sprachen lernen.13 Er schätzte sie danach als außerordentlich fleißige Kollegin ein, die zunehmend selbstständiges wissenschaftliches Urteilsvermögen gewinnt und beim schriftlichen Formulieren fortschreitet.14
Wichtige fachliche Impulse lieferte ein Lehrgang für Völkerrecht an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft in Babelsberg bei dem sowjetischen Dozenten E. I. Garanin, „da diese Disziplin in der DDR praktisch nicht vertreten war“.15 Diesen Lehrgang belegte sie gemeinsam mit ihrem Ehemann; ihre Tochter wurde in der Kindereinrichtung der Akademie betreut.
Sie schloss den Lehrgang mit einer Studie zum Interventionsbegriff im Völkerrecht ab. Ihr wurde einerseits bescheinigt, Probleme schnell übersehen zu können, andererseits auch, zu gründlich zu arbeiten, aber zweifellos sehr qualifizierte wissenschaftliche Arbeit zu leisten.16
Davon zeugte 1961 ihre Dissertation17 mit Summa cum laude, einem an der Fakultät äußerst seltenen Prädikat. Deshalb wurde sie kurz darauf mit einer Wahrnehmungsdozentur betraut. Schon im Mai 1963 verteidigte sie ihre Habilitationsschrift18, gemeinsam verfasst mit Bernhard Graefrath, und wurde zur Dozentin an der HU berufen.
Anfang Juni gebar sie ihre zweite Tochter. Um mehr Zeit für sie zu haben,
stellte sie den Antrag, ein Jahr lang halbtags zu arbeiten. Die HU befürwortete das; handschriftlich ist auf der Akte vermerkt: „Im Interesse der Wahrnehmung des Frauenkomm. (Geburt eines Kindes) bin ich einverstanden.“19 Dieser Schritt war sicher ungewöhnlich und bewies, dass sie günstigere Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen einforderte, wie es in einem Prämienantrag zum Frauentag 1960 über sie hieß.20
Von 1964 bis 1966 lebte sie mit ihrem Ehemann, der Leiter der DDR-Handelsmission auf Zypern war, in Nikosia. Als ‚mitreisende‘ Ehefrau hatte sie Aufträge der HU im Gepäck und verfasste für das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten ein Gutachten über den Internationalen Gerichtshof der UNO.21 Die jüngste Tochter reiste mit den Eltern, die ältere blieb, da schon Schulkind, bei der Oma.
Zurück in Berlin übernahm sie zu den fachlichen immer mehr administrativ-politische Aufgaben, wie ab 1967 als Prorektorin, 1968 als Direktorin für internationale Beziehungen der HU. Zudem wurde sie ins Präsidium des Friedensrates der DDR gewählt und nahm an vielen inter-/nationalen Foren teil.
1969 wurde sie mit 39 Jahren zur Professorin für Völkerrecht berufen, als einzige habilitierte Frau dieses Fachgebietes, womit auch wieder eine Frau in den Lehrkörper der Fakultät aufstieg.22
Von der stellvertretenden Ministerin zur UNO
Bereits im Juli 1969 hatte sie eine andere Funktion übernommen: Das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der DDR berief sie zur stellvertretenden Ministerin. Ihr Arbeitsgebiet umfasste die Zentralstelle für internationale Tagungen und die ausländischen Studierenden. Bereits beim Antritt dieser Stelle hatte sie vereinbart, ihre Amtszeit auf drei Jahre zu beschränken. Die Beurteilung ihrer Leitungstätigkeit fiel ungewöhnlich negativ aus: Sie hätte alle Mitarbeiter zu wenig einbezogen und dadurch die Freisetzung von Initiativen gehemmt.23
In den weiteren 1970er-Jahren arbeitete Edith Oeser an der Juristischen Fakultät, hielt Vorlesungen, prüfte Studierende und betreute Dissertationen. Sie nahm oft an der Sendereihe ‚Das Professorenkollegium tagt‘ teil und fand auch Zeit für die Mitarbeit im Elternaktiv der Schulklasse einer Tochter. In den 1980ern wirkte sie als Vizepräsidentin der Gesellschaft für Völkerrecht und des Vereins der Juristen.
Am 16. April 1982 wurde Edith Oeser in New York als Expertin in den UN-Fachausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW24) gewählt. Die CEDAW-Konvention hatte die UN-Kommission zum Status der Frau seit 1972 entworfen, am Text hatte ab 1976 auch die Philosophin Prof. Dr. Helga Hörz (1935–) von der HU mitgearbeitet.25
Der CEDAW-Ausschuss prüfte die Staatenberichte zum Stand der rechtlichen und faktischen Gleichberechtigung der Frau. Die DDR hatte die Konvention als wichtigstes völkerrechtliches Menschenrechtsinstrument für Frauen am 9. Juli 1980 ratifiziert, sie trat am 3. September 1981 in Kraft, in der BRD am 9. August 1985.
Im August 1983 wurde der DDR-Bericht als erster je geprüfter angenommen, der laut Edith Oeser „Maßstäbe gesetzt“26 hatte, denn es gab noch kein Prozedere. Dieser DDR-Bericht wird in CEDAW-Darstellungen heute meist nicht genannt und ist schwer zugänglich. „Da aber … die CEDAW-Konvention auf dem Gebiet der DDR … galt, sollte man diese Zeit … berücksichtigen. Die Geltung … trug nicht unwesentlich zur Entwicklung der Frauenrechte dieser Zeit bei.“27
Der Report der DDR-Regierung ist 13 Seiten lang.28 Dazu stellte das CEDAW-Komitee 60 Fragen. Sie betrafen die politische Partizipation von Frauen, die sozialpolitischen Maßnahmen, die Geburtenrate, Scheidungen, Frauenförderung, Prostitution und Sanktionen.
Viele Antworten wurden von Vertreterinnen anderer Vertragsstaaten beharrlich hinterfragt29, von der DDR beharrlich betont. Hier trafen Aussagen verschiedener Bezugssysteme aufeinander, die sich nicht auf den gemeinsamen Nenner Patriarchat einigen konnten.
Zum zweiten und letzten DDR-Bericht 1989 wurden 100 Fragen gestellt, „die auf unsere Schwachstellen hinwiesen“, auf „patriarchalische Fehlleistungen“, schrieb Edith Oeser im März 1990. „Auf vieles haben wir noch keine überzeugenden Antworten. Dennoch kann sich die DDR mit dem hier erreichten Stand der Gleichberechtigung der Frau im internationalen Vergleich sehen lassen.“30 Sie belegte das mit einer Studie, in der die DDR den vierten Platz belegte (1. Schweden, 17. BRD)31, fragte aber besorgt, ob die DDR diesen Stand im Einigungsprozess halten kann.32
Den dritten Bericht hatte das neue Ministerium für Familie und Frauen der DDR im Frühjahr 1990 nicht mehr eingereicht, weil die Vereinigung beider deutscher Staaten bereits absehbar war.33 So offenbarte die Prüfung des zweiten Berichtes der ČSSR während der 11. CEDAW-Tagung im Januar 1992 die inzwischen in der Tschechoslowakei vollzogenen Änderungen.34 Diese Sitzung war die letzte, an der Edith Oeser teilnahm35; für die BRD wurde Hanna Beate Schöpp-Schilling gewählt. Bereits vorher hatte an der HU am 3. April 1990 ein Ehrenkolloquium zu ihrem 60. Geburtstag stattgefunden.36 Ende Juli 1989 wurde sie als Leiterin des Bereiches Völkerrecht entpflichtet, im Mai 1990 als Ordentliche Professorin abberufen. Damit konnte Edith Oeser ihr Arbeitsleben nach geltendem DDR-Recht mit 60 Jahren als Rentnerin beenden – und entging so der Evaluierung oder dem Zwang zum vorzeitigen Ruhestand.
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Zitate von Edith Oeser
Biografie von Edith Oeser
Fußnoten
- 1 Oeser, Edith: Lebenslauf vom 19.2.1969, in: Universitätsarchiv der Humboldt-Universität zu Berlin (im Folgenden: HU UA), Pa nach 1945: Oeser-Gießmann, Bl. 16 r.
- 2 Ebenda.
- 3 Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Schulgemeinde_Wickersdorf; Zugriff am 26.3.2020
- 4 HUUA, Pa nach 1945: Oeser-Gießmann, Bl. 16 r.
- 5 Die Beurteilung der KMU 1955 für die wissenschaftliche Assistentin begann mit dem Satz: „Frau Edith Oeser ist Arbeiterkind.“; HUUA, Pa nach 1945: Oeser-Gießmann, Bl. 46 r.
- 6 Vereinigte Maschinenfabrik und Eisengießerei (VEMAG); VEB Altenburger Eisengießerei
- 7 HUUA, Pa nach 1945: Oeser-Gießmann, Bl. 18 r.
- 8 Vgl. Kowalczuk, Ilko-Sascha: Geist im Dienste der Macht, Berlin 2003, S. 298, 301.
- 9 Vgl. Will, Rosemarie / Röwekamp, Marion: Juristinnen in der DDR, Berlin 2011, S. 37.
- 10 Graefrath, Bernhard: Das juristische Studium nach dem neuen Studienplan, in: Neue Justiz, 1951, S. 291, nach: Haferkamp, Hans-Peter / Wudtke, Torsten: Richterausbildung in der DDR (25. Oktober 1997), in: forum historiae iuris, https://forhistiur.de/1997-10-haferkamp-wudtke/, Zugriff am 26.3.2020.
- 11 HUUA, Pa nach 1945: Oeser-Gießmann, Bl. 46 r.
- 12 Ebenda, Bl. 47 r.
- 13 Ebenda, Bl. 48 r, 49 r.
- 14 Ebenda, Bl. 54 r.
- 15 Ebenda, Bl. 17 r.
- 16 Ebenda, Bl. 52 r.
- 17 Oeser, Edith: Die Rolle der Pariser Verträge bei der Losreißung Westdeutschlands vom deutschen Staatsverband und einige grundlegende Konsequenzen für die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts des deutschen Volkes, Berlin 2.8.1961, 229 Bl.
- 18 Oeser, Edith / Graefrath, Bernhard: Die Bedeutung der Friedensregelung nach dem Zweiten Weltkrieg für den Abschluss des deutschen Friedensvertrages (1, 2), Berlin 10.5.1963, 352, 84 Bl.
- 19 HUUA, Pa nach 1945: Oeser-Gießmann, Bl. 83 r., Die Abkürzung bezieht sich auf das 1961 veröffentlichte Frauenkommuniqué der SED; auch die Kaderleitung stimmte zu.
- 20 Ebenda, Bl. 67 r., auch Bl. 76 r. über ihren Anteil an der Frauenförderung in der Gewerkschaftsleitung der Fakultät.
- 21 Grundlage für das Buch Der internationale Streit. Völkerrechtliche Regelungsbedingungen für die Staaten, Berlin 1987.
- 22 HUUA, Pa nach 1945: Oeser-Gießmann, Bl. 95 r.
- 23 Ebenda, Bl. 144 r.
- 24 Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women / Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UNO-Resolution 34/180), Zugriff am 26.3.2020 unter https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CEDAW/cedaw_de.pdf.
- 25 Hörz, Helga: Zwischen Uni und UNO, Berlin 2009, S. 104; dieselbe: Der lange Weg zur Gleichberechtigung, Berlin 2010, S. 160 f.
- 26 Frauenkomitee der UNO erörtert DDR-Bericht, in: Neues Deutschland, Sa. 13.8.1983, 38. Jg., Ausgabe 190, S. 1.
- 27 Prpić, Jasmina: 30 Jahre UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) in Deutschland. Eine Bilanz. Abschlussarbeit im LL.M.-Studiengang an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rechtswissenschaftliche Fakultät WS 2011/2012, Freiburg 2012, S. 32.
- 28 CEDAW /C/5/Add. 1, 12.11.1982; mit Anstreichungen und Notizen von Edith Oeser aus ihrem Vorlass in der Genderbibliothek des ZtG der HU Berlin.
- 29 Vgl. Schöpp-Schilling, Hanna Beate et al. (Hg.): Mit Recht zur Gleichheit, Baden-Baden 2014, S. 249–272, 356 f., 376–379; siehe auch: Jasmina Prpić: 30 Jahre UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) in Deutschland. Eine Bilanz, Freiburg 2012, S. 35 f.
- 30 Oeser, Edith: Frauenrechte auf der Waage, in: Neues Deutschland, Mi. 7.3.1990, 45. Jg., Ausgabe 56, S. 2.
- 31 Ebenda. (Studie der US-Institution Population Crisis-Committee)
- 32 Ebenda. (Studie der US-Institution Population Crisis-Committee)
- 33 Vgl. Fußnote 197 in: Prpić, Jasmina: 30 Jahre UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) in Deutschland. Eine Bilanz, Freiburg 2012, S. 32.
- 34 Rudolf, Beate: Frauenrechtsausschuss. 11. Tagung, in: Vereinte Nationen, 40. Jg., 2002, H. 5, S.169 f.
- 35 Das war rechtmäßig, obwohl die DDR nicht mehr existierte, weil die CEDAW-StaatenvertreterInnen in persönlicher Eigenschaft gewählt werden.
- 36 Vgl. Humboldt-Universität. Die Zeitung der Alma Mater Berolinensis, 12.4.1990, 34. Jg., Ausgabe 28-1989/90, S. 5.
Ausgewählte Publikationen
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Budde, Gunilla-Friederike: Frauen der Intelligenz. Akademikerinnen in der DDR 1945 bis 1975, Göttingen 2003.
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Jessen, Ralph: Akademische Elite und kommunistische Diktatur. Die ostdeutsche Hochschullehrerschaft in der Ulbricht-Ära. Göttingen 1999, S. 383-398 (Nebenwidersprüche. Frauen in der sozialistischen Männeruniversität).
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Kowalczuk, Ilko-Sascha: Geist im Dienste der Macht. Hochschulpolitik in der SBZ/DDR 1945 bis 1961, Berlin 2003, S. 296-303 („Das weibliche Element mehr in den Vordergrund stellen. Der Weg vom „Mädelstudium“ zum Frauenstudium).
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Rodi, Katja: Bekämpfung von Geschlechterstereotypen durch die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen, in: Lembke, Ulrike (Hg.): Menschenrechte und Geschlecht, Baden-Baden 2014, S. 51-76.
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Schöpp-Schilling, Hanna Beate et.al. (Hg.): Mit Recht zur Gleichheit. Die Bedeutung des CEDAW-Ausschusses für die Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen weltweit, Baden-Baden 2014.
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The Work of CEDAW. Reports of the Committee on the Elimination of Discrimination against Women (CEDAW), New York 1989, Bd 1., 1982-1985.
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Will, Rosemarie; Röwekamp, Marion: Juristinnen in der DDR, Berlin 2011.