Über Deutscher Frauenrat – Lobby der Frauen in Deutschland e.V. (DF)

Der Deutsche Frauenrat ist der Dachverband der deutschen Frauenorganisationen und -verbände. Seit seiner Gründung 1951 setzt er sich für die Gleichstellung der Frau ein. Hierzu plant er Aktionen, führt Kampagnen durch oder bringt Gesetzesinitiativen auf den Weg. Er ist die Lobby der Frauen in Deutschland.

„Der Deutsche Frauenrat (DF) ist die Lobby der Frauen in Deutschland. Er engagiert sich seit 1951 für die Rechte von Frauen in Deutschland, der europäischen Union und auf internationaler Ebene mit dem Ziel der rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. […] Der DF als Dachverband bundesweit aktiver Frauenorganisationen ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Er vertritt Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Dabei bündelt er, als Ergebnis demokratischer Willensbildung, die Interessen seiner Mitglieder, bringt sie in die Bundespolitik und als Mitglied der Europäischen Frauenlobby auf EU-Ebene ein und äußert sich zu gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Themen.“1

Geschichte des Verbandes

Der Deutsche Frauenrat entwickelte sich aus dem ‚Informationsdienst für Frauenfragen‘ , der am 8. Dezember 1951 in Frankfurt am Main ins Leben gerufen wurde. Initiatorin der Gründung war Ruth Woodsmall, die Leiterin der Frauenabteilung des US-Hochkommissariats für Deutschland (HICOG). Im Rahmen der Demokratisierungsbestrebungen der amerikanischen Militärregierung förderte die 1948 gegründete Abteilung die Frauenverbandsarbeit im Deutschland der Nachkriegszeit. Auch die Schaffung des ‚Informationsdienstes für Frauenfragen‘ diente diesem Ziel, denn seine Aufgabe war es, „die Entwicklung der Frauenarbeit auf wirtschaftlichem, sozialem und politischen Gebiet“ zu beobachten und „durch regelmäßige Veröffentlichungen allen interessierten Stellen Aufklärung und Material über den Stand der Frauenarbeit“ zu geben.2  Dies geschah durch die Zeitschrift Informationen für die Frau. Das erste Heft erschien im April 1952 und wurde bis Ende 2015 herausgegeben, ab 1999 unter dem Namen FrauenRat.

Protokoll über die Gründungsversammlung des „Informationsdienstes für Frauenfragen“ am 8. Dezember 1951 in Frankfurt am Main; AddF, Kassel, Sign.: NL-K-28 ; 72-2/1

Im Informationsdienst für Frauenfragen schlossen sich erstmalig in der Geschichte der deutschen Frauenbewegung Vertreterinnen konfessioneller, gewerkschaftlicher, berufsständischer und staatsbürgerlicher Frauenverbände in einer Organisation zusammen.3  Die Arbeit gestaltete sich so erfolgreich, dass 1958 eine Erweiterung des Aufgabengebietes und damit verbunden eine Veränderung der Organisationsstruktur notwendig wurden. Der Verband wurde umbenannt in ‚Informationsdienst und Aktionskreis deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V.‘. Mitglieder des Vereins waren jetzt nicht mehr Vertreterinnen der Mitgliedsverbände als Personen, sondern die einzelnen Verbände selbst. Darüber hinaus wollten die Mitgliedsverbände nicht mehr nur gemeinsam informieren, sondern zukünftig auch gemeinsame Aktionen durchführen. Da sie in ihren verbandseigenen Zielen sehr heterogen ausgerichtet waren, stellte dies eine besondere Herausforderung dar.

Entwurf einer Neufassung der Satzung des Informationsdienstes für Frauenfragen e. V. mit hs. Anmerkungen v. 30.1.1958; AddF, Kassel, Sign.: NL-K-28 ; 1-1/1.

Um bei Kontroversen über bestimmte Themen ein Auseinanderbrechen des Zusammenschlusses zu verhindern, beispielsweise bei der Diskussion um den § 218, wurde in der Satzung von 1958 festgelegt, dass Aktionen nur einstimmig von der Mitgliederversammlung beschlossen werden konnten.4  1984 wurde dieses Einstimmigkeitsprinzip zugunsten einer einfachen Mehrheit aufgegeben mit der Einschränkung, dass es zu einer einstimmigen Grundsatzabstimmung kommen muss, wenn ein Verband die zu beschließenden Forderungen in völligem Widerspruch zu den eigenen Grundsätzen sieht.5

Durch die kontinuierliche Aufnahme weiterer Organisationen entwickelte sich der ursprüngliche Informationsdienst nach und nach zum bedeutendsten Dachverband der Frauenorganisationen und Frauengruppen gemischtgeschlechtlicher Verbände in Deutschland. Dies äußerte sich 1969 in einer weiteren Umbenennung in ‚Deutscher Frauenrat – Bundesvereinigung deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V.‘ und noch einmal 1994 durch die Anfügung des Zusatzes ‚Lobby der Frauen‘. Heute versteht sich der Deutsche Frauenrat (DF) als „größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland“.6

Verbandsarbeit und -struktur

Der Frauenrat pflegt Kontakte zu Ministerien, Behörden und MandatsträgerInnen und setzt sich bei diesen für die Umsetzung der frauen- und gleichstellungspolitischen Beschlüsse der Mitgliederversammlung ein. In seiner Funktion als Dachverband der Frauenorganisationen wird er institutionell von der Bundesregierung gefördert und um Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und Ausschussanhörungen gebeten.

Darüber hinaus ist der Deutsche Frauenrat auf europäischer und internationaler Ebene tätig. 1990 war er Gründungsmitglied der European Women’s Lobby7  und erhielt besonderen Beraterstatus (special advisor) beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen ECOSOC8 . Vertreterinnen des DF nehmen an UN-Weltfrauenkonferenzen teil und reisen regelmäßig als Beobachterinnen zu den Sitzungen der Frauenrechtskommission der UN in New York. Der Deutsche Frauenrat war unter anderem beteiligt am Deutschen Nationalen Vorbereitungskomitee für die 4. Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 und wirkte mit an den nachfolgenden nationalen Evaluationsmaßnahmen zur Umsetzung der Aktionsplattform von Peking.

Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats über den Erhalt des Beraterstatus‘ bei den Vereinten Nationen, 1987; AddF, Kassel, Sign.: NL-K-28 , 94-1/1.
Aufruf des Deutschen Frauenrats: „Frauen bewegen das Land“, 1994; AddF, Kassel, NL-K-28 ; 48-5/1.

Seit seiner Gründung setzt sich der Deutsche Frauenrat für die Umsetzung des Gleichstellungsparagrafen (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz (GG)) ein. Als Teil einer breiten Koalition aus Frauenrechtlerinnen und Unterstützerinnen erreichte er 1994 unter anderem die Erweiterung von Absatz 2 GG um den Anspruch auf Förderung der Gleichberechtigung durch den Staat.9 Durchgängige Themen in der Lobbyarbeit des Deutschen Frauenrats sind unter anderem die soziale Sicherung von Frauen, die berufliche Gleichstellung und eine stärkere Präsenz von Frauen in politischen Entscheidungsgremien, außerdem die Beseitigung von und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Zu diesen Schwerpunkten veranstaltete der Deutsche Frauenrat 1994 eine Großkundgebung in Bonn unter dem Titel ‚Frauen bewegen das Land‘ , an der – je nach Schätzung – zwischen 25.000 und 50.000 Frauen teilnahmen.10

2006 nutzte der Verband die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland als Bühne, um eine breite Öffentlichkeit aus dem In- und Ausland für das Thema Menschenhandel und Zwangsprostitution zu sensibilisieren. Bei einer bundesweiten Unterschriftensammlung für den Aufruf ‚Abpfiff – Schluss mit Zwangsprostitution‘ kamen zehntausende von Unterschriften zusammen.

Zehn Jahre später machte sich der Deutsche Frauenrat im Bündnis ‚Nein heißt Nein‘ für eine Sexualstrafrechtsreform stark. Die breite Solidarität und Einigkeit zwischen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und weiblichen Bundestagsabgeordneten aller Parteien führte dazu, dass der Bundestag am 7. Juli 2016 den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung im Sexualstrafrecht festschrieb.11

Aktenbestand

Im Archiv der deutschen Frauenbewegung (AddF) lagert der Aktenbestand des Deutschen Frauenrats, beginnend mit dem Jahr seiner Gründung 1951. Der Bestand wird laufend durch Nachlieferungen mit Archivgut jüngeren Datums ergänzt. Ein Teil des Bestandes ist erschlossen und sowohl über ein Findbuch12  als auch über den AddF-Katalog und den META-Katalog recherchierbar.13  Der Bestand enthält Unterlagen zu Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen, Satzungen des Frauenrates sowie Korrespondenz mit staatlichen Behörden und Einrichtungen. Das Schriftgut zur Mitgliederaufnahme enthält auch Satzungen zahlreicher Organisationen, die sich im Laufe der Jahre um eine Aufnahme in den Frauenrat beworben haben, und bietet somit eine vielfältige Sammlung von Satzungen deutscher Frauenverbände. Zusätzlich zur schriftlichen Überlieferung finden sich auch einige Fotografien sowie zahlreiche Tonbänder und Audiokassetten, bei denen es sich unter anderem um Mitschnitte von Mitgliederversammlungen handelt. Auch Filme gehören zum Bestand, wie zum Beispiel ‚Zwischen Kaffeeklatsch und Macht‘, eine Diskussionsrunde mit der damaligen Vorsitzenden Irmgard von Meibom, deren Nachlass ebenfalls im AddF aufbewahrt wird.14

Weiteres Schriftgut des Deutschen Frauenrats gelangte über die Vor- und Nachlässe einzelner Vorsitzender auch in andere Archive, zum Beispiel in das Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Stand: 07. April 2021
Verfasst von
Helke Dreier

M.A., Historikerin, wissenschaftliche Mitarbeiterin im AddF – Archiv der deutschen Frauenbewegung

Dr. Tanja Roth

Leiterin des Stadtarchivs in Bad Hersfeld, ehemalige Mitarbeiterin im AddF

Empfohlene Zitierweise
Helke Dreier/Dr. Tanja Roth (2021): Deutscher Frauenrat – Lobby der Frauen in Deutschland e.V. (DF), in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/akteurinnen/deutscher-frauenrat
Zuletzt besucht am: 20.04.2024

Netzwerk von Deutscher Frauenrat – Lobby der Frauen in Deutschland e.V. (DF)

Biografie von Deutscher Frauenrat – Lobby der Frauen in Deutschland e.V. (DF)

8 Dezember 1951

Gründung in Frankfurt am Main

Gründung als Informationsdienst für ‚Frauenfragen e.V.‘

April 1952

Erste Ausgabe der Zeitschrift ‚Informationen für die Frau‘ erscheint

1958

Umbenennung in ‚Informationsdienst und Aktionskreis deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V.‘

1969

Umbenennung in ‚Deutscher Frauenrat – Bundesvereinigung deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V.‘

Teilnahme an der Weltfrauenkonferenz in Mexiko-Stadt

1980

Teilnahme an der Weltfrauenkonferenz in Kopenhagen

1985

Teilnahme an der Weltfrauenkonferenz in Nairobi

1990

Mitbegründung der European Women’s Lobby

1990

Der Deutsche Frauenrat erhält Beraterstatus (special advisor) beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen ECOSOC

1994

Umbenennung in ‚Deutscher Frauenrat – Bundesvereinigung deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V. - Lobby der Frauen‘

1995

Der Deutsche Frauenrat ist Mitglied im Deutschen Nationalen Vorbereitungskomitee für die 4. Weltfrauenkonferenz in Peking 1995

1995

Teilnahme an der Weltfrauenkonferenz in Peking

1999

Änderung des Titels der herausgegebenen Zeitschrift in ‚FrauenRat‘

2001

Eröffnung der Geschäftsstelle in Berlin

2006

Zur WM initiiert der Deutsche Frauenrat eine bundesweite Unterschriftensammlung mit dem Aufruf „Abpfiff – Schluss mit Zwangsprostitution“. Es kommen zehntausende Unterschriften zusammen.

Ende 2015

Einstellung der herausgegebenen Zeitschrift ‚FrauenRat‘

2016

Der Deutsche Frauenrat macht sich stark im Bündnis „Nein heißt Nein“ für eine Sexualstrafrechtsreform

7. Juli 2016

Die breite Solidarität und Einigkeit des Bündnisses „Nein heißt Nein“ führt dazu, dass der Bundestag den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung im Sexualstrafrecht festschreibt.

Fußnoten

Ausgewählte Publikationen